Full text: Die Neuzeit (Teil 3)

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2. Kap. Die Übergangszeit von 1493—1517. 
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zum Teil auch mit Schiefsgewehren bewaffnete Fufsvolk 
der „Landsknechte“ (ministri provinciae) hat er eigentlich Rechte, 
erst ausgebildet. Aber in politischer Hinsicht war Max I. 
ohne Ausdauer und Folgerichtigkeit und schädigte durch 
seine „Überbeweglichkeit“ selber den Erfolg seiner Mafs- 
nahmen. 
i. Politisch - sozialer Zustand des Reichs vor der Re¬ 
formation. 
a. In politischer Hinsicht tritt dem Betrachter vor “öhe°gjiV~ 
allem die Gliederung der Deutschen in Reichsunmittel- 
bare und Reichsmittelbare entgegen. Reichsunmittel- 
bar, d. h. dem Kaiser und Reich direkt unterstellt, mittelbare* 
waren a) die sieben Kurfürsten (Teil II3 121; 3 geistliche, 
4 weltliche); b) die Fürsten (Erzbischöfe, Bischöfe, Reichs¬ 
äbte, Herzöge, Fürsten im engeren Sinn); c) die Grafen 
und Herren (= Freiherren) r); d) die Reichsritter; e) die sti 
Reichsstädte. Auf den Reichstagen, wo der Kaiser mit den °JdnuDng: auf 
° 7 den Reichs- 
Reichsständen alle wichtigen Angelegenheiten beriet, stimm- tagen- 
ten die Kurfürsten, die Fürsten (samt den Grafen und Herren) 
und die Reichsstädte je in einem Kollegium; zu einem gü¬ 
tigen Beschlufs war die Zustimmung wo nicht aller drei, 
so doch der beiden ersten Kollegien erforderlich; die Ritter 
waren auf den Reichstagen nicht zu Sitz und Stimme be¬ 
rechtigt. Reichsmittelbar, d.h. dem Kaiser und Reich 
nur indirekt unterstellt, waren sämtliche Unterthanen der 
Reichsunmittelbaren (also der sog. landsässige Adel, die 
Land- oder Fürstenstädte 2), die Bauern); doch übten Adel? 
Klerus und Städte vermittelst der „Landtage“ (Teil II3 110) 
Einflufs auf Steuerwesen und Gesetzgebung ihrer Gebiete aus. ß soziale 
ß. In sozialer Hinsicht zerfielen die Deutschen in die Gliederung: 
1 I. Kl er l- 
zwei Hauptstände der Geistlichen und Laien. Die und Re^far 
Geistlichen waren geteilt in den Weltklerus und den«ichkeit. 
u 11. Laien. 
J) Es ist zu bemerken, dafs die meisten alten Freiherrenge¬ 
schlechter heute entweder ausgestorben sind oder einen höheren Titel 
(den gräflichen) führen. Die jetzigen Freiherrengeschlechter sind 
ursprünglich nur ritterbürtig. 
2) Von jetzt wtirttembergischen Städten waren z. B. Ulm, Heil¬ 
bronn, Efslingen Reichsstädte, Stuttgart, Urach, Tübingen aber 
Landstätde. 
Egelhaaf, Grundzüge der Geschichte. III. 3. Aufl. 2
	        
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