Full text: Der erste selbständige Geschichtsunterricht auf heimatlicher Grundlage

— 43 — 
nur er kann sie geben; der Schüler aber wird sich freuen, jetzt 
noch weiter in das Verständnis eingeführt zu werden. Für die 
Aufnahme einer solchen mehr konzentrierten Darstellung eines 
Einzelfalles in das Schülerbuch sprechen außerdem dieselben Gründe, 
die für die Aufnahme der abstrahierenden Zusammenfassung sprechen. 
Gegen das Schülerbuch wird ferner der Mißbrauch geltend 
gemacht, der damit getrieben werden könnte: es leite den Lehrer 
von den Quellen und vertiefenden Präparationswerken ab und 
verleite ihn, den Stoff des Schülerbuchs dem Schüler einfach zu 
gebeu. Ja, ich weiß nicht, ob man einen derartigen Einwand ernst 
nehmen darf. Hebt denn der Mißbrauch einer Sache den richtigen 
Gebrauch auf? Und wäre dann nicht aus demselben Grunde auch 
das Biblische Geschichtsbuch zu verbieten? Es ist Sache der Schul¬ 
aufsicht, solchen Mißbrauch, falls er dennoch vorkommen sollte, zn 
verhüten. Ihn aber als Einwnrs gegen das Schülerbuch zu be¬ 
nutzen — das sollte man auch um unsers Standes willen nicht tun. 
Die Einwände gegen das Schülerbuch sind also hinfällig. 
Uns erscheint aber ein Schülerbuch noch aus andern Gesichts¬ 
punkten notwendig. 
1. Wir müssen durch dasselbe die Resultate unserer Unter¬ 
richtsarbeit sichern, sowohl die abstrahierenden Zusammenfassungen, 
wie etwa erarbeitete Systeme. Sind letztere in klassischer Form 
vorhanden, so sind sie einzuprägen, müssen also dem Schüler 
zur Hand sein. Die Ergebnisse sind daher in dem Schülerhefte 
niederzulegen und zum Wiederholen, Üben und Anwenden zu be¬ 
nutzen. Sie dienen in diesem Falle in hohem Maße auch der 
häuslichen Schularbeit. 
2. Indem wir im Unterricht vom Einzelfall und der Einzel¬ 
erscheinung ausgehen, kommen wir sehr oft. in die Lage, Quellen¬ 
stücke benutzen zu können. Im Interesse einer gedeihlichen Unter¬ 
richtsarbeit sind sie als Grundlage der Darbietung zu benutzen. 
Quellen müssen aber ihrer Natur nach möglichst wortgetreu be¬ 
nutzt werden, müssen auch aus Gründen des Verständnisses und 
der Vertiefung dauernd vorliegen. Daher die Berechtigung der 
Quellenbücher. Für die Volks- und Mittelschule können aber be¬ 
sondere Quellenbücher nicht gefordert werden. Man hat daher 
einige Quellenstücke ins Lesebuch hinübergenommen. Da das Lese¬ 
buch aber andere Zwecke zu verfolgen hat, als der Geschichts¬ 
unterricht, so ergibt sich, daß das Lesebuch unsern Anforderungen 
nicht genügen kann. Ob vom Standpunkte des litterarischen Lese¬ 
buchs aus die Quellenstücke gutzuheißen sind, ist eine Frage, die, 
nebenbei gesagt, vielfach verneint werden dürste. Es ist daher 
eine Auswahl charakteristischer Quellenstücke dem Schülerbuche ein¬ 
zufügen. Können Gedichte die Quelle ersetzen, so haben sie die 
gleiche Berechtigung für das Schülerbuch.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.