Full text: Hessische Geschichte

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b) Worms. 
Die Zeit der Staufer ist die Blütezeit der Stadt Worms. Un¬ 
abhängig von der bischöflichen Gewalt, entwickelten sich hier die Verhältnisse 
der Bürger. Diese wählten ihre eigenen Beamten, Schultheißen und 
Schöffen aus ihrer Mitte. Handel und Wohlstand blühten, so daß die 
Zahl der Bewohner um 1184 auf 60000 stieg. Der Bischof Heinrich II. 
von Worms befürchtete in der Entwickelung des freien Bürgertums eine 
Schädigung der kirchlichen Interessen und suchte den Fortschritt der 
Stadt zu hemmen. Wegen des Rathausbaues entstand unter Friedrich II. 
zwischen Bischof und Stadt ein Streit, der sich so zuspitzte, daß eine 
Zeit lang der Stadt die Privilegien entzogen wurden und dieselbe unter 
den Bischof gestellt wurde. Der Rathausbau wurde niedergerissen. 
Im Jahre 1233 kam zwischen Stadt und Bischof ein Vertrag zustande, 
der folgende Punkte enthielt: 
Der Bischof wählt 9 Bürger, diese wählen 6 Ritter des Bischofs, 
welche zusammen den Rat unter dem Vorsitze des Bischofs bilden und ihr 
Amt lebenslänglich bekleiden. Der Rat wählt jährlich die Beamten, den 
Vorstand der Gemeinde, der 16 Bürger zählt. Der König ernennt 
aus 9 bürgerlichen Ratsherrn, den einen Bürgermeister, der Bischof 
aus den 6 ritterlichen den andern. Die Innungen sind aufgehoben. 
Wenn auch dadurch die Freiheit der Stadt gebrochen wurde, so dauerteu 
doch die Streitigkeiten zwischen Bischof und Stadt fort, bis Worms 
freie Reichsstadt wurde. Durch die Kreuzzüge wurden Handel und In¬ 
dustrie begünstigt. Auch in Worms erhoben sich dieselben ganz bedeutend; 
insbesondere nahm das Wollweber-Handwerk großen Aufschwung. Reiche 
Klöster und Stifte entstanden. Die Stadt umschlossen hohe Mauern 
und starke Türme. Leider griffen die Unruhen und Streitigkeiten mit 
dem Bischöfe störend in die Entwickelung der Stadt ein, die andrer¬ 
seits aber auch wieder das Krastgesühl der Bürger und die Förderung 
des Gemeinsinnes begünstigten. 
c) Oppenheim. 
Zwischen Worms und Mainz liegt Oppenheim am Rhein. Ver¬ 
mutlich bestand hier schon in der Römerzeit eine Niederlassung; aber 
erst unter den fränkischen Königen erscheint der Ort „Obbenheim" 774 
als ansehnliches Dorf, welches durch die Schenkung Kaiser Karls des 
Großen an das Kloster Lorsch überging. Früh, wohl schon zur 
Römerzeit, wurde in der Gegend von Oppenheim Acker- und Weinbau 
betrieben. 1008 erlangte der Abt von Lorsch für diesen Ort Marktrecht. 
1218 erreichte der Flecken durch Kaiser Friedrich II. wie alle mit 
Wochen- und Jahrmarkt versehenen Orte die eigene Gerichtsbarkeit. 
Darauf beruhte hauptsächlich die Beilegung des Titels Stadt, welchen 
der Kaiser stillschweigend anerkannte. Ihrer Treue zu dem hohen- 
stausischen Hause verdankte die Stadt die Erhebung zur Reichsstadt. 
Wegen ihrer Anhänglichkeit an Konrad IV., Kaiser Friedrichs II. Sohn, 
wurde die Stadt in den Bann gethan. König Wilhelm von Holland
	        
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