§ 161. Bündnisse zum Schutze der Religion. Der schmalkaldische Krieg. 439
doch sollte ganz Ungarn an Ferdinand fallen und einem Sohne Zapolyas
nur das Zipser Comitat als Herzogtum verbleiben.
2. Der zweite Zug So lim aus gegen Wien scheiterte an dem hel¬
denmütigen Widerstände, den die Besatzung des Städtchens Güns in
Ungarn unter ihrem tapfern Befehlshaber In risch tisch leistete. Dieser
hielt den Sultan 15 Tage lang auf. Da bedachte Soliman, was erst
die große Stadt Wien leisten werde, und trat zum Erstaunen aller
Welt den Rückzug an.
3. Im Frieden von Crespy (Depart. Oise, Hauptstadt des ehe-
maligeu Herzogtums Valois) verglichen sich Karl und Franz dahin,
daß Franz ans Neapel und auf die Leheushoheit über Flandern
und Artois, Karl dagegen auf deu frauzösischeu Teil vou Burgnnd
verzichtete. Dem zweiten Sohne des Königs, dem Herzog Karl von
Orleans, gab der Kaiser Mailand als Lehen. Auch Hilse gegen
die Türken versprach Franz, aber sein am 21. März 1547 erfolgter
Tod ersparte ihm das Halten seines Versprechens.
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Bündnisse zum Schutze der Religion. Der schmalkaldische krieg.
(1546 — 1547.)
444) Noch vor dem Nürnberger Religionsfrieden
hatten die protestantischen Fürsten Deutschlands zu Schmal¬
kalden ein Bündnis eingegangen, welches sie erneuerten, wäh-igZ,.
rend der Kaiser von den Türken und den Franzosen gedrängt
wurde. Jetzt erst kamen die katholischen Fürsten zur Erkenntnis, 1536.
daß es denselben nicht bloß um freie Neligionsübung zu thuu
sei, und schlossen zu Nürnberg ebenfalls einen Vertrag ab, die
heilige Liga, die aber zehn Jahre keine Folge hatte. Karl
erklärte, er wolle durchaus keinen Krieg in Deutschland, da zu
befürchten stehe, daß die Protestanten den König von Frankreich
oder die Türken um Hilfe anrufen möchten. Er verwies auch
noch auf dein Reichstage zu Negensburg die Religionssache 1541.
aus ein allgemeines Konzil und machte den Protestanten bedeu¬
tende Zugeständnisse. Insbesondere gab er zu, daß die Urteile
des Neichskammergerichts gegen die Fürsten, welche geistliche Güter
an sich gerissen hatten, nicht vollstreckt würden. Allein weit ent¬
fernt, dadurch versöhnt zu werden, häuften sich die ungesetzlichen
Handlungen der Schmalkaldener Verbündeten. Als nun auf
neuen Reichstage zu Negensburg, aus dem der Kaiser 1540.
pei]oiutch erschien, gar kein Glied des Schmalkaldischen Bundes
sich ernfanb, sah Karl ein, daß die kaiserliche Gewalt nicht min¬
der Schaden leide als die Kirche. So sah er sich denn doch ge-
bje Waffen zu ergreifen, freilich zu spät für die Kirche