Full text: Hilfsbuch für den Unterricht in der Geschichte

194 D. Aus der brandenburgisch-preußischen Geschichte. 
Beide Brüder starben im Jahre 1571 nur wenige Tage nach ein¬ 
ander. Da Johann keine Söhne hinterließ, beerbte auch ihn Joachims II. 
ältester Sohn Johann Georg, der alle brandenburgischen Lande unter 
seiner Herrschaft wieder vereinigte. 
f) Johann Sigismund (1608—1619). 
1571 Johann Georg (1571—1598) tilgte unter Mitwirkung der Stände die von 
5 bis seinem Baker hinterlassenen Schulden. Um die Versorgung seiner zahlreichen Familie 
1598 zu erleichtern, bestimmte er, daß seine beiden ältesten Söhne den Besitz der Mark 
in derselben Weise teilen sollten, wie dies einst unter seinem Vater und Oheim 
geschehen war. 
1598 Joachim Friedrich (1598—1608) widersprach jedoch der Teilung und nahm 
6L8 unter Berufung auf die Dispositio Achillea nach dem Tode des Vaters die uu- 
1608 geteilte Mark in Besitz. Deshalb entstand Zwiespalt zwischen ihm und seinen jüngeren 
Stiefbrüdern. Um die Herstellung der Eintracht machte sich Markgraf Georg Friedrich, 
der Senior der fränkischen Linie der Hohenzollern, verdient. Derselbe besaß außer 
Bayreuth und Ansbach noch das von feinem Vater, Georg dem Frommen, gekaufte 
schlesische Herzogtum Jägerndorf und die Herrschaften Beuthen und Oderberg. Durch 
den Geraer Hausvertrag bestimmte der kinderlose Markgraf 1598 in Gemäßheit 
der Dispositio Achillea seine fränkischen Fürstentümer für die beiden ältesten Stief¬ 
brüder des Kurfürsten, während dieser selbst die schlesischen Besitzungen erben sollte. 
1603 1603 starb Georg Friedrich, und der Geraer Hausvertrag trat nun in Kraft. Doch 
gab der Kurfürst die ererbten schlesischen Gebiete bereits 1607 seinem zweiten Sohne 
Johann Georg. Auch die von Georg Friedrich geführte vormundschastliche Regierung 
des Herzogtums Preußen ging nach dem Tode desselben auf den Kurfürsten über. 
Der wachsende Umfang der Staatsgeschäfte veranlaßte ihn zur Errichtung des Ge- 
heimratskolleginms, aus dem das jetzige Staatsministerium sich entwickelt hat. 
Erwerbung von Kleve, Mark und Ravensberg. Unter der Re¬ 
gierung Johann Sigismunds faßte Brandenburg, durch glückliche Um¬ 
stände begünstigt, am Rhein und an der Memel festen Fuß. — Die 
Grafen von der Mark, so genannt nach ihrem bei Hamm gelegenen 
Schlosse, gelangten durch Erbschaft und Heirat in den Besitz von Kleve, 
Jülich, Berg und Ravensberg. Herzog Wilhelm der Reiche*) war als 
Besitzer all dieser blühenden Landschaften einer der mächtigsten Fürsten 
am Niederrhein. Er vermählte sich mit einer Tochter Ferdinands I. 
und erlangte von Kaiser Karl V. das Privilegium der weiblichen Erb¬ 
folge für den Fall, daß sein Mannesstamm ausstürbe. Herzog Wilhelm 
hatte außer seinem Sohne Johann Wilhelm, der jedoch schwachsinnig 
war und in seinen späteren Jahren völlig in Wahnsinn verfiel, vier 
Töchter. Als die älteste derselben, Maria Eleonore, sich mit dem 
Herzoge Albrecht Friedrich von Preußen vermählte, wurde ausdrücklich 
festgesetzt, daß im Falle des unbeerbten Hinscheidens ihres Bruders die 
*) Wilhelm der Reiche 
Johann Wilhelm, Maria Eleonore, Anna, 
t 1609. Gemahlin Albr. Fr. v. Preußen. Gem. d. Pfalzgr. v. Neuburg. 
t 1608. | 
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Anna, Wolfg. Wilhelm v. Neuburg. 
Gem. Joh. Sigism. v. Brandend.
	        
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