Full text: Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken (Reihe 3)

Der Dictator und Magister Equitum. 87 
vatum), Liv. VIII. 54* Er konnte Armeen werben und 
auseinander gehen lassen, und über das Leben und Ver¬ 
mögen der Bürger entscheiden, ohne erst bei dem Volk 
anzufragen rc. Sowohl in als ausserhalb der Stadt hatte 
er 2» Lictoren mit den Beilen. 
Um zu verhindern, daß der Dictator von seiner gro¬ 
ßen Gewalt keinen Mißbrauch machen mochte, so wurde 
sie gewissen Einschränkungen unterworfen: i) Sie dauerte 
nur 6 Monate, sogar, wenn das Geschäfte, wegen welchem 
er erwählt worden war, seine Endschaft noch nicht erreicht 
hatte, und wurde nie über diese Zeit verlängert, ausser in 
'Fällen von der höchsten Nothwendigkeit, wie z. B. beim 
C a m i l l u s, Liv. VI. i. Meistentheils aber legten die 
Dictatoren ihr Amt freiwillig nieder, wenn sie die Absicht 
desselben erfüllt hatten. Liv. Ill, 29.; IP*, 34. 2) Der 
Dictator durfte ohne Genehmigung des Senats und des 
Volks von den öffentlichen Geldern keinen Gebrauch ma¬ 
chen. 2) Er konnte die Armeen nicht ausserhalb Italien 
anführen. »1 Er konnte nach der Niederlegung seines 
Amtes wegen seines Verhaltens zur Rechenschaft gezogen 
werden rc. 
Hundert und zwanzig Jahre lang vor dem Sulla 
wurde kein Dictator gewählt, sondern die Consuln erhiel¬ 
ten in gefährlichen Umständen eine diktatorische Gewalt 
(s. S.28.1 Nach dem Tode des Cäsars wurde die Dicta- 
tur auf immer abgeschafft und wegen der Grausamkeiten, 
welche Sulla unter dem Namen eines Dictators verübt 
hatte, stets verabscheut. Daher sie auch Augustus aus¬ 
schlug, als man sie ihm antrug. Suse. Aug. 5a. 
Der Dictator ernannte sich unmittelbar nach seiner 
Erwählung einen Befehlshaber der Reiterei (MAGISTER 
EQVITVM), und zwar gewöhnlich einen Mann von 
consularischem oder prätorischem Rang. Das Amt dessel¬ 
ben war, die Reiterei unter dem Dictator zu commandi- 
ren, und seine Befehle zu vollziehen. Er hatte, wie man 
glaubt, fast eben dieselben Ehrenzeichen, wie der Dictator, 
nämlich die Toga prätexta, 6 Lictoren rc. 
Von den übrigen ausserordentlichen Magistraten, von 
den Decemvirn, Kri^gstribunen mit cvnsnlari« 
scher Gewalt, und dem Jterrer ist bereits oben 
S. 18. 20. ,6. 25. gehandelt worden. Andere ausserordent¬ 
liche Magistrate von geringerer Bedeutung waren: 
VI RI peiduelliouis judicaudae causa; TR-IVMVhU
	        
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