§ 24. Begründung der Republik. 67
zug an den Saturnälien, bem Freudenfeste Roms, unter fröhlichem®aturnoIicrt
Jauchzen (17.—24. Dezember). Hier mar der Tempel der Vesta,
hier mar in der alten Königsburg Numas das Amthaus des Ober-
Priesters, hier standen die heiligen Lanzen des Mars. Über das
Forum zog am römischen Nationalfeste (den ludi Romani) auch
der Festzug, der den elfenbeinernen Thronsessel und das Adlerscepter F^üge
des Iuppiter und andere Weihestücke vom Kapital in feierlicher Pro-
Zession herabholte. In der Curie (Rathaus) am Forum versammelten
sich meist auch die Senatoren, ausgezeichnet durch den breiten Purpur- Senatoren
streif an der Tunica (dem enganliegenden Unter gemeinde) und den roten
Schuh, der mit schmarzen Schnüren und mit elfenbeinernem Halbmond
geschmückt mar.1) Hier stand später die Rednerbühne, von der aus die ^ühn-'
römischen Staatsmänner ihre fernigen Ansprachen an das Volk rich-
tcten; hier boten Kaufleute und Händler aller Art ihre Waren feil,
hier traf sich alt und jung, um bie politischen Angelegenheiten und die
Tagesneuigkeiten zu besprechen; denn das Leben der alten Griechen
und Römer spielte sich, mie das der heutigen Italiener, im mesentlichen
vom Auf- bis zum Untergang der Sonne im Freien ab.
Zmeite Periode.
Rom als Republik 510—30 v. Chr.
L Kämpfe zwischen den Patriciern und Plebejern; Unterwerfung von
Mittel- und Unteritalien.
(Von der Vertreibung der Könige bis zum ersten punischen Kriege 510—264.)
§24. Kämpfe um die Begründung der Republik. Beginn des
Kampfes der Stände.
1 Rom wird Republik 510* Nach ber Vertreibung der Tar-
quinier rnurde das Königtum abgeschafft und die Regierung der
Republik zrneien Konsuln, jedesmal auf ein Jahr, übertragen. Konsuln
(Sage von der Verschmörung vornehmer Jünglinge zu gunsten der Tar-
quinier; Hinrichtung der Söhne des Brutus.)
Ein Krieg des Königs Porfena von Clusium nötigte Rom, ^orfena
*) Beim Ausgang auf die Straße und bei allen feierlichen Gelegenheiten trugen
die Römer über der Tunica die weiße, faltenreiche Toga (vgl. Bild 4 und die
Tracht der Griechen, § 12, Anm.).