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nur er kann sie geben; der Schüler aber wird sich freuen, jetzt
noch weiter in das Verständnis eingeführt zu werden. Für die
Aufnahme einer solchen mehr konzentrierten Darstellung eines
Einzelfalles in das Schülerbuch sprechen außerdem dieselben Gründe,
die für die Aufnahme der abstrahierenden Zusammenfassung sprechen.
Gegen das Schülerbuch wird ferner der Mißbrauch geltend
gemacht, der damit getrieben werden könnte: es leite den Lehrer
von den Quellen und vertiefenden Präparationswerken ab und
verleite ihn, den Stoff des Schülerbuchs dem Schüler einfach zu
gebeu. Ja, ich weiß nicht, ob man einen derartigen Einwand ernst
nehmen darf. Hebt denn der Mißbrauch einer Sache den richtigen
Gebrauch auf? Und wäre dann nicht aus demselben Grunde auch
das Biblische Geschichtsbuch zu verbieten? Es ist Sache der Schul¬
aufsicht, solchen Mißbrauch, falls er dennoch vorkommen sollte, zn
verhüten. Ihn aber als Einwnrs gegen das Schülerbuch zu be¬
nutzen — das sollte man auch um unsers Standes willen nicht tun.
Die Einwände gegen das Schülerbuch sind also hinfällig.
Uns erscheint aber ein Schülerbuch noch aus andern Gesichts¬
punkten notwendig.
1. Wir müssen durch dasselbe die Resultate unserer Unter¬
richtsarbeit sichern, sowohl die abstrahierenden Zusammenfassungen,
wie etwa erarbeitete Systeme. Sind letztere in klassischer Form
vorhanden, so sind sie einzuprägen, müssen also dem Schüler
zur Hand sein. Die Ergebnisse sind daher in dem Schülerhefte
niederzulegen und zum Wiederholen, Üben und Anwenden zu be¬
nutzen. Sie dienen in diesem Falle in hohem Maße auch der
häuslichen Schularbeit.
2. Indem wir im Unterricht vom Einzelfall und der Einzel¬
erscheinung ausgehen, kommen wir sehr oft. in die Lage, Quellen¬
stücke benutzen zu können. Im Interesse einer gedeihlichen Unter¬
richtsarbeit sind sie als Grundlage der Darbietung zu benutzen.
Quellen müssen aber ihrer Natur nach möglichst wortgetreu be¬
nutzt werden, müssen auch aus Gründen des Verständnisses und
der Vertiefung dauernd vorliegen. Daher die Berechtigung der
Quellenbücher. Für die Volks- und Mittelschule können aber be¬
sondere Quellenbücher nicht gefordert werden. Man hat daher
einige Quellenstücke ins Lesebuch hinübergenommen. Da das Lese¬
buch aber andere Zwecke zu verfolgen hat, als der Geschichts¬
unterricht, so ergibt sich, daß das Lesebuch unsern Anforderungen
nicht genügen kann. Ob vom Standpunkte des litterarischen Lese¬
buchs aus die Quellenstücke gutzuheißen sind, ist eine Frage, die,
nebenbei gesagt, vielfach verneint werden dürste. Es ist daher
eine Auswahl charakteristischer Quellenstücke dem Schülerbuche ein¬
zufügen. Können Gedichte die Quelle ersetzen, so haben sie die
gleiche Berechtigung für das Schülerbuch.