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sorge des Königs aber bestand darin, die Wnnden wieder zu
heilen, die der Krieg seinem Lande geschlagen hatte. Das
Getreide, welches schon für den nächsten Feldzug ansgekanst
war, verteilte er unter die verarmten Landleute, und die Pferde,
welche für das Geschütz und Gepäck bestimmt waren, wurden
dem Ackerbau zurückgegeben.
Einer der schönsten Züge Friedrichs ist seine strenge Ge-
rechtigkeitsliebe. Bekannt ist die Geschichte von der Wind¬
mühle bei Sanssouci, die der König dem Müller abkaufen
wollte, weil sie ihm bei der Anlage des Parkes in Sanssouci
im Wege war. Da der Müller sich standhaft weigerte, sie
zu veräußern, so bot ihm der König eine große Summe. End¬
lich wurde er ungeduldig uud erinnerte den Müller an seine
königliche Macht, nach welcher er die Mühle umsonst haben
könnte. Der Müller erwiderte: „Ja wenn zu Berlin das
Kammergericht nicht wäre!" Der König freute sich über das
Vertrauen, welches der Mann zu seinen Gerichten hatte, und
ließ ihm seine Mühle.
Die Jahre nach dem siebenjährigen Kriege bis zu Fried¬
richs Tode flössen in fast ungestörtem Frieden dahin. Als
es im Jahre 1772 zur ersten Teilung Polens kam, gewann
Friedrich ohne Krieg Westpreußen. Auch der bayersche Erb¬
folgekrieg wurde, ohne daß es zu einer Schlacht kam, durch
den Frieden zu Teschen 1779 beigelegt.
In seiner Lebensweise änderte Friedrich auch im Alter
tvenig. Er blieb so pünktlich und thätig, wie er von Anfang
seiner Regierung an gewesen war. Er starb in der Nacht
vom 16. auf den 17. August 1786 auf dem Lustschlosse Sans¬
souci an der Wassersucht. Die Nachricht von seinem Tode
erschütterte ganz Europa. Die Geschichte nenni hn mit Recht
den Großen.
11. Maria Theresia und die beiden schlesischen
Kriege.
Maria Theresia war die Tochter des deutschen Kaisers
Karls VI. Sie wurde 1717 geboren und von ihrem Vater
mit großer Sorgsalt erzogen. Sie war von großer Sitten¬
reinheit und Herzensgüte, mit lebhaftem Geist und festem
Willen begabt. Da nun Karl VT. keinen Sohn hatte, so sollte
diese Tochter Erbin seiner sämtlichen Staaten werden. Um
dies durchzusetzen, stellte er ein Hausgesetz auf, die sogenannte
pragmatische Sanktion, nach welchem die Erbfolge auf
die tt)eiuliehe Linie ausgedehnt werden sollte. Nach vielen