Full text: Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters (H. 9)

\2 III. Die Begründung der Habsburgischen hausmacht 
Nach dem Tode des Grafen von Kiburg bemächtigte sich Graf Rudolf von 
Habsburg fast aller Güter und Besitzungen mit (Bemalt, obwohl von den 
meisten bestritten wurde, daß er der rechte Lrbe sei. — Nach dem Code 
Kaiser Friedrichs riß jeder der Herren von den Reichsgütern an sich, was 
er irgend erlangen konnte. Graf Rudolf besetzte Breisach und hielt es eine 
Zeit lang in seiner Gewalt. Da ließ der ehrwürdige Herr Bischof Heinrich von 
Basel dem Grafen Rudolf melden, daß Breisach ihm gehören müsse, weil es 
ihm nach (Erbrecht zustehe. Graf Rudolf antwortete, er wolle Stadt und Burg 
in des Bischofs Gewalt liefern, wenn dieser ihm 1000 Mark Silbers für sein 
Recht gebe. Der Bischof aber gab ihm 900 Mark und erhielt so die Stadt, 
die er innehatte, bis Rudolf zum römischen Könige gewählt wurde. (In den 
beiden folgenden Jahren erpreßt der Graf vom Bischof noch je 100 ITTarf; als 
er im dritten Jahre 200 Mark verlangt und der Bischof die Zahlung verweigert, 
bricht der offene Kampf aus. 3tn Lager vor Basel bietet Burggraf Friedrich von 
Nürnberg Rudolf im Aufträge der Kurfürsten die Königsfrone an; Breifach fällt 
an das Reich zurück.) 
2. Bericht der Bischofs von Glmütz an Papst Gregor X. 16. Dez. 1273 
(Emler, Regesta Bohemiae et Moraviae II, 342. 
Die deutschen Verhältnisse sind schlimm, niemand gedenkt des allge¬ 
meinen Wohles, jeder sorgt nur für sich. Die Fürsten sind unbotmäßig,- sie 
wünschen zwar einen guten und weisen König, wollen ihm aber keine Macht 
lassen. 3a, lieber wählen sie zwei, wie früher stlfons und Richard und jetzt 
wieder Alfons und Rudolf. Da bedürfte es eines gewaltigen Kaisers, der, 
mit dem willen des Papstes und des Konzils eingesetzt, mit mächtiger Hand 
den Frieden im Reiche herstellen und dann an der Spitze der Christenheit 
ausziehen könnte, das heilige Land zu befreien. — U)er aber soll dieser 
Kaiser sein, wer soll auch nur die nächsten Gefahren bannen, die dem Christen¬ 
tum von den halbheidnischen Ungarn und Kumanen,1 den heidnischen Lithau- 
rern und Preußen drohen? Die uneinigen deutschen Fürsten sind ohn¬ 
mächtig. stilein der König von Böhmen ist dazu imstande! 
3. Beschlüsse des Reichstages zu Nürnberg über die Revindikation des Reichs¬ 
guter und den Empfang der Reichslehen. 19. November 1274. 
Mon. Germ. Const. III, 59f. 
1. Zuerst forderte der König, daß durch Urteil entschieden werde, wer 
Richter fein solle, wenn der römische König wegen kaiserlicher und dem Fiskus 
zustehender Güter und anderer dem Reich oder dem König zugefügter Un¬ 
bilden gegen einen Reichsfürsten Klage zu erheben wage. Und es wurde 
von allen anwesenden Fürsten und Herren entschieden, daß der Pfalzgraf 
bei Rhein die Gewalt besitze, zu richten über Klagen, die der Kaiser oder 
König gegen einen Reichsfürsten erheben will. 2. stls nun besagter Pfalzgraf 
auf dem Richterstuhl saß, begehrte der König zuerst, daß durch Urteil ent« 
1 (Ein türkischer Stamm, der seit einigen Jahrzehnten zwischen Donau und 
Theiß angesiedelt war.
	        
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