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Schwester des Königs, dem Gemahl seiner jüngeren Schwester Friedrich
von Hessen-Cassel. '
... Bei den Friedensverhandlungen, die sogleich folgten, erhielt der Knr-
ir7on lü1]1 von Hannover Bremen und Verden gegen Zahlung von einer Million
1720 feiler; Preutzen bekam im Vertrage zu Stockholm 1720 Vorpommern
, 3ur Peene und zahlte zwei Millionen Taler; Dänemark behielt Schles¬
wig; August II. wurde als König von Polen anerkannt. Rußland fiel
1721 im Frieden zu Nystad^) Jngermanland, Estland und Livland zu.
Ergebnis. Schwedens Macht war gebrochen. Von seinen Festlands¬
besitzungen behielt es nur Finnland, den westlichen Teil von Vorpommern
mit Rügen und die Stadt Wismar. An seine Stelle trat als Großmacht
im Norden und Osten Europas Rußland; Peter d. Gr. nahm zum Reichen
[einer neuen Machtstellung den Titel „Kaiser" an, wie ihn einst die Herr¬
scher des oltrömischen Reiches geführt hatten.
X.
Kaiser Karl TI.
1. Die Pragmatische Sanktion-).
Da mit Karl VI. der Mannesstamm der Habsburger erlosch, bemühte
sich der Kaiser, seiner Tochter Maria Theresia durch ein Hausgesetz, die
sog. Pragmatische Sanktion, die Nachfolge in seinen sämtlichen Besitzungen
zn sichern. Sie bestimmte, daß die habsburgischen Länder ungeteilt bleiben
und daß in Ermangelung von Söhnen auch weibliche Thronfolge gelten
solle. Das nächste Anrecht sollten seine eigenen Töchter, dann erst die
seines Bruders Joseph und schließlich die Nachkommen seiner Schwestern
haben.
Nachdem die Stände seiner Länder ihre Zustimmung gegeben hatten,
suchte Karl VI. alle Staaten für die Anerkennung des neuen Hausgesetzes
zu gewinnen. Die Zustimmung der Seemächte erlangte er durch die Auf¬
hebung der in Ostende von ihm begründeten und rasch aufblühenden ost¬
und westindischen Handelskompanie. Preußen bewilligte er die Erbfolge
itn Berg bei dem bevorstehenden Aussterben des Hauses Pfalz-Neuburg.
Am meisten widerstrebten Sachsen und Bayern, deren Kurfürsten mit
Töchtern Josephs I. vermählt waren, aber ans die Thronfolge verzichtet
hatten. Der Kursürst von Bayern war außerdem ein Nachkomme einer
Lochter des Kaisers Ferdinand I.
J) am Bottnischen Meerbusen im südwestlichen Finnland.
___ 2) = staatsgeschäftlicher Erlaß, Staatsgesetz (von ngüyua Geschäft, besonders
Ltaatsgeschäst, und Sanktion — Billigung, Erlaß).