Die Reformation Luthers.
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Zu gleicher Zeit forderte Thomas Münzer zu Mühlhausen in
Thüringen zum „göttlichen Morde“ auf. Die benachbarten Fürsten
schlugen ihn bei Frankenhausen, liefsen ihn aus seinem Verstecke
holen und hinrichten. Auch die anderen Aufstände wurden einzeln
blutig unterdrückt.
lieber 1000 Klöster und Schlösser und fast ebeuso viele Dörfer
waren zerstört, mehr als 100,000 Bauern erschlagen. Die Fürsten räch¬
ten sich mit Brandschatzungen. Die alten Lasten blieben, der Gehor¬
sam gegen die Obrigkeit wurde verschärft. .
14. Der Reichstag zu Speier 1526 und seine Folgen. Nach Be¬
endigung des ersten Krieges gegen Franz, als Papst Clemens VII. der
Gegner Karls geworden war, wurde 1526 auf dem Reichstage zu Speier 1520
den Reichsständen bis zu einem allgemeinen Konzile freie Religions¬
übung gestattet (Cujus regio, ejus religio). Damit war die Spaltung
in Deutschland wesentlich gefördert.
Seitdem konnte die rechtliche uud religiöse Ausbildung des neuen Lehr¬
gebäudes erfolgen. Luthe^ trat als der letzte aus seinem Kloster und heiratete.
Viele Fürsten übernahmen nach Beseitigung der Bischöfe die Oberaufsicht der
Kirche und bereicherten sich mit den eingezogenen Kirchengütern. Kurfürst
Friedrich von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen traten zuerst der Lehre
Luthers bei.
Schon 1525 legte auch Albrecht, Hochmeister des deutschen Ordens, von
Luther und Philipp (Schwarzerd, genannt) Melanchthon, als er Hilfe gegen
Polen zu suchen sich in Deutschland aufhielt, bewogen, das geistliche Ordens¬
kleid ab und nahm die neue Lehre an. Von dem so oft feindlichen Polen er¬
hielt er gegen Anerkennung der Oberhoheit die Belehnung als weltlicher und
erblicher Herzog des preufsischen Ordenslandes (Ostpreufsens). Das von
Deutschen urbar gemachte Land stand nun auch in religiösem Gegensätze
zu Polen.
Andere Fürsten und Städte folgten.
15. Die Augsburger Konfession 1530 und der Schmalkaldener
Bund 1531. Als 1529 zu Speier statt der vor 3 Jahren daselbst ge-1529
fafsten Beschlüsse die ,,Wormser Sentenz“ wiederhergestellt werden
sollte, erklärte eine Minderheit von 6 Fürsten und 14 Reichsstädten in
Sachen der Religion sich nicht unterwerfen zu können. Von ihrem
Protest hiefsen sie Protestanten. Derselbe enthielt die Beschwerden
und die Appellation an ein allgemeines Konzil. Der Kaiser liefs, als
er nach 9jähriger Abwesenheit wieder persönlich zur Abhaltung des
Reichstages von Augsburg 1530 in Deutschland erschien, die von 1530
dem gemäfsigten Melanchthon verfafste Verteidigungsschrift, seitdem
confessio Augustana genannt, welche die lutherische Lehre, sowie
die Rechtfertigung der Abschaffung von Gebräuchen und Lehren ent¬
hielt, ohne Debatte verlesen. Die darauf kathqjisclierseits zusammen¬
gestellte Widerlegung und die Konferenzen führten nur zum Bewufst-
sein des grofsen religiösen Gegensatzes.
Bei dem Widerstreben der protestantischen Fürsten und des ka¬
tholischen Baiern konnte Karl nur mit Mühe seinen Bruder Ferdinand
zum Könige, d. li. präsumtiven Nachfolger, krönen lassen. Die Pro¬
testanten schlossen zu Schmalkalden 1531 ein Schutzbündniss gegen 1531
den „Wahlkaiser“ zum Zwecke der Verteidigung des Glaubens unter
Zustimmung Luthers.
Im Angesichte der Türkengefahr schlossen Bevollmächtigte beider
Konfessionen zu Nürnberg 1532 einen Vertrag, demzufolge den Reichs- 1532