Full text: Von Luther bis zum Dreißigjährigen Krieg (Teil 4)

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wie die Zwickauer Propheten unter die Bauern kommen und anfangen 
zu Hetzen, dann werden sie vollends meinen: Was wir wünschen, das 
will auch Gott. 
Was wird Luther dazu sagen? Er wird den Aufstand "der 
Bauern ebensosehr verdammen wie den Aufstand der Bilderstürmer, 
weil es Empörung gegen die Obrigkeit ist; er wird ihre Berufung auf 
(Lottes Wort als einen Schaden für das Evangelium und als eine 
Störung feines eignen friedlichen Werkes beklagen und zurückweisen. 
IIa. Disposition: 1. Ursache und Beginn des Aufruhrs (Die 
12 Artikel). 2. Luthers Ermahnungen zum Frieden. 3. Der Bauern¬ 
aufstand in Süddeutschland und Thüringen 4. Luthers Schrift wieder 
die mörderischen Bauern. 5. Unterdrückung des Aufstandes. 
Bemerkung. Punkt 1, 2 und 4 beruhen teilweise oder ganz 
ans der Lektüre des betreffenden Quellenstückes; die Punkte 3 und 5 
sind Ergänzungen des Lehrers. 
1 Ursache und Beginn des Aufruhrs (die 12 Artikel). 
Lesen der 12 Arnkel. 
Zur Erläuterung und Ergänzung. 
Diese 12 Artikel erschienen im Frühjahr 1525, verbreiteten sich 
sehr rasch über ganz Süddeutschland und wurden überall von den Bauern 
als die richtige Zusammenfassung ihrer Klagen und Wünsche anerkannt; 
sie sind wahrscheinlich von einem Pfarrer verfaßt worden. Schon vor¬ 
her hatten sich die Bauern einzelner Herrschaften in Schwaben und im 
Elsaß, die besonders hart gedrückt wurden, zusammengerottet, hatten 
Dienste und Abgaben verweigert, ja sogar einzelne Burgen und Klöster 
geplündert und zerstört. 
Der „rechte Kornzehnt" war der Zehnte (die zehnte Garbe) von 
den Hauptfrüchten: Korn, Weizen, Gerste, Hafer; der „kleine Zehnte" 
wurde gegeben von Heu, Hopfen und bergt., der „lebendige Zehnte" 
von Kälbern Lämmern, Füllen; befonbers häufig und drückend waren 
die Lieferungen von Gänsen, Hühnern unb Eiern, unb an manchen Orten 
würbe vom Bauer schon bie britte Garbe verlangt. 
Die meisten Bauern waren zwar nicht nach beirt geschriebenen Recht, 
aber thatsächlich leibeigen, b. h. sie gehörten mit zu bem Gute ihrer 
Herrschaft, von bem sie ein Stückchen in Erbpacht hatten, unb wurden 
daher mit dem Gute verkauft oder zu Lehen gegeben; die Gutsherrn 
konnten ihnen nach Gntdünken immer mchr Steuern und Dienste auf¬ 
legen und sie nach Willkür bestrafen. 
Die Dienste (Frondienste = Herrendienste) waren Dienste mit der 
Hand oder mit dem Gespann; die Bauern mußten das Herrengut voll¬ 
ständig bewirtschaften (Bestellen, Säen, Ernten), die Arbeiten des Wege¬ 
baues, Brückenbaues, die Ausrodungen umsonst besorgen; an einigen 
Orten waren diese Dienste „gemessen", z. B. auf 12 Tage im Jahr, 
an den meisten aber „ungemessen", d. h. sie konnten zu jeder Zeit und 
in jedem Maße dem Bauer aufgelegt werden, so daß er z. B. die Feld-
	        
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