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v. Die thüringischen Staaten.^)
Als das Königreich der Thüringer im 6. Jahrhundert zerstört war, kam das Land an Sachsen
und Franken. Die Grenze beider Länder bildeten Helme und Unstrut. Slavische Stämme, besonders
Sorben, drangen bis an die Saale mtfy darüber hinaus vor. Dieselben wurden im 9. und
10. Jahrhundert zurückgedrängt uud aus den eroberten Gebieten wurden Marken gebildet. Zwischen
Saale und Werra, Harz und Thüringerwald lag Thüringen, das bis 1130 von Grafen regiert
wurde, deren letzter Ludwig der Springer war.
1130 trat Thüringen als Landgrafschaft hervor, die von den Nachkommen obiger Grafen
als Landgrafen beherrscht wurde. Die bekanntesten von ihnen sind Ludwig der Eiserne, der knnst-
sinnige Hermann I., unter dem der Sängerkrieg auf der Wartbuug 1207 stattgefunden haben soll,
Ludwig IV., Gemahl der heiligen Elisabeth, und Heinrich Raspe, Gegenkönig Friedrichs II.
Die Mark Meißen war im 12. Jahrhundert in den erblichen Besitz des Hauses Wettin ge-
kommen, das jetzt hier noch herrscht. An dieses Land kamen nun im 13. Jahrhundert die obige
Landgrafschaft Thüringen, Sachsen-Wittenberg und einige kleinere Gebiete. 1485 trat eine Teilung
des ganzen Landes ein in die beiden Linien der Ernestiner, zu welcher Kursachsen, ein Teil von
Thüringen und Meißen kam, und der Albertiner, welche den größeren Teil von Meißen mit
Leipzig und Dresden, sowie einen Teil von Thüringen erhielt.
Die Kurfürsten der Ernestiner waren: Ernst, Friedrich der Weise, Johann der Beständige
und Johann Friedrich der Großmütige. Letzterer verlor die Schlacht bei Mühlberg und infolge¬
dessen Kurwürde und Kurkreis, welche an Moritz von Sachsen, also an die albertinische Linie
übergingen. Die ernestinischen Fürsten, welche sortan Herzöge von Sachsen hießen, behielten
lediglich die thüringischen Länder.
In den ernestinischen Ländern traten bald neue und verwickelte Teilungen ein, bis die Ein-
führung des Erstgeburtsrechts weitere Spaltungen verhinderte. 1825 wurde eine Regelung der
Besitzverhältnisse vorgenommen, welche die Grundlage der jetzigen Verteilung in den ernestinischen
Gebieten bildet.
Die ernestinischen Länder sind: Großherzogtum Sachsen- Weimar -Eisenach, Herzogtum
Sachsen-Meiningen, Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha und Herzogtum Sachsen-Altenburg.
Außer den Landgrafen gab es in Thüringen noch zahlreiche mehr oder weniger unabhängige
Grafen und Edle und viele geistliche Besitztümer; Nordhausen und Mühlhausen waren die fteien
Reichsstädte des thüringischen Landes.
Die Grafen von Schwarzburg, welche durch Erbschaften ihre Gebiete vergrößerten, haben
sich in zwei Linien, den Grafen von Schwarzburg-Sondershansen und Schwarzburg-Rudolstadt,
erhalten. Beide wurden Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts in den Reichsfürsten-
stand erhoben.
Die Herren und Vögte von Plauen waren die Vorfahren der heute regierenden Fürsten
von Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie. (Alle Fürsten und Prinzen der beiden Fürstenhäuser
führen den Namen Heinrich, welche in der älteren Linie fortlaufend bis 100 gezählt werden,
während die jüngere Linie bis zum Ende eines Jahrhunderts fortzählt, dann von vorn anfängt.)
a. Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.
I. Lage.
Von den drei Hauptteilen des Großherzogtums liegt der mittlere, welcher
etwa einem gleichseitigen Dreieck gleicht, an Ilm und Saale; der westliche, mehr
langgestreckte Teil zieht sich an Werra, Ulster und Hörsel entlang; der östliche
*) Die Benutzung der physikalischen und politischen Handkarte „Thüringen und Harz" von
W. Keil sei hiermit empfohlen.