Die Verfassung der römischen Republik.
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Nach der Vertreibung des Königs brachten die Patricier
den größten Teil der königlichen Gewalt an sich. Sie setzten an die
Stelle des lebenslänglichen Herrschers zwei jährlich wechselnde
Consuln. Dieselben wurden nur aus der Mitte der Patricier
gewählt und besaßen säst dasselbe Ansehn, wie früher die Könige,
nur daß sie nach Ablauf des Amtsjahres dem Volke verantwortlich
waren. Um die Götter nicht zu erzürnen, ließ man zwar den Königs¬
titel bestehen; derselbe wurde aber einem Priester übertragen, welcher
nur gewisse Staatsopfer darzubringen, fönst aber gar keine Be¬
deutung hatte (rex sacrificulus). — Statt der beiden Consuln
trat in Zeiten großer Gefahren ein Dictator ein, der von einem
der bisherigen Confulu ernannt wurde (dictatorem dicere). Er hatte
völlig unumschränkte Gewalt, durste aber sein Amt höchstens 6
Monate (die Dauer eines Feldzugs) bekleiden. Er selbst wählte sich
einen Reiteransührer (magister equitum). — Als Zeichen ihrer
Amtsgewalt standen den Consuln je 12 Victoren (meist Freigelassene)
zur Verfügung, dem Dictator aber 24; sie waren mit den Fasces
ausgerüstet (ein Rutenbündel mit einem Beil).
Die Ccnturintcomiticn (also auch die Plebejer in denselben)
erhielten nur folgende neuen Befugnisse: 1) das Recht die Consuln
zu bezeichnen, welche gewählt werden sollten (consulem creare);
2) das Recht alle eingebrachten Gesetze anzunehmen oder abzu¬
lehnen: 3) das Recht der Provocatiou, d. H. jeder zum Tode
verurteilte Bürger hatte das Recht, bei den Centuriatcomitien um
Gnade zu bitten. Endlich gehörte fortan ein Teil des Senats dem
Stande der Plebejer au; die Senatoren wurden fortan mit patres
(et) conscripti angeredet.
Die Auswanderung der Plebejer auf den heiligen Berg (secessio
plebis in montem sacrum). ^Veranlassung.^ Die Plebejer
waren mit diesen Zugeständnissen durchaus nicht zufriedengestellt; sie
behaupteten, da sie gleiche Lasten mit den Patriciern trügen, so
müßten sie auch gleiche Rechte haben. Die Patricier wollten
dagegen von ihren ererbten Vorrechten keines ausgeben. So kam
es bald zu Reibungen, welche noch schlimmer wurden, als die Plebejer
durch fortwährende Kriege verhindert wurden, ihre Äcker zu bestellen;
sie gerieten in Schulden, und die Schuldgesetze waren so hart, daß,
wer seine Gläubiger nicht befriedigen konnte, zum Sklaven gemacht
und arg gemißhandelt werden durste. Die Versprechungen der
Patricier, diesen Mißftänden abzuhelfen, wurden nicht gehalten.