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Die römische Geschichte: 600—266. 
Prätoien, welche nach Ablauf des Jahres verantwortlich waren 
Diese Herrschaft wurde nach der Wahl noch vom Volke durch einen 
feierlichen Akt übertragen. 
In Zeiten der Noth übertrug der Senat, um die Gewalt in eine 
Hand zu legen, einem Consul die Wahl des Diktators oder 
magister populi aus den Consularen mit oder ohne Angabe des 
Namens. Der Erwählte besass höchstens auf sechs Monate alle Ge¬ 
walt ohne Einschränkung, ohne Verantwortung und ohne Collegen. 
Die Prätoren waren ihm untergeordnet. Sein nächster Unterbefehls¬ 
haber war der von ihm ernannte magister equitum. Ob Titus Larcius 
erster Diktator gewesen, und wann ein solcher zuerst gewählt ist, bleibt 
zweifelhaft. 
Mit mehr Einfluss trat der neu ergänzte Senat (auch aus den 
Plebejern? daher patres et conscripti?), dessen Mitglieder lebenslänglich 
waren, den Prätoren berathend und ordnend zur Seite. Er brachte 
auch die Anträge vor die Volksversammlung und führte deren Be¬ 
schlüsse aus, leitete die äussern Angelegenheiten und wachte über 
Religion und Sitte. 
Auch die Volksversammlung (welche?) wird in der Republik 
thatsächlich an Macht gewonnen haben und in den wichtigsten Ange¬ 
legenheiten um die Entscheidung angegangen sein. 
Das höchste Gericht und die Souveränität stellte Valerius 
durch ein Gesetz"^) dem Volke sicher. Die Lictoren entfernten in der 
Stadt aus den Ruthenbündeln die Beile. Er soll deshalb den Beinamen 
Poplicola erhalten haben. 
207. Die Rechts- und Vermögensungleichheit. Die junge Republik 
machte wie nach aussen, so auch nach innen Rückschritte. Die Patricier 
verweigerten selbst die Rechtsgleichheit des Connubiums, welches 
Plebejer mit ihnen eingingen. Die Priestercollegien aus ihrer Mitte 
zu besetzen, hielten sie für ein den Göttern zustehendes Recht. Die 
durch Vertreibung der Könige gewonnenen Vortheile fielen grössten- 
theils ihnen zu. Sie herrschten im Senate, der bald von ihnen allein 
besetzt war, und hatten in der Centuriatversammlung das Uebergewicht. 
Die beiden höchsten Magistrate (welche?) waren Patricier. 
Im Besitze trat ein noch ärgeres Missverhältniss zu Tage. Während 
der fortgesetzten Kriege verarmte besonders der in Latium wohnende 
kleine plebejische Grundbesitzer, der seinen Acker dabei vernach¬ 
lässigte und denselben oft bei der Rückkehr verwüstet fand. Durch 
hohe Steuern und das grausame römische Schuldrecht wurde er vol¬ 
lends zu Grunde gerichtet. 
Das Darlehn wurde immer nur für ein Jahr gegeben, und der Gläubiger' 
durfte, wenn er nicht befriedigt wurde, ohne Dazwischenkunft, der Obrigkeit 
durch die Handauflegung die Person und die Familie des Schuldners in Arbeits¬ 
häusern unterbringen oder als Sklaven verkaufen. 
Die Vortheile des Krieges fielen den reichern Patriciern zu. Sie 
bereicherten sich als Pächter der Steuern (mittelbares Steuersystem) 
oder als Lieferanten. Nach römischer Sitte wurde den Besiegten ein 
Iheil des Landes, vielleicht ein Drittel, genommen und vom Senate 
der beliebigen Benutzung überlassen. Thatsächlich gewiss, vielleicht 
*) Ne quis ullurn magistratum sine prövocatione crearet.
	        
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