20 Schulen; der allgemeine Zustand; Verwirrunq in den Marken.
Die Geistlichkeit allein hielt damals Schulen, zunächst für die Aus¬
bildung ihrer eigenen geistlichen Zöglinge, doch wurden auch andere junge
Leute zugelassen. Bei den Hochstifteu gab es sogenannte Domschulen unter
einem Scholasticus. Es wurde da, wie in jener Zeit überall, in den unteren
Schulen ein dreifacher Cursus (Trivium, woher der Name Trivialschulen-),
nämlich in Grammatik, Rhetorik, Logik, iu deu höheren Schulen ein vierfacher
Cursus (Quadrivium), in Arithmetik, Astronomie, Geometrie und Musik ge¬
trieben. Außerdem gab es niedere Schulen, wo blos Lesen und Schreiben
und etwas Latein gelehrt wurde, um die Kirchengebete verstehen zu lernen.
Solche Anstalten wurden auch in manchen Städten nach Einholung der bischöf¬
lichen Erlaubniß errichtet. Ans den Dörfern dagegen herrschte überall die
größte Unwissenheit, auch der Religionsunterricht war hier keine Quelle grö¬
ßerer Erleuchtung, weil sich die Geistlichen nach der kirchlichen Art jener Zeit,
wo die Frömmigkeit großenteils in äußerem Formenwesen bestand, darauf
beschränkten, die kirchlichen Gebräuche und Ceremonien äußerlich einzuüben.
Im Allgemeinen gab der Zustand des brandenburgischen Landes beim
Schluß der ballenstädtischen Fürstenreihe ein rühmliches Zeugniß für den treff¬
lichen Geist und das edle Streben, womit Albrecht der Bär und seine Nach¬
folger das eroberte Land regiert hatten: leider sollte nach ihnen eine Zeit
über Brandenburg kommen, wo mancher von ihnen gepflanzte Keim einer
schönen Entwickelung wieder unterdrückt wurde, bis nach dem Ablauf dieser
traurigen Zwischenperiode die hohenzollernschen Kurfürsten mit kräftiger Hand
das Werk wieder aufnahmen, welches die ballenstädtischen Markgrafen so
rchön begonnen hatten.
5. Die baierschen Markgrafen. (1324—1373.)
Ludwig von Baiern (1324—1351). Der Tod Waldemar's war für
Brandenburg der Beginn einer trüben Zeit, einer Zeit des Verfalls und der
Auflösung. Nur ein Sprößling des mächtigen markgräflichen Hauses war
noch übrig, Heinrich der Jüngere von Landsberg, aber er war noch
unmündig, und die neidischen Nachbarfürsten hielten daher den Augenblick für
günstig, um über die Markgrafschaft als über eine nnvertheidigte Beute her¬
zufallen. Der Herzog Heinrich von Schlesien erneuerte seine Ansprüche auf
Lebns und Frankfurt; die Wittwe Waldemar's, Agnes, ließ sich in der Alt¬
mark, als ihrem zugesicherten Witthum, huldigen, und behielt diesen Besitz
auch, nachdem sie sich bald darauf mit dem Herzog von Braunschweig wieder
vermählt hatte; der Herzog von Glogan riß die Landschaften Sagan, Krossen,
Züllichau u. a. an sich, in der Priegnitz und Uckermark kämpften die Herzöge
von Mecklenburg und Pommern um die Herrschaft, Wratislav V. von Pom-
mern-Wolgast nahm die brandenburgischen Besitzungen in Hinterpommern
und zugleich einen Theil der Neumark in Besitz, wo er als Vormund des
jungen Markgrafen anerkannt wurde, während von anderen Seiten der Herzog
Rudolph von Sachsen, wie der Erzbischof von Magdeburg diese Vormund¬
schaft gleichfalls beanspruchten.
Kaiser Lndwig der Baier suchte diesem Unwesen ein Ende zu machen,
indem er den jungen Heinrich für volljährig erklärte, aber wenige Monate