Contents: Erzählungen aus der Weltgeschichte

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same Vaterland betrachtet haben, diesem Rufe der verbündeten deutschen 
Fürsten und Freien Städte Folge zu leisten und die deutsche Kaiser¬ 
würde anzunehmen. Demgemäß werden Wir und Unsere Nachfolger 
an der Krone Preußens fortan den kaiserlichen Titel in allen Unseren 
Beziehungen und Angelegenheiten des Deutschen Reiches führen und 
hoffen zu Gott, daß es der deutschen Nation gegeben sein werde, unter 
dcm Wahrzeichen ihrer alten Herrlichkeit das Vaterland einer segens¬ 
reichen Zukunft entgegenzuführen. Wir übernehmen die kaiserliche 
Würde mit dem Bewußtsein der Pflicht, in deutscher Treue die Rechte 
des Reiches und seiner Glieder zu schützen, den Frieden zu wahren, die 
Unabhängigkeit Deutschlands, gestützt auf die geeinte Kraft seines 
Volkes, zu verteidigen. Wir nehmen sie an in der Hoffnung, daß dem 
deutschen Volke vergönnt sein wird, den Lohn seiner heißen und opfer¬ 
mutigen Kämpfe in dauerndem Frieden und innerhalb der Grenzen zu 
genießen, welche dem Vaterlande die seit Jahrhunderten entbehrte 
Sicherheit gegen erneute Angriffe Frankreichs gewähren. Uns aber 
und Unseren Nachfolgern an der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, 
allezeit Mehrer des Deutschen Reiches zu sein, nicht an kriegerischen 
Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf 
dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung." 
86. fünfundzwanzig Friedensjahre, J87J—(896. 
1. Die deutsche Reichsverfassung. Nach der Errichtung des 
Deutschen Reiches berieten in Berlin die Abgeordneten des ganzen 
Volkes die deutsche Reichsversassung. Danach besteht das Gebiet 
des Deutschen Reiches aus 26 Staaten. Die Reichsgesetzgebung wird 
ausgeübt durch den Bundesrat und den Reichstag. Der Bundes¬ 
rat besteht aus den Vertretern der Regierungen aller deutschen Staaten, 
die zusammen 58 Stimmen führen (Preußen 17, Bayern 6, Sachsen 
und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schwerin 
und Braunschweig je 2, die 17 andern Staaten je 1 Stimme. Das Reichs- 
land Elsaß-Lothringen hat keine beschließende Stimme)., Oberhaupt 
des Bundes ist der König von Preußen als d e u t s ch e r K a i s e r. Den 
Vorsitz im Bundesrate führt der vom Kaiser ernannte Reichs¬ 
kanzler. Der alljährlich zusammentretende Reichstag geht aus 
allgemeinen direkten Wahlen hervor und zählt 397 Mitglieder. 
2. Gemeinsame Einrichtungen. Kaiser Wilhelm, der Bundes¬ 
rat und der Reichstag haben zusammen in den dem großen Kriege 
folgenden Friedensjahren viele Einrichtungen getroffen, welche die
	        
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