Full text: Vaterländische Geschichte für junge Landwirte

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Preußens Niedergang und Erhebung. 
auf friedlichem Wege vom Bundestage geschlichtet werden. Alle 
Bundesglieder versprachen, einander gegen jeden Angriff von außen 
beizustehen. Ein Bundesheer wurde eingerichtet, aber einen stän¬ 
digen Bundesfeldherrn gab es nicht. Allen Deutschen wurde freie 
Religionsübung und freier Umzug aus einem Staat in den 
andern gestattet. Jeder Bundesstaat sollte eine ständische Ver¬ 
fassung erhalten. 
Das war ein lockeres Band, das die deutschen Staaten von 
nun an verknüpfen sollte, und schmerzlich war darum die Enttäuschung 
des deutschen Volkes. Man hatte geglaubt, nach solchen großen 
Opfern würde ein einiges und mächtiges Deutschland entstehen mit 
einem Kaiser an der Spitze; statt dessen hatte man einen, 
mächtigen, lockern Staatenbund erhalten, der in viele einzelne 
Vaterländer zersplittert war und infolgedessen bei den Völkern der 
Welt wenig Beachtung fand. Da war es kein Wunder, daß bald 
viele Stimmen gegen solche Neuordnung laut wurden. Und wenn 
sie auch durch allerlei Maßregeln unterdrückt wurden, im geheimen 
bewahrten viele Bürger doch den Gedanken an deutsche Einheit und 
Freiheit in ihren Herzen auf, bis endlich die Zeit der Erfüllung kam. 
VII. Des Königs Friedenswerke. 
1. Verwaltung des Landes. Nach Abschluß des 2. Pariser 
Friedens konnte Friedrich Wilhelm III. noch 25 Jahre lang sich den 
Werken des Friedens widmen. Um das Land besser verwalten zu 
können, wurde das Königreich in 8 Provinzen geteilt, 6 alte 
östliche und 2 neue westliche. Art die Spitze jeder Provinz trat ein 
Oberpräsident. Jede Provinz setzte sich aus mehreren Regie¬ 
rungsbezirken zusammen, an deren Spitze ein Regierungs¬ 
präsident stand. Die Regierungsbezirke teilte man in Kreise, 
die von Landräten verwaltet wurden. Diese Gliederung des 
preußischen Staatskörpers und die Abstufung des Beamtentums be¬ 
steht im wesentlichen noch heute. In den einzelnen Provinzen wurden 
seit 1823 Provinzial st ände eingerichtet; d. H. es wurden Ver-^ 
treter des Adels, der Städte und der Bauern gewählt, die 
den Provinziallandtag bildeten. Dieser hatte die Befugnis, 
über Gesetzentwürfe, die ihre Provinz angingen, ein Gut¬ 
achten abzugeben; er besaß also nur beratende Stimme. Zu 
einer Gesamt st aatsverfassung mit einer Volksvertretung 
für das ganze Land kam es noch nicht; das war erst einer spätern 
Zeit vorbehalten. 
2. Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht. Die neue 
5>eereseinrichtung, die von Scharnhorst nach dem Frieden zu Tilsit ins
	        
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