Die Sagenzeit und der Anfang Roms.
der vier Hauptbestandteile der Bürgerschaft (welcher?) sind, ist be¬
sonders verdächtig.
191. Die Bestandtheile Roms. Rom ist, wie sich aus den Bauten
ergiebt, früher und aus ändern Gründen, als die Sage angiebt, ent¬
standen. Aus der Wahl des Platzes, der zwei Meilen vom Meere
entfernt und da, wo die Tiber zuletzt noch schiffbar ist, auf Hügeln
liegt, scheint ersichtlich, dass die Gründer an den Yortheilen des
Meeres haben theilnehmen und vor den Seeräubern sowohl als auch
vor den umliegenden Völkern sicher sein wollen. Zuerst scheint
der Palatinus besetzt und auf dem Capitolinus die Burg gebaut zu
sein. Der zwischen beiden liegende Quirinalis ist vielleicht eine alte
sabinische Colonie, die früh mit Rom verschmolz. Caelius und Aven-
tinus, die ebenfalls noch von allen Seiten schwer zugänglich sind,
lässt die Sage nach jenen bebaut werden (durch wen?).
Auf diese Weise verschmolzen mit der ältesten Gemeinde der
Ramnes die sabinischen Ti ties, bevor noch die Stadtgemeinde fest
abgeschlossen war. Die Luceres, der Sage zufolge die Bewohner von
Alba longa, in Wirklichkeit vielleicht Etruscer, haben nicht sogleich
volle Berechtigung erlangt.
Diesen drei patricischen Tribus gegenüber, deren jede in 10 Curien
und 100 Gentes zerfiel, erscheint die später (unter wem?) hinzuge¬
kommene latinische Bevölkerung, die Plebejer, noch nach Jahr¬
hunderten als ein fremder und minder berechtigter Bestandtheil, der
persönlich und dinglich vollständig frei, abgaben- und heerdienstpflichtig
und an Zahl den Patriciern überlegen ist.
192. König und Staat. An der Spitze stand ein König. Seinen
Rath bildeten die Aeltesten, der Senat, der auch die Wahl desselben
dem Volke vorschlug. Dieses übertrug dem Gewählten noch feierlich
das Hoheitsrecht, imperium. d. h. das Oberpriesterthum mit Einschluss
der auspicia publica, das Oberrichter- und Oberheerführerthum. Seine
höchste Macht war weniger durch Gesetze als durch die öffentliche
Meinung beschränkt. Als Zeichen derselben trugen seine zwölf Be¬
gleiter. Lictoren, d. li. Einlader, ein in Ruthenbündeln befindliches
Beil. Andere Zeichen waren die sella curulis, die toga praetexta.
Seine Einkünfte bezog der König aus dem Grundbesitz, den Zöllen
und dem grössern Antheil an der Kriegsbeute.
Der Senat, vom Könige ernannt und nach Belieben befragt,
berieth mit ihm solche Angelegenheiten vor, welche derselbe entweder
von diesem selbst oder vom Volke wollte ausführen lassen. Vielleicht
hatte der Senat auch schon, wie in den Zeiten der Republik, die Auf¬
sicht über Religion und Sitte.
Das Volk wurde nach Curien (also nur welche Bestandtheile?)
berufen, um ihm Mittheilung zu machen, oder um es zu befragen,
besonders bei Abänderung bestehender Rechte, bei Angriffskriegen,
vielleicht auch bei Begnadigungen, Provocationen.
Unter dem Patronate, d. h. dem Schutze und der Gewalt einzelner
Vollbürger, standen die Clienten. Es sind wahrscheinlich die unter¬
jochten Urbewohner, die rechtlos waren und selbst vor Gericht durch
ihren Patron vertreten werden mussten. Dafür hatten sie die Pflicht,
für die Ehre und das Interesse desselben selbst mit ihren Geld¬
mitteln einzustehen, z. B. bei Ausstattung der Tochter und bei Los-