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einzelnen Hansen verbürgen. In dein allen gemeinsamen Gilde¬
hans faßte ein „Altermann" mit dem „Kaufmannsrat" Gesetze und
Beliebungen ab und legte dieselben auf der jährlich abzuhaltenden
Morgensprache allen Genossen zur Bestätigung vor. Tas Gilde¬
haus befand sich in einem großen umfriedeten Raume, in welchem
steh auch die Wohnungen, Waren, Lager und Buden der Kaufleute
befanden. Tie ganze Niederlassung erhielt den Namen Stahlhof
und wurde im Jahre 1474 vom englischen Könige der Hansa als
Eigentum übergeben. Tie Gesamthansa hatte Gerichtsbarkeit und
Strafgewalt in ausgedehntem Umfange, übte strenge Polizei und
bestritt aus der durch Beiträge, Strafgelder und Zölle gebildeten
Gesamtkasse die Besoldungen für Tiener und Beamte, die vielen
Ehrengeschenke und Ehreuausgabeu, vor allem aber die Unkosten
der gemeinsamen Wirtschaft. Tenn die Genossen lebten in säst
klösterlicher Gemeinschaft zusammen und standen in religiöser Be¬
ziehung in enger Verbindung.
Eine weitere Stufe der Entwickelung des kaufmännischen Jnnnngs-
wesens in der Fremde bestand in der Verbindung sämtlicher Gilden
in den verschiedenen Städten eines bestimmten Landes zu einer
großen Gesamteinheit. So traten in England die in Ltjitu, Boston,
Aork, Bristol, Ipswich, Norwich, Jarmouth, Hüll und anderwärts
vorhandenen Innungen mit der Londoner Hansa in Verbindung
und ließen sich von dieser nach außen hin vertreten. An der Spitze
des Gesamtvereines stand ein oberster Altermann des gemeinen
deutschen Kaufmanns von ganz England. In ähnlicher Weise stand
durch das mächtige kaufmännische Gemeinwesen von Nowgorod die
Gesamtheit aller deutschen Kaufleute den Russen als wohlgegliederte
Einheit gegenüber: in den skandinavischen Ländern nahm vorzugs¬
weise die große Genossenschaft in Wisby.aus der Insel Gotland
diese Stellung ein; in den Niederlanden das sogenannte „Komtoor"
zn Brügge. Tieses alle kaufmännische Innungen in den nieder¬
ländischen Städten einigende Komtoor war zur bessern Handhabung
des Rechtes und Wahrung der Handelsfreiheiten in drei Teile ge¬
teilt. Tas eine Trittei utnfnßte die lübischen, wendischen und
sächsischen, das zweite die westfälischen und preußischen, das dritte
Bilder deutscher Kultur und Geschichte. ß