Klosterwesen.
Mönchsorden.
Das Rittertum.
74 Dritter Zeitraum.
Lehensrechte nach sind sie zwar noch immer Lehnsmannen des Königs, in
Wirklichkeit aber fast ganz selbständige Herrscher, für die in dieser Zeit der
Name Landesherren aufkommt und die sich dem Könige gegenüber als
Verbündete gebärden. Aus der Reihe der Fürsten wurden die Könige von
den Kurfürsten gewählt (s. S. 69).
5. Der geistliche Stand gehörte, was die „höhere Geistlichkeit" betraf,
dem Fürstenstande an, erfreute sich aber dank seinen sittlichen Aufgaben auch
in der „niederen Geistlichkeit" hohen Ansehens und großen Einflusses. Die
Erzbischöfe, Bischöfe und viele Äbte waren durch Übertragung von
staatlichen Hoheitsrechten zu Fürsten geworden, die nun auch ihr Gebiet als
Landesherren verwalteten und zu Hosfahrt und Truppenstellung verpflichtet
waren. Ja, es war nichts Seltenes, daß ein Bischof oder Abt selbst in ritter¬
licher Ausrüstung ins Feld zog und für sein Recht oder wohl auch für neue
Erwerbungen kämpfte. Die „niedere Geistlichkeit" gliederte sich in die welt¬
liche der Pfarrer und die Klostergeistlichkeit.
Wer in ein Kloster eintrat, mußte erst eine Probezeit von einem Jahre
durchmachen. Bestand er sie, so hatte er die Gelübde des Gehorsams, der
Armut und der Keuschheit abzulegen. Die Klosterbrüder wählten den Abt,
der den Verkehr mit der Außenwelt auf sich nahm. Das durch eine Mauer
von der Außenwelt getrennte Kloster umfaßte außer der Kirche und den
Wohnräumen der „Brüder" auch Wirtschaftsgebäude der verschiedensten Art
und meist eine Schule.
Klöster, die nach einer gemeinsamen Ordnung (Regel) lebten und einem
gemeinsamen Oberhaupte untergeordnet waren, bildeten zusammen einen
Orden. Unter den Mönchsorden waren die Benediktiner (vgl. S. 50),
die Zisterzienser (vgl. S. 60, Anm. 3) und die neugegründeten Bettel¬
orden der Dominikaner (genannt nach dem Spanier Dominicns) und
Franziskaner (genannt nach dem Italiener Franz von Assisi) damals
die bedeutendsten. Während jene sich große Verdienste um die Hebung der
Landeskultur erwarben, widmeten sich diese vor allem der Predigt; außerdem
wurde den Dominikanern die Verfolgung der „Ketzer" (vgl. S. , Anm. 1)
übertragen.
6. Der Ritter und seine Burg. Aus den adligen Lehnsmannen und den
zum Kriegsdienst zu Roß verpflichteten Dienstmannen (Ministerialen) hatte
sich der Ritt er stand entwickelt, der zu großem Ansehen und ost auch zu
Wohlhabenheit gelaugte. Er war nächst der Geistlichkeit die erste Bevölke¬
rungsschicht der Stauferzeit und bildete, durch die Kreuzzüge mit den Rittern
der anderen christlichen Völker verbunden, mit diesen allen eine gleichartige,
das ganze Abendland umspannende Genossenschaft. Außer der Lust ant Kriege
und an Abenteuern waren ihm „ritterliches" Verhalten gegen die Franen,
die Abhaltung von Turnieren ^), Liebe zu Gesang ltttd Dichtung und gleiche
Erziehung und Sitte eigen. — Die Erziehung begann mit dem siebenten
1) Man unterschied drei Arten dieser Kämpfe: den Ti oft (vom lat. iuxta)
d. t. Einzelkampf, das Turnier (von tourner) d. i. eine Folge von Einzelkämpfen
und den Buhurd (mhd.) d. i. das Gegeneinanderreiten zweier Reihen von Kämpfern.