Full text: Von der Urzeit bis zum Dreißigjährigen Kriege (Teil 1)

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fennung des Corpus Evangelicorum. Das Reichs- 
kammergericht war in Zukunft mit Richtern beider Kon¬ 
fessionen gleichmäßig zu besetzen. 
ß) Die Stellung des Kaisers wurde gegen früher wesentlich 
geschwächt. 'Österreich büßte nicht nur die Lausitzen ein, 
sondern es verlor auch seine Besitzungen und Rechte tm 
Elsaß. Hier schob sich Frankreich in den deutschen Reichs¬ 
körper ein, dem nicht nur die seit 1553 eingezogenen Bis¬ 
tümer Metz, Toul und Verdun bestätigt, sondern auch 
die Landgrafschaft im Ober- und Unterelsaß, der Sund¬ 
gau und die Landvogtei über zehn elsässische Städte und 
vierzig Reichsdörfer' überlasten werden mußten. Eine 
für die Sicherheit des Reiches nicht minder gefährliche 
Stellung erhielten die Schweden an der Nord- und Ostfee. 
Es erhielt Vorpommern mit Rügen und das rechte Oder¬ 
ufer, ferner Wismar, sowie die Stifter Bremen und 
Verden. (Die Stadt Bremen wurde reichsunmittelbar.) 
Durch diese Erwerbungen kam Schweden in den Besitz 
der Oder-, Elbe- und Wesermündung. 
7) Fast alle weltlichen deutschen Fürsten gingen mit einer 
Vergrößerung ihres Besitzstandes aus dem Kriege hervor; 
das Bündnisrecht der Reichsstände wurde ausdrücklich 
nicht nur unter sich, sondern auch mit außerdeutschen 
Fürsten anerkannt, wenn es auch unbeschadet der Pflichten 
gegen Kaiser und Reich geschehen sollte. 
d) Die Schweiz und die Niederlande blieben vom Reiche 
getrennt, das mit dem Verluste der Schweiz das festeste 
Bollwerk gegen welsche Eroberungslüste, mit dem Verluste 
der Niederlande die Rheinmündung verlor und damit 
auch die letzte Möglichkeit einer Herrschaft zur See. 
£) Ergebnis des Krieges. Deutschland war ein Schutt- und 
Trümmerhaufen, seine blühende Kultur vernichtet; das 
Volk hatte feinen nationalen Stolz wie feine Selbstachtung 
verloren, und war in zwei konfessionell geschiedene Hälften 
gefpalten. Die Ereignisse hatten es unmöglich gemacht, 
im Reiche eine landesherrliche Autorität des Kaisers auf¬ 
zurichten; aber den Fremden war die Bahn frei gemacht 
zu einer Einmischung in die deutschen Angelegenheiten, 
ein Ziel, dem Frankreich von nun an mit aller Kraft 
zustrebte.
	        
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