Full text: Von Luther bis zum Dreißigjährigen Krieg (Teil 4)

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5. Weil du von Kind auf die heilige Schrift . R. VI, (10). 108. 
6. Die Lehrer werden leuchten R. IX, (14). 141. 
7. Ich und mein Haus wollen R. XI, (16). 167. 
8. Sei getreu bis an den Tod R. XI, 17. K.II, (30) 
167. 263. 
9. Lasset uns Gutes thun K. II, 30. 
10. Beharrlichkeit führet . . . Wer ausharret . E. I, '(23). 215. 
11. Nichts Großes wird ohne Glauben vollbracht ) 
12. Dem Mutigen hilft Gott 
13. Undank ist der Welt Lohn .... 
14. Du sollst deinen Nächsten lieben . . 
15. Dabei will ich erkennen, daß ihr . . 
16. Der Mensch lebt nicht vom Brot allein 
17. Das Wort sie sollen lassen stahn . . 
18. Der Herr hat Großes an uns gethan 
19. Halte, was du hast, daß niemand . . 
20. Was du ererbt von deinen Vätern 
I E. I, (24). 215. 
| K. I, (27). 148. 
| K. III, (32). 275. 
] K. III, (34). 276. 
2- Wichten der Obrigkeit und der Unterthanen. 
1. Die Obrigkeit ist Gottes Dienerin . . . 1 
2. Ein gerechter Herrscher giebt jedem das Seine J VJil> (ld> 128> 
3. Die Wohlfahrt des Volkes ist die höchste Sorge R. VIII, (13). K. I, 
, v (28). 128. 248. 
4. Dre rechte Religionsfreiheit gewährt ... R. XII (21). 183. 
5. Der Fanatismus ist die verderblichste Leiden- 
. Schaft K. I, (27). 248. 
6. jedermann fei Unterthan der Obrigkeit . . R. VIII, (13). 128. 
7. Der Eid der Unterthanen ist unlöslich . . R. VIII,’(13.) K. II, 
A (31). 128. 263. ' 
9. D:e Richtschnur für das rechte Verhalten der 
Unterthanen in Glaubenssachen . . . . R. V (8) 100 
10. Die Reformation ist Recht und Pflicht des 
_ Christen R. VII, (11). 116. 
11. Gerechtigkeit erhöhet ein Volk i 
12. Gerechtigkeit ist der Grundstein 1 R. VIII sl3) 128 
13. Das Recht verhütet den Streit j 
3. Geschichtliche Wahrheiten. 
1. Reformation in der Kirche ist .. . Besserung R. VII, (II). 116. 
2. Reformation im allgemeinen ist . . . Revo- 
0 lution ist R. VIII, (12). 128. 
3. Der Fanatismus ist die verderblichste Leiden- 
, Schaft . K. I, (27). 248. 
4. Es ist unmöglich, geistige Wahrheiten ... R. XII 18. | 
5. Die rechte Religionsfreiheit gewährt . . ’ 2k l&S, 
6- Wer für das Wohl anderer'lebt und strebt. I " 
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Braunschweig 
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