74 Albrecht's Ende; Johann Cicero als Kurfürst.
ihren Zubehören und Rechten seinem ältesten Sohne und dessen Erben der-
bleiben sollten, den beiden folgenden Söhnen aber und deren Erben wurden
die fränkischen Fürstentümer bestimmt, und gleichzeitig verordnet, daß es für
und für von dem einen Sohn auf den andern also gehalten werden sollte, daß
niemals mehr, denn die drei älteren Söhne, zu gleicher Zeit weltlich regierende
Fürsten in diesen Landen seien und zwar also, daß jedesmal die Mark
Brandenburg dem ältesten angehöre. Die Söhne nach dem dritten
sollten im geistlichen Stande versorgt, die Töchter mit Geld ausgestattet wer¬
den , unter den regierenden Fürsten der Mark und der fränkischen Fürsten¬
thümer aber ewige Freundschaft und Bundesgenossenschaft bestehen.
Durch dieses Hausgesetz sollte künftigen Theilungen der bran-
denbnrgischen Lande vorgebeugt werden, und dasselbe hat unzweifel¬
haft sehr viel zur Erhaltung und zum Wachsthum der brandenbnrgischen Herr¬
schaft beigetragen.
Kurfürst Albrecht schloß sich seinen beiden Vorgängern Friedrich I. und II.
darin würdig au, daß er gleich ihnen das Ansehen seines Hauses im deutschen
Reiche sehr hoch erhielt. Seines Namens Glanz uud Ruhm strahlte auf die
Marken zurück, die er beherrschte, uud die Geltung, welche sein tapferer Arm
und sein kluger Rath bei dem Kaiser gewann, gereichte auch seinem Lande zu
großem Vortheil.
Albrecht's Ende (1486). Albrecht war bereits ein Greis, als er noch den
Reichstag zu Frankfurt besuchte und sich im Lehnsessel zur Kaiserwahl tragen
ließ, um die Wahl Maximilian's, jenes trefflichen Kaisers aus dem Habs¬
burger Geschlecht zu unterstützen. Als der glänzende Zug aus der Kirche heim*
kehrte, trug der Kurfürst, gleichfalls auf dem Lehnstuhle sitzend, dem neuen
Reichsoberhaupt das Scepter voran. Noch ließ er sich täglich in das Raths¬
zimmer des Reichstages tragen; aber bald fühlte er sein Ende nahen und be¬
reitete sich in dem Predigerkloster zu Frankfurt mit Gebet und frommen Uebun¬
gen zu einem christlichen Sterben vor. In solcher Andacht verschied er eines
Tages im Kloster ebenso friedlich und still, wie sein Leben voll Kampf und
Unruhe gewesen war. Der Kaiser und alle Fürsten des Reichs gaben ihm am
nächsten Sonntage das Geleit zum feierlichen Todtenamt, und dann bis an
den Main, wo die Bahre in ein Schiff gesetzt und nach Franken gebracht
wurde (I486).
Johann (Cicero) als Kurfürst (1486—1499). Johann, der bis¬
herige Statthalter der Marken, übernahm die Regierung jetzt als Kurfürst.
Er ist der erste hoheuzollernfche Regent, welcher seinen Wohnsitz
bleibend im brandeuburgischeu Lande nahm, während seine Vor¬
gänger am liebsten in Franken, dagegen meistens nur auf dringende Veran¬
lassungen längere Zeit hindurch in den Marken gelebt hatten. Der ernste
Eifer für die Wohlfahrt des ihm anvertrauten Landes, welchen er schon als
Statthalter bewährt hatte, zeigte sich nunmehr weit erfolgreicher, da er jetzt
ganz nach eigenem besten Wissen regieren und des Landes Einkünfte, welche
bis dahin meistens an den fränkischen Hof gegangen waren, nun zum eigenen
Besten des Landes verwenden konnte. Sparsamkeit und strenge Ordnung
zeichneten seine Regierung vorteilhaft aus, aber feine Sorgfalt in Beschrän*