Full text: Von 1789 - 1807 (H. 12)

Napoleon und Deutschland 25 
d) Scharnhorst über die Schlacht bei Jena? 
TTIein lieber Wilhelm! 3n einem Wirbel von unaussprechlichen Ar¬ 
beiten, Unruhen und Mutigen habe ich seit 21 Tagen auch nicht einen 
Augenblick Seit gehabt, an dich, mein innigst geliebter Sohn, zu schrei¬ 
ben. (Eine unglückliche Schlacht am 14. und eine Menge Rrrierengaröen- 
gefechte und 21 Märsche, jeden von 5—7 Meilen, zum Teil in der Nacht, 
habe ich glücklich überstanden. In der Schlacht habe ich einen Schutz in 
die Seite bekommen, der in acht Tagen geheilt sein wird. . . . (Ein Pferd 
verlor ich auf der Stelle, das andere wurde mir verwundet und trug 
in der Hot den Prinzen Heinrich aus der Schlacht, nachdem sein Pferd er¬ 
schossen war und er nicht gehen sonnte; ich schlug mich mit einer Muskete 
in der Hand mit den Musketieren durch. -Ich hatte viel Glück. Der linke 
Flügel, den ich dirigierte, siegte, und nur erst, als der rechte geschlagen 
und der Feind dem linken in den Rücken kam, wurde der linke gezwun¬ 
gen, sich zurückzuziehen. Das schlechte Betragen mehrerer Kavallerie¬ 
regimenter, die Konfusion im Kommando, das Zurückhalten des Reserve- 
korps, 2/z der Rrmee unter Kalkreuth, entzog uns den Sieg. Ich war 
rasend, klagte bei dem Könige alle die an, welche es verdienten. Seit 
dieser Zeit hielt ich mich an den Mann, mit dem ich glaubte etwas aus¬ 
richten zu können, den General von Blücher. 
wir haben die Arrieregarde 21 Tage gemacht, eine Menge Gefechte 
geliefert und die meisten glücklich, sind aber nicht über die (Dber gekom¬ 
men, weil wir drei Tagemärsche zurück waren. . . . 
Den 5. November 1806. v. Scharnhorst. 
e) Die Hestlandssperre.' 
1. Die britischen Inseln sind in Sperrzustand erklärt. 
2. Jeder Handelsverkehr und jeder Briefwechsel mit den britischen 
Inseln ist untersagt. Infolgedessen sind die Briefe oder Pakete, die nach 
England oder an einen (Engländer gerichtet oder in englischer Sprache 
geschrieben sind, vom postenlaufe ausgeschlossen und werden wegge¬ 
nommen. 
3. Jeder Staatsangehörige (Englands, von welchem Rang oder Stand 
er sei, der sich in den von unsern oder unsrer Verbündeten Truppen be¬ 
setzten Länder betreffen läßt, wird als Kriegsgefangener erklärt. 
4. Jedes Magazin, jede Ware, jedes Eigentum irgendwelcher Rrt, 
das einem englischen Untertan gehört, wird weggenommen. 
5. Der Handel mit englischen waren ist verboten, und jede Ware, 
die (England gehört ober aus seinen Fabriken und Kolonien stammt, wird 
weggenommen. 
1 Brief an seinen Sohn. S. Kippet, Das Leben Scharnhorsts III, S. 176. 
Verordnung Napoleons vom 21. November 1806.
	        
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