Full text: Studienfragen aus der brandenburgisch-preußischen Geschichte

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b) Durch Edikt vom 28.Oktober 1807 wurde die Hörigkeit, 
Leibeigenschaft, Erbuntertänigkeit und Guts¬ 
pflicht auf den Königlichen Domänen fchon mit 
dem 1. Juni 1808 aufgehoben. 
c) Nach dem Gesetz vom Januar 1811 durften Frondienste 
durch Laudabtretuug oder Geld abgelöst werden. 
2. In der Schaffung eines freien Bürgerstandes. 
Durch die Städteordnung vom 19. November 1808 
wurde bestimmt: 
a) Die Städte erhalten die selbständige Verwaltung 
ihres Haushalts, ihres Schul- und Armenwesens und 
zum Teil ihres Polizeiwesens. 
b) Die stimmfähigen Bürger wählen zu ihrer Vertretung 
die Stadtverordneten. 
c) Die Stadverordneten haben den Bürgermeister und 
die übrigen Mitglieder des Magistrats zu wählen. 
3. In der Schaffung einer rechtlichen Gleichstellung der 
Stände. 
Durch Edikt vom 9. Oktober 1807 wurde 
a) die bisherige Scheidung der Staude völlig beseitigt, 
b) jedem Preußen jeder Grundbesitz und jeder 
Gewerbebetrieb uneingeschränkt gestattet. (Bürger 
durften Güter erwerben, Adelige und Bauern 
durften Gewerbe und Handel treiben.) 
4. In der Schaffung eines freien Gewerbebetriebes. 
a) Jeder Preuße durfte gegen Lösung eines Gewerbe¬ 
scheines jedes Handwerk selbständig betreiben, in dem 
er seine Ausbildung nachwies. 
b) Jeder Handwerker konnte Meister werden. 
c) Jeder Bürger durste seine Eiukäuse machen, wo ev 
ihm beliebte (der Mahl-, Back- und Brauzwang 
wurde aufgehoben). 
5. In derSchaffung einer einheitlichen Staatsverwa ltung. 
a) An die Stelle des Generaldirektoriums traten 
fünf Fachministerien. (Inneres, Äußeres, Finanzen, 
Krieg, Justiz.) 
b) Die Minister hielten unmittelbar beim Könige Vortrag 
(daher eine Beeinflussung durch Kabinettsräte unmöglich). 
c) An die Stelle der Kriegs- und Domänenkammern 
traten die Regierungen. (Innere Verwaltung der 
Provinz, Domänen, Finanzen.)
	        
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