Full text: Elsässische Geschichtsbilder

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So war das Elsaß auch von dieser Not befreit, um bald 
wieder neuen Verwüstungen preisgegeben zu werden. 
Heinrich II. von Frankreich, der „Schützer der deutschen 
Freiheit". 
(1552.) 
Im I. 1546 beschloß Kaiser Karl V., gegen die Protestanten, 
welche das Bündnis zu Schmalkalden geschlossen hatten, mit Waf¬ 
fengewalt vorzugehen. Der Papst versprach ihm Unterstützung, 
und selbst der protestantische Herzog Moritz von Sachsen trat 
auf seine Seite. Straßburg hielt zu den verbündeten Fürsten unb 
stellte 2000 Mann und 12 Kanonen ins Feld. Aber die Bnndes- 
hänpter ließen die günstige Gelegenheit zum Angriff vorübergehen, 
und als Herzog Moritz in Sachsen einfiel, waren die oberländi¬ 
schen Städte ihrem eigenen Schicksal überlassen. Schon hatten 
sich Augsburg, Ulm und Frankfurt unterworfen. In dieser Not 
faßte Straßburgs Rat und Bürgerschaft den verzweifelten Ent¬ 
schluß, sich an den König Heinrich von Frankreich zu wen¬ 
den^ Sie baten ihn um ein Darlehen von 80000 Goldthalern, 
da infolge des Krieges gewaltiger Geldmangel eingetreten war. 
Heinrich schickte sofort einen Gesandten nach Straßburg, der mit 
endloser Geschwätzigkeit die Bürger jeder Gunst von seiten seines 
Herrn versicherte, ihnen vorredete, wie sehr Heinrich für die Frei¬ 
heit der Stadt besorgt sei, und wie er alles aufbieten würde, um 
ihr im Falle der Not beiznftehen. Da jedoch die übrigen Glieder 
des schmalkaldischen Bundes bei Mühlberg geschlagen worden 
waren, so sah sich auch Straßburg genötigt, sich dem Kaiser zu 
unterwerfen. Die Stadt mußte 30 000 Gulden bezahlen und 12 
Kanonen ausliefern. Das Münster und noch mehrere andere Kir¬ 
chen mußten den Katholiken zurückgegeben werden. — Nicht lange 
daraus jedoch trat ein großer Umschwung ein. Der Kurfürst Mo- 
ritz von Sachsen trennte sich vom Kaiser unb schloß mit König 
Heinrich von Frankreich einen Vertrag auf Unterstützung, wofür 
diesem bie Schutzherrlichkeit über Metz, Tonl unb Verbun zuge¬ 
sagt würbe. Pomphaft fünbete ber König an, er komme ans 
göttlicher Eingebung als Schützer ber beutschert Frei¬ 
heit unb erwarte keinen anbern Nutzen, als ewige 
Dankbarkeit ber Fürsten unb Stabte unb bie Un^-
	        
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