Die Sagenzeit und der Anfang Roms. 
der vier Hauptbestandteile der Bürgerschaft (welcher?) sind, ist be¬ 
sonders verdächtig. 
191. Die Bestandtheile Roms. Rom ist, wie sich aus den Bauten 
ergiebt, früher und aus ändern Gründen, als die Sage angiebt, ent¬ 
standen. Aus der Wahl des Platzes, der zwei Meilen vom Meere 
entfernt und da, wo die Tiber zuletzt noch schiffbar ist, auf Hügeln 
liegt, scheint ersichtlich, dass die Gründer an den Yortheilen des 
Meeres haben theilnehmen und vor den Seeräubern sowohl als auch 
vor den umliegenden Völkern sicher sein wollen. Zuerst scheint 
der Palatinus besetzt und auf dem Capitolinus die Burg gebaut zu 
sein. Der zwischen beiden liegende Quirinalis ist vielleicht eine alte 
sabinische Colonie, die früh mit Rom verschmolz. Caelius und Aven- 
tinus, die ebenfalls noch von allen Seiten schwer zugänglich sind, 
lässt die Sage nach jenen bebaut werden (durch wen?). 
Auf diese Weise verschmolzen mit der ältesten Gemeinde der 
Ramnes die sabinischen Ti ties, bevor noch die Stadtgemeinde fest 
abgeschlossen war. Die Luceres, der Sage zufolge die Bewohner von 
Alba longa, in Wirklichkeit vielleicht Etruscer, haben nicht sogleich 
volle Berechtigung erlangt. 
Diesen drei patricischen Tribus gegenüber, deren jede in 10 Curien 
und 100 Gentes zerfiel, erscheint die später (unter wem?) hinzuge¬ 
kommene latinische Bevölkerung, die Plebejer, noch nach Jahr¬ 
hunderten als ein fremder und minder berechtigter Bestandtheil, der 
persönlich und dinglich vollständig frei, abgaben- und heerdienstpflichtig 
und an Zahl den Patriciern überlegen ist. 
192. König und Staat. An der Spitze stand ein König. Seinen 
Rath bildeten die Aeltesten, der Senat, der auch die Wahl desselben 
dem Volke vorschlug. Dieses übertrug dem Gewählten noch feierlich 
das Hoheitsrecht, imperium. d. h. das Oberpriesterthum mit Einschluss 
der auspicia publica, das Oberrichter- und Oberheerführerthum. Seine 
höchste Macht war weniger durch Gesetze als durch die öffentliche 
Meinung beschränkt. Als Zeichen derselben trugen seine zwölf Be¬ 
gleiter. Lictoren, d. li. Einlader, ein in Ruthenbündeln befindliches 
Beil. Andere Zeichen waren die sella curulis, die toga praetexta. 
Seine Einkünfte bezog der König aus dem Grundbesitz, den Zöllen 
und dem grössern Antheil an der Kriegsbeute. 
Der Senat, vom Könige ernannt und nach Belieben befragt, 
berieth mit ihm solche Angelegenheiten vor, welche derselbe entweder 
von diesem selbst oder vom Volke wollte ausführen lassen. Vielleicht 
hatte der Senat auch schon, wie in den Zeiten der Republik, die Auf¬ 
sicht über Religion und Sitte. 
Das Volk wurde nach Curien (also nur welche Bestandtheile?) 
berufen, um ihm Mittheilung zu machen, oder um es zu befragen, 
besonders bei Abänderung bestehender Rechte, bei Angriffskriegen, 
vielleicht auch bei Begnadigungen, Provocationen. 
Unter dem Patronate, d. h. dem Schutze und der Gewalt einzelner 
Vollbürger, standen die Clienten. Es sind wahrscheinlich die unter¬ 
jochten Urbewohner, die rechtlos waren und selbst vor Gericht durch 
ihren Patron vertreten werden mussten. Dafür hatten sie die Pflicht, 
für die Ehre und das Interesse desselben selbst mit ihren Geld¬ 
mitteln einzustehen, z. B. bei Ausstattung der Tochter und bei Los-
	        
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