Full text: Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien

984 Rcdemptor 
Rechtssachen über das Vermögen oder die Er¬ 
stattung desselben zwischen Peregrinen und Rö¬ 
mern entscheidendes Gericht, dessen Richter recu- 
peratores hießen und wahrscheinlich ans beiden 
Bölkern gewählt wurden; allmählich aber änderte 
sich dies dahin, daß man sich dort die Richter ge¬ 
fallen ließ, wo der Kauf oder Contract geschlossen 
war und die Klage bei Nichtinnehaltung der ein¬ 
gegangenen Verpflichtung vorgebracht wurde. 
Namentlich wurden die Klagen der Provinzialen, 
wegen Erpressung der Statthalter, in Rom Re¬ 
kuperatoren überwiesen, zuerst 173 ti. (£. {Liv. 
43, 2.), was noch unter den Kaisern vorkam 
{Tue. ann. 1, 74.), obschon inzwischen auch für 
diese Klage ein eigener Gerichtshof (s. Quae- 
stio perpetua) eingesetzt war. Der Gang des 
Recuperatorengerichts war rasch: innerhalb 10 
Tagen mußte die Entscheidung erfolgen; daher 
trachteten auch die Römer, selbst wenn sie unter 
einander stritten, nach solchem Gerichte, und 
wurden sie seit 77 v. C oftmals auf rein römische 
Verhältnisse angewandt und erhielten unter den 
Kaisern immer weitere Ausdehnung (Suet. Ner. 
17. Vesp. 3. Domit. 8.), bis sie später, als alle 
Provinzialen röm. Bürger wurden, von selber 
aufhörten. Da der Name diefer Richter nicht in 
der einfachen Zahl vorkommt, müssen sie colle- 
gialisch verfahren sein, ihre Zahl war 3 oder 5, 
unb sie wurden von dem Prätor ohne Rücksicht 
auf den Stand ernannt. Vgl. Sell, die Recnpe- 
ratio der Römer (1837). 
Rcdemptor hieß l) derjenige, welcher die 
Ausführung bestimmter Arbeiten für eine be¬ 
stimmte Summe bei öffentlicher Verdingung über- 
Uahm {Cic. Phil. 9, 7.); — 2) derjenige, welcher 
öffentliche Gefälle für eine gewisse Steuersumme 
pachtete, s. Manceps. 
Redicülus (Deus et) Tutänus, d. i. der 
durch Rückkehr schützende Gott, der einen Tempel 
vor dem capenischen Thore hatte und feinen Namen 
daher bekommen haben sollte, daß er den Han- 
nibal durch Gesichte vor diesem Thore zur. Rück¬ 
kehr bewogen habe. 
Redner f. Rhetor es. 
Redönes, Volk im westlichen Gallien, zu Are- 
morica gehörig, mit der Hauptstadt Condate, j. 
Rennes. Caes. b. g. 2, 34. 
Regaliänus, ein Daeier, wurde von Valerian 
ausgezeichnet und unter Gallienns von den Sol¬ 
daten in Mösien zum Kaiser ausgerufen, kämpfte 
siegreich gegen die Sarmaten, wurde aber um 
263 it. C. aus Furcht vor Gallienns' Rache von 
den Provinzialen und Soldaten uingebracht. 
Regia hieß zunächst der Königssitz des Numa 
am Forum und der sacra via neben dem Vesta¬ 
tempel und dem Fornix Fabianus. Flut. Rom. 
18. Num. 14. Cic. Mil. 14. In diesem alten 
Mittelpunct des römischen Cultus wurden die 
heiligen Lanzen des Mars aufbewahrt; ob auch 
die Ancilia, ist unsicher. Hier wurden manche 
Opfer dargebracht, z. B. des Pontifex Maximus, 
der hier feine Staatswohnung hatte; Hier wurden 
die arvalifchen Brüder gewählt und intmgurirt. 
— Außerdem gab es noch mehrere Regiae, z. B. 
des Tullns Hostilius, Aneus Marcius, Tarqui- 
nius. Liv. 1, 41. 
Regifngium, eine alte aus der Königszeit 
stammende Ceremonie zu Rom am 24. Februar, 
— Religion. 
bei welcher - der Rex sacrificulus auf dem Cvmi- 
tiutn opferte, nach dem Opfer aber eilig floh. 
