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Rechtssachen über das Vermögen oder die Er¬
stattung desselben zwischen Peregrinen und Rö¬
mern entscheidendes Gericht, dessen Richter recu-
peratores hießen und wahrscheinlich ans beiden
Bölkern gewählt wurden; allmählich aber änderte
sich dies dahin, daß man sich dort die Richter ge¬
fallen ließ, wo der Kauf oder Contract geschlossen
war und die Klage bei Nichtinnehaltung der ein¬
gegangenen Verpflichtung vorgebracht wurde.
Namentlich wurden die Klagen der Provinzialen,
wegen Erpressung der Statthalter, in Rom Re¬
kuperatoren überwiesen, zuerst 173 ti. (£. {Liv.
43, 2.), was noch unter den Kaisern vorkam
{Tue. ann. 1, 74.), obschon inzwischen auch für
diese Klage ein eigener Gerichtshof (s. Quae-
stio perpetua) eingesetzt war. Der Gang des
Recuperatorengerichts war rasch: innerhalb 10
Tagen mußte die Entscheidung erfolgen; daher
trachteten auch die Römer, selbst wenn sie unter
einander stritten, nach solchem Gerichte, und
wurden sie seit 77 v. C oftmals auf rein römische
Verhältnisse angewandt und erhielten unter den
Kaisern immer weitere Ausdehnung (Suet. Ner.
17. Vesp. 3. Domit. 8.), bis sie später, als alle
Provinzialen röm. Bürger wurden, von selber
aufhörten. Da der Name diefer Richter nicht in
der einfachen Zahl vorkommt, müssen sie colle-
gialisch verfahren sein, ihre Zahl war 3 oder 5,
unb sie wurden von dem Prätor ohne Rücksicht
auf den Stand ernannt. Vgl. Sell, die Recnpe-
ratio der Römer (1837).
Rcdemptor hieß l) derjenige, welcher die
Ausführung bestimmter Arbeiten für eine be¬
stimmte Summe bei öffentlicher Verdingung über-
Uahm {Cic. Phil. 9, 7.); — 2) derjenige, welcher
öffentliche Gefälle für eine gewisse Steuersumme
pachtete, s. Manceps.
Redicülus (Deus et) Tutänus, d. i. der
durch Rückkehr schützende Gott, der einen Tempel
vor dem capenischen Thore hatte und feinen Namen
daher bekommen haben sollte, daß er den Han-
nibal durch Gesichte vor diesem Thore zur. Rück¬
kehr bewogen habe.
Redner f. Rhetor es.
Redönes, Volk im westlichen Gallien, zu Are-
morica gehörig, mit der Hauptstadt Condate, j.
Rennes. Caes. b. g. 2, 34.
Regaliänus, ein Daeier, wurde von Valerian
ausgezeichnet und unter Gallienns von den Sol¬
daten in Mösien zum Kaiser ausgerufen, kämpfte
siegreich gegen die Sarmaten, wurde aber um
263 it. C. aus Furcht vor Gallienns' Rache von
den Provinzialen und Soldaten uingebracht.
Regia hieß zunächst der Königssitz des Numa
am Forum und der sacra via neben dem Vesta¬
tempel und dem Fornix Fabianus. Flut. Rom.
18. Num. 14. Cic. Mil. 14. In diesem alten
Mittelpunct des römischen Cultus wurden die
heiligen Lanzen des Mars aufbewahrt; ob auch
die Ancilia, ist unsicher. Hier wurden manche
Opfer dargebracht, z. B. des Pontifex Maximus,
der hier feine Staatswohnung hatte; Hier wurden
die arvalifchen Brüder gewählt und intmgurirt.
— Außerdem gab es noch mehrere Regiae, z. B.
des Tullns Hostilius, Aneus Marcius, Tarqui-
nius. Liv. 1, 41.
Regifngium, eine alte aus der Königszeit
stammende Ceremonie zu Rom am 24. Februar,
— Religion.
bei welcher - der Rex sacrificulus auf dem Cvmi-
tiutn opferte, nach dem Opfer aber eilig floh.
Man fand darin ein Andenken an die Flucht des
Tarquinius Superbus, die am 24. Febr. 509
v. C. stattgefunden Haben soll. Ov. fast. 2, 685 ff.
Was die eigentliche Bedeutung der Ceremonie
war, wissen wir so wenig, wie die späteren Rö¬
mer. Wahrscheinlich war es ein Sühnopfer. Schon
zur Zeit des Augustus verwechselte mau diesen
Ritus mit einem andern am 24. März und 21.
Mai, bei welchem der Rex sacrificulus auch auf
dem Comitinm opferte und dann eiligst nach
Haufe ging, weil, so lange er auf dem Comitinm
verweilte, keine politischen und rechtlichen Ver¬
handlungen ans demselben vorgenommen werden
durften.
Regillus lacus, rj 'Priyillr] liiivri, kleiner
See in Latium, östlich von Rom, zwischen Gabii
und Labicum; doch weiß man ihn jetzt nicht genau
zu bestimmen. Einige finden ihn in dem Lago
della Cava am Algidus, am richtigsten Hält mau
ihn wol für das jetzt trocken liegende Thal von
Jfidoro. Seine Berühmtheit hat er erlangt durch
die dort geschlagene Schlacht mit den Latinern,
496 v. C. Liv. 2, 19. 3, 20. 6, 2. Cic. div. 2,
2. Bion. Hai. 6, 3.
Regina l) f. Iuno unter Heia. — 2) f. Rex
sacrificulus.
Regium Lepidi oder Lepidum, 'Ptjyt,ov Ai-
TtLÖov, Ort der Bojer zwischen Mutina und Ta-
neturn im eispadanischen Gallien, später wahr¬
scheinlich durch den (Konsul M. Aemilius Lepidus
zur Colonie erhoben; jetzt Reggio. Cic. acl fam.
11, 9. 12, 5. Tac. hist. 2, 50.
Regulus f. Attilii, 2—6.
Relegatio. Nach römischer Sitte hatte der
Familienvater das Recht, seine Kinder und Skla¬
ven auf das Land zu verbannen, woselbst ihrer
härtere Arbeit und Behandlung wartete. Liv. 7,
4. Suet. Oct. 65. Als Staatsstrafe kommt die
Relegation während der Republik nicht vor, doch
stand es dem Senat und den höheren Magistraten
frei, durch ein Cdiet die Entfernung staatsgefähr¬
licher Individuen aus der Stadt zu verfügen.
Liv. 2, 2. 40, 41. Cic. Sest. 12 f. ad fam. 11,
16. 12, 29. Augustus wandte zuerst die relega¬
tio als eine mildere Form der Verbannung
(aquae et ignis interdictio, deportatio) an, die
nicht infamirend war und das Vermögen des
s-ßerurtheilten für gewöhnlich nicht angriff, auch
feine Civität ihm nicht schmälerte. Die nachfolgen¬
den Kaiser verhängten oftmals die Strafe na¬
mentlich wegen adulterium, stuprum, calumnia,
repetundarum it. f. w. Verschieden war davon
die interdictio certorum locorum, nach der ein¬
zelne Orte oder Provinzen dem Verurtheilten ver¬
boten waren. Tac. ann. 2, 50. 6, 49. 12, 8. 14,
28. it. ö.
Religion. I. Die Religion der Griechen i
war in ältester Zeit, im s. g. pelasgischeu Zeit