Full text: Vaterländische Geschichte

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Weiterhin war des Königs Sorge darauf gerichtet, dem Sande 
und dem Sumpfe neues Acker- und Weideland abzuringen. Keine 
Handbreit Erde sollte unbebaut liegen bleiben. „Ich gestehe, daß 
sich wenige Staaten rühmen können, es uns im Sande gleichzuthun", 
meinte er. „Wir können zwar die Natur nicht umändern, aber durch 
Fleiß und Arbeit den dürren Boden verbessern und halbwegs ertrag¬ 
fähig machen." — An den bisher vom Wasser der Flußläufe ver¬ 
sumpften Ufern wurden weite Landstriche trockengelegt. In der Havel¬ 
gegend setzte Friedrich das Werk seines Vaters fort. Mit der 
Entwässerung des Oderbruchs wurde schon 1746 begonnen. 
Nach sieben Jahren war das Werk vollendet. „Hier habe ich eine 
Provinz im Frieden gewonnen", rief er erfreut aus, als er die 
blühenden Gefilde zum erstenmale sah. 43 neue Dörfer waren 
angelegt, für 12 000 Familien war Unterkunft gewonnen worden. 
Nach dem siebenjährigen Kriege ging es an die Entwässerung des 
Netze- und Warthebrnchs und des Drömlings in der Altmark. 
In Ostfriesland gewann man dem wilden Dollart einen Strich frucht¬ 
barer Marsch ab. 
Unvergängliche Verdienste erwarb sich Friedrich um West¬ 
preußen. Unter der polnischen Herrschaft war das Gebiet, das 
bisher Brandenburg von Ostpreußen trennte, sehr heruntergekommen. 
Der König nahm sich des Landes väterlich an, ließ die wüste liegenden 
Ländereien bebauen, setzte in die entvölkerten Gegenden Ansiedler und 
gewann so eine blühende Provinz. Die Ortschaften entwickelten 
sich mit überraschender Schnelligkeit. Durch die rechtlich deukeudeu 
preußische:: Beamten kam Treue und Wahrhaftigkeit in den Umgang; 
der Bauer, der bisher geknechtet wurde, gewarnt sein Leben wieder 
lieb. — Die Anlage des Bromberger Kanals trug viel zum schnellen 
Aufblühen des Landes bei. — 
Wie sein Vater, so trat auch Friedrich II. für eine strenge 
Scheidung der Stände ein. Der Edelmann sollte Gutsherr und 
Offizier sein, der Bürger Handel und Gewerbe treiben, der Bauer 
der Landwirtschaft obliegen. Jeder sollte in seinem Stande gedeihen 
und sich wohlfühlen. — Der Besitz der Rittergüter war ein Vorrecht 
der Adligen. Den Bürgerlichen war der Erwerb solcher Güter 
untersagt, die damit verbundenen Ehrenrechte (Gerichtsbarkeit, 
Kirchenpatronat, Zutritt zu den Land- und Kreistagen, Jagd) wurden 
ihm nicht zuerkannt. Auch die hohen Staatsstellen blieben, wie die 
Offizierstellen, dem Adel vorbehalten.
	        
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