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B. Thaten des Soton vor der eigentlichen Verfassung.
1. Entsühnung der Stadt, welche seit dem kylonischen Frevel mit dem
Fluche der Götter beladen war.
2 Eroberung der Insel Salamis trotz des Verbotes.
(Val. Schiller: Kampf mit dem Drachen.)
3. Der erste heilige Krieg zum Schutze des delphischen ^emM.
Er einigte alle Parteien zu einem gemeinsamen, durch die Religion
geheiligten Unternehmen. (Vgl. Krenzzüge.)
4. Tchnldenerleichternng. Ein Krebsschaden Athens (vgl. Rom) war
die Schuldknechtschaft. ,
Leichteres Geld, Ziuseu vom Kapital abgezogen, Rest tn 3 Raten,
Aushebung der Schuldknechtschaft.
Zweck: Erhaltung des Mittelstandes.
(Vgl. Gracchen, Karl d. Gr. — Polen.)
C. Verfassung.
I. Regierung und Verwaltung des Staates.
1. Die Befugnisse der jährlich gewählten 9 Archonten näher bestimmt.
Die alten Königsrechte (Oberpriester, Oberfeldherr, Oberrichter)
wurden unter dieselben verteilt.
a. Namengeber (Eponymos). Nach ihm wnrde das Jahr
benannt. _
Oberaufsicht über den Staat, Sorge für Witwen u. Waisen.
b. Oberpriester (Basileüs d. H. König).
(Vgl. Opferkönig in Rom § 27.)
c. Oberfeldherr (Polemarchos).
Als es Sitte wurde, mehrere Feldherrn^znr Führung
eines Krieges zu wählen, erhielt er die Stellung eines
Kriegsministers mit dem Vorrecht der Entscheidung im
Kriegsrate bei Stimmengleichheit.
(z. B. Kallünachos vor der Schlacht bei Marathon.)
cl. Oberrichter (6 Thesmotheteu).
Beantragung der Gesetze, Vorsitz in den Geschworenen¬
gerichten.
2. Der Senat oder die Bnls — 400 mehr als 30jährige Voll¬
bürger, später 500.
3. Die Volksversammlung — alle mehr als 20jährigen Vollbürger
(Debatte möglich).
4. Der Areiopagos — diejenigen Archonten, welche ihr Amt tadellos
verwaltet hatten (uralte Behörde).
a. Aufsicht über die Sitten — Ausstoßung aus dem Bürger-
stande wegen solcher Vergehen, die nicht unter die Gerichte
fielen, z. B. Verschwendung, unsittlicher Lebenswandel,
Verletzung der Vater- und Sohuespflichteu.
(Vgl. Censoren in Rom.)