Man fand darin ein Andenken an die Flucht des 
Tarquinius Superbus, die am 24. Febr. 509 
v. C. stattgefunden Haben soll. Ov. fast. 2, 685 ff. 
Was die eigentliche Bedeutung der Ceremonie 
war, wissen wir so wenig, wie die späteren Rö¬ 
mer. Wahrscheinlich war es ein Sühnopfer. Schon 
zur Zeit des Augustus verwechselte mau diesen 
Ritus mit einem andern am 24. März und 21. 
Mai, bei welchem der Rex sacrificulus auch auf 
dem Comitinm opferte und dann eiligst nach 
Haufe ging, weil, so lange er auf dem Comitinm 
verweilte, keine politischen und rechtlichen Ver¬ 
handlungen ans demselben vorgenommen werden 
durften. 
Regillus lacus, rj 'Priyillr] liiivri, kleiner 
See in Latium, östlich von Rom, zwischen Gabii 
und Labicum; doch weiß man ihn jetzt nicht genau 
zu bestimmen. Einige finden ihn in dem Lago 
della Cava am Algidus, am richtigsten Hält mau 
ihn wol für das jetzt trocken liegende Thal von 
Jfidoro. Seine Berühmtheit hat er erlangt durch 
die dort geschlagene Schlacht mit den Latinern, 
496 v. C. Liv. 2, 19. 3, 20. 6, 2. Cic. div. 2, 
2. Bion. Hai. 6, 3. 
Regina l) f. Iuno unter Heia. — 2) f. Rex 
sacrificulus. 
Regium Lepidi oder Lepidum, 'Ptjyt,ov Ai- 
TtLÖov, Ort der Bojer zwischen Mutina und Ta- 
neturn im eispadanischen Gallien, später wahr¬ 
scheinlich durch den (Konsul M. Aemilius Lepidus 
zur Colonie erhoben; jetzt Reggio. Cic. acl fam. 
11, 9. 12, 5. Tac. hist. 2, 50. 
Regulus f. Attilii, 2—6. 
Relegatio. Nach römischer Sitte hatte der 
Familienvater das Recht, seine Kinder und Skla¬ 
ven auf das Land zu verbannen, woselbst ihrer 
härtere Arbeit und Behandlung wartete. Liv. 7, 
4. Suet. Oct. 65. Als Staatsstrafe kommt die 
Relegation während der Republik nicht vor, doch 
stand es dem Senat und den höheren Magistraten 
frei, durch ein Cdiet die Entfernung staatsgefähr¬ 
licher Individuen aus der Stadt zu verfügen. 
Liv. 2, 2. 40, 41. Cic. Sest. 12 f. ad fam. 11, 
16. 12, 29. Augustus wandte zuerst die relega¬ 
tio als eine mildere Form der Verbannung 
(aquae et ignis interdictio, deportatio) an, die 
nicht infamirend war und das Vermögen des 
s-ßerurtheilten für gewöhnlich nicht angriff, auch 
feine Civität ihm nicht schmälerte. Die nachfolgen¬ 
den Kaiser verhängten oftmals die Strafe na¬ 
mentlich wegen adulterium, stuprum, calumnia, 
repetundarum it. f. w. Verschieden war davon 
die interdictio certorum locorum, nach der ein¬ 
zelne Orte oder Provinzen dem Verurtheilten ver¬ 
boten waren. Tac. ann. 2, 50. 6, 49. 12, 8. 14, 
28. it. ö. 
Religion. I. Die Religion der Griechen i 
war in ältester Zeit, im s. g. pelasgischeu Zeit¬ 
alter, eine Naturreligion; nicht aber wurden die 
Gegenstände der Natur selbst, wie sie in die 
Sinne fallen, als göttliche Wesen betrachtet und 
verehrt, sondern die in denselben lebendig wirken¬ 
den Kräfte traten den Menschen als etwas gött¬ 
liches entgegen, wurden als geistige Mächte ge¬ 
dacht und zu persönlichen Wesen erhoben. Der 
Mensch fchuf sich feine Götter nach feinem eigenen
	        
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