Full text: Hilfsbuch für den Unterricht in der Geschichte

316 D. Aus der brandenburgisch.preußischen Geschichte. 
Kolonialmächte zu messen. Immerhin ist in den Kolonieen der heimischen 
Industrie ein neues Absatzgebiet und dem deutschen Schaffensdrange ein 
weites Arbeitsfeld erschlossen worden. 
Erwerbung Helgolands. Die Kolonialpolitik führte auch zu einer 
1890 Erwerbung deutschen Landes. Durch das im Jahre 1890 ab¬ 
geschlossene deutsch-englische Abkommen verzichtete das Reich zu Gunsten 
Englands auf Hoheitsrechte, die es über einige nördlich von der jetzigen 
Kolonie Deutsch-Ostafrika gelegene Gebiete erworben hatte, und erklärte 
sich mit der Errichtung der britischen Schutzherrschaft über das Insel- 
reich des Sultans von Sansibar einverstanden; dafür trat England die 
Nordseeinsel Helgoland an den Deutschen Kaiser ab. Sie hat einen Flächen¬ 
inhalt von 0,6 qkm und zählt 2000 durchweg deutsche Einwohner. 
Einen besonderen Wert hat die Insel insofern, als sie im Kriegsfall von 
einer feindlichen Flotte mit Vorteil als Stützpunkt bei der Sperrung der 
Elb- und Wesermündung benützt werden könnte. 
Der Kaiser Wilhelms-Kanal. Sowohl eine Stärkung der deutschen 
1895 Seemacht, als auch eine Förderung des Seehandels brachte die 1895 
erfolgte feierliche Eröffnung des Kaiser Wilhelm-Kanals. Derselbe ver¬ 
bindet die Kieler Bucht mit der Elbmündung und kann selbst von den 
größten Fahrzeugen benützt werden. 
1896 Das bürgerliche Gesetzbuch. Im Jahre 1896 fand das bürgerliche 
Gesetzbuch, an dessen Ausarbeitung eine besondere Kommission von Sach¬ 
verständigen jahrelang thätig gewesen ist, die Billigung des Reichstages, 
und das Reich erhält in ihm vom 1. Januar 1900 ab ein einheitliches, 
nationales Recht. 
„Sei, Kaiser Wilhelm, hier 
lang deines Kolkes Zier, 
der Menschheit Stol;! 
Fühl' in des Thrones Glan; 
die hohe Wonne ganz, 
Liebling des Uolks ;u sein! 
Dett. Kaiser, dir!"
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.