\2 III. Die Begründung der Habsburgischen hausmacht
Nach dem Tode des Grafen von Kiburg bemächtigte sich Graf Rudolf von
Habsburg fast aller Güter und Besitzungen mit (Bemalt, obwohl von den
meisten bestritten wurde, daß er der rechte Lrbe sei. — Nach dem Code
Kaiser Friedrichs riß jeder der Herren von den Reichsgütern an sich, was
er irgend erlangen konnte. Graf Rudolf besetzte Breisach und hielt es eine
Zeit lang in seiner Gewalt. Da ließ der ehrwürdige Herr Bischof Heinrich von
Basel dem Grafen Rudolf melden, daß Breisach ihm gehören müsse, weil es
ihm nach (Erbrecht zustehe. Graf Rudolf antwortete, er wolle Stadt und Burg
in des Bischofs Gewalt liefern, wenn dieser ihm 1000 Mark Silbers für sein
Recht gebe. Der Bischof aber gab ihm 900 Mark und erhielt so die Stadt,
die er innehatte, bis Rudolf zum römischen Könige gewählt wurde. (In den
beiden folgenden Jahren erpreßt der Graf vom Bischof noch je 100 ITTarf; als
er im dritten Jahre 200 Mark verlangt und der Bischof die Zahlung verweigert,
bricht der offene Kampf aus. 3tn Lager vor Basel bietet Burggraf Friedrich von
Nürnberg Rudolf im Aufträge der Kurfürsten die Königsfrone an; Breifach fällt
an das Reich zurück.)
2. Bericht der Bischofs von Glmütz an Papst Gregor X. 16. Dez. 1273
(Emler, Regesta Bohemiae et Moraviae II, 342.
Die deutschen Verhältnisse sind schlimm, niemand gedenkt des allge¬
meinen Wohles, jeder sorgt nur für sich. Die Fürsten sind unbotmäßig,- sie
wünschen zwar einen guten und weisen König, wollen ihm aber keine Macht
lassen. 3a, lieber wählen sie zwei, wie früher stlfons und Richard und jetzt
wieder Alfons und Rudolf. Da bedürfte es eines gewaltigen Kaisers, der,
mit dem willen des Papstes und des Konzils eingesetzt, mit mächtiger Hand
den Frieden im Reiche herstellen und dann an der Spitze der Christenheit
ausziehen könnte, das heilige Land zu befreien. — U)er aber soll dieser
Kaiser sein, wer soll auch nur die nächsten Gefahren bannen, die dem Christen¬
tum von den halbheidnischen Ungarn und Kumanen,1 den heidnischen Lithau-
rern und Preußen drohen? Die uneinigen deutschen Fürsten sind ohn¬
mächtig. stilein der König von Böhmen ist dazu imstande!
3. Beschlüsse des Reichstages zu Nürnberg über die Revindikation des Reichs¬
guter und den Empfang der Reichslehen. 19. November 1274.
Mon. Germ. Const. III, 59f.
1. Zuerst forderte der König, daß durch Urteil entschieden werde, wer
Richter fein solle, wenn der römische König wegen kaiserlicher und dem Fiskus
zustehender Güter und anderer dem Reich oder dem König zugefügter Un¬
bilden gegen einen Reichsfürsten Klage zu erheben wage. Und es wurde
von allen anwesenden Fürsten und Herren entschieden, daß der Pfalzgraf
bei Rhein die Gewalt besitze, zu richten über Klagen, die der Kaiser oder
König gegen einen Reichsfürsten erheben will. 2. stls nun besagter Pfalzgraf
auf dem Richterstuhl saß, begehrte der König zuerst, daß durch Urteil ent«
1 (Ein türkischer Stamm, der seit einigen Jahrzehnten zwischen Donau und
Theiß angesiedelt war.