Full text: Preußisch-deutsche Geschichte vom Ende des Großen Krieges bis zum Beginne des Zwanzigsten Jahrhunderts (Teil 3)

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Den musste er bezahlen, wie überhaupt die Prozesse jetzt viel Geld 
kosteten, da sie sich durch das schriftliche Verfahren meist in die 
Länge zogen. Nur bei den Stadtgerichten ging’s vor Schultheifs und 
Schöffen noch nach alter deutscher Weise her: kurz, einfach. Aber doch 
auch hier hielt man sich einen gelehrten Rechtsbeistand, den Syndikus. 
Wiedergabe nach Kernfragen. — Erläuterungen. 
Erzähle! 
Überschrift: Der Richterstand. 
d) Die Strafen waren namentlich für Verbrechen sehr hart. 
Als Strafgesetzbuch galt die (1530 veröffentlichte) „Peinliche Hals¬ 
gerichtsordnung Kaiser Karls V.“, kurzweg Carolina genannt. Köpfen, 
Henken, Rädern, Verbrennen, Ertränken, Vierteilen, Verstümmeln. 
Blenden wurden danach als Strafarten verhängt. Am schrecklichsten 
war aber die Einführung der gerichtlichen Tortur oder Folter. Man 
betrachtete nämlich jeden Verbrecher, oder auch denjenigen, welchen 
man für einen solchen hielt, als einen boshaften und verstockten 
Menschen, von dem man durch Qualen, die man seinem Körper zu¬ 
fügte, immer neue Geständnisse erzwingen könne und müsse. Man 
zwickte die Angeklagten, die stets nackt ausgezogen wurden, mit 
glühenden Zangen, renkte ihnen auf der Streckbank die Glieder aus, 
goss ihnen grosse Mengen von Wasser ein, presste sie in eisernen 
Maschinen zusammen u. s. w. Vor Schmerz gestanden die meisten dann 
alles, was man haben wollte. Widerriefen sie nachher, so ging die 
Quälerei von neuem an, bis sie wieder gestanden und endlich ver¬ 
urteilt wurden. Für geringere Vergehen waren die Strafen mitunter 
lächerlich. Sehr beliebt war das Ausstellen an dem Pranger oder im 
Halseisen, das Tragen der Fidel, des Spanischen Mantels, des Maul¬ 
korbs durch die Stadt unter Begleitung des Stadttrommlers und der 
Stadtsoldaten. Gerichtspersonen verkündeten dabei der zusammen¬ 
gelaufenen Menge die Missetat und den Namen des Missetäters oder 
der Missetäterin, und oft wurden diese auch noch öffentlich mit Ruten 
gestrichen (gepeitscht). 
Wiedergabe nach Kernfragen. — Erläuterungen (be¬ 
sonders der Straf Instrumente). 
Erzähle! 
Überschrift: Die Gerichtsstrafen. 
e) Eine furchtbare Erscheinung der damaligen Zeit war der 
Hexenwahn. Man glaubte nämlich, dass es böse Frauen gäbe, die 
vom Teufel besessen seien und den Menschen Unheil brächten. Sie 
könnten schlechtes Wetter machen, Miss wachs herbeizaubern, Krank¬ 
heiten ansehen („bösen Blick“), die Kühe behexen, dass sie keine 
C. Spielmann, Geschichtsunterricht. III. 2
	        
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