Full text: Die Geschichte des Altertums

Die Verfassung der römischen Republik. 
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Nach der Vertreibung des Königs brachten die Patricier 
den größten Teil der königlichen Gewalt an sich. Sie setzten an die 
Stelle des lebenslänglichen Herrschers zwei jährlich wechselnde 
Consuln. Dieselben wurden nur aus der Mitte der Patricier 
gewählt und besaßen säst dasselbe Ansehn, wie früher die Könige, 
nur daß sie nach Ablauf des Amtsjahres dem Volke verantwortlich 
waren. Um die Götter nicht zu erzürnen, ließ man zwar den Königs¬ 
titel bestehen; derselbe wurde aber einem Priester übertragen, welcher 
nur gewisse Staatsopfer darzubringen, fönst aber gar keine Be¬ 
deutung hatte (rex sacrificulus). — Statt der beiden Consuln 
trat in Zeiten großer Gefahren ein Dictator ein, der von einem 
der bisherigen Confulu ernannt wurde (dictatorem dicere). Er hatte 
völlig unumschränkte Gewalt, durste aber sein Amt höchstens 6 
Monate (die Dauer eines Feldzugs) bekleiden. Er selbst wählte sich 
einen Reiteransührer (magister equitum). — Als Zeichen ihrer 
Amtsgewalt standen den Consuln je 12 Victoren (meist Freigelassene) 
zur Verfügung, dem Dictator aber 24; sie waren mit den Fasces 
ausgerüstet (ein Rutenbündel mit einem Beil). 
Die Ccnturintcomiticn (also auch die Plebejer in denselben) 
erhielten nur folgende neuen Befugnisse: 1) das Recht die Consuln 
zu bezeichnen, welche gewählt werden sollten (consulem creare); 
2) das Recht alle eingebrachten Gesetze anzunehmen oder abzu¬ 
lehnen: 3) das Recht der Provocatiou, d. H. jeder zum Tode 
verurteilte Bürger hatte das Recht, bei den Centuriatcomitien um 
Gnade zu bitten. Endlich gehörte fortan ein Teil des Senats dem 
Stande der Plebejer au; die Senatoren wurden fortan mit patres 
(et) conscripti angeredet. 
Die Auswanderung der Plebejer auf den heiligen Berg (secessio 
plebis in montem sacrum). ^Veranlassung.^ Die Plebejer 
waren mit diesen Zugeständnissen durchaus nicht zufriedengestellt; sie 
behaupteten, da sie gleiche Lasten mit den Patriciern trügen, so 
müßten sie auch gleiche Rechte haben. Die Patricier wollten 
dagegen von ihren ererbten Vorrechten keines ausgeben. So kam 
es bald zu Reibungen, welche noch schlimmer wurden, als die Plebejer 
durch fortwährende Kriege verhindert wurden, ihre Äcker zu bestellen; 
sie gerieten in Schulden, und die Schuldgesetze waren so hart, daß, 
wer seine Gläubiger nicht befriedigen konnte, zum Sklaven gemacht 
und arg gemißhandelt werden durste. Die Versprechungen der 
Patricier, diesen Mißftänden abzuhelfen, wurden nicht gehalten.
	        
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