Full text: Bilder deutscher Kultur und Geschichte

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einzelnen Hansen verbürgen. In dein allen gemeinsamen Gilde¬ 
hans faßte ein „Altermann" mit dem „Kaufmannsrat" Gesetze und 
Beliebungen ab und legte dieselben auf der jährlich abzuhaltenden 
Morgensprache allen Genossen zur Bestätigung vor. Tas Gilde¬ 
haus befand sich in einem großen umfriedeten Raume, in welchem 
steh auch die Wohnungen, Waren, Lager und Buden der Kaufleute 
befanden. Tie ganze Niederlassung erhielt den Namen Stahlhof 
und wurde im Jahre 1474 vom englischen Könige der Hansa als 
Eigentum übergeben. Tie Gesamthansa hatte Gerichtsbarkeit und 
Strafgewalt in ausgedehntem Umfange, übte strenge Polizei und 
bestritt aus der durch Beiträge, Strafgelder und Zölle gebildeten 
Gesamtkasse die Besoldungen für Tiener und Beamte, die vielen 
Ehrengeschenke und Ehreuausgabeu, vor allem aber die Unkosten 
der gemeinsamen Wirtschaft. Tenn die Genossen lebten in säst 
klösterlicher Gemeinschaft zusammen und standen in religiöser Be¬ 
ziehung in enger Verbindung. 
Eine weitere Stufe der Entwickelung des kaufmännischen Jnnnngs- 
wesens in der Fremde bestand in der Verbindung sämtlicher Gilden 
in den verschiedenen Städten eines bestimmten Landes zu einer 
großen Gesamteinheit. So traten in England die in Ltjitu, Boston, 
Aork, Bristol, Ipswich, Norwich, Jarmouth, Hüll und anderwärts 
vorhandenen Innungen mit der Londoner Hansa in Verbindung 
und ließen sich von dieser nach außen hin vertreten. An der Spitze 
des Gesamtvereines stand ein oberster Altermann des gemeinen 
deutschen Kaufmanns von ganz England. In ähnlicher Weise stand 
durch das mächtige kaufmännische Gemeinwesen von Nowgorod die 
Gesamtheit aller deutschen Kaufleute den Russen als wohlgegliederte 
Einheit gegenüber: in den skandinavischen Ländern nahm vorzugs¬ 
weise die große Genossenschaft in Wisby.aus der Insel Gotland 
diese Stellung ein; in den Niederlanden das sogenannte „Komtoor" 
zn Brügge. Tieses alle kaufmännische Innungen in den nieder¬ 
ländischen Städten einigende Komtoor war zur bessern Handhabung 
des Rechtes und Wahrung der Handelsfreiheiten in drei Teile ge¬ 
teilt. Tas eine Trittei utnfnßte die lübischen, wendischen und 
sächsischen, das zweite die westfälischen und preußischen, das dritte 
Bilder deutscher Kultur und Geschichte. ß
	        
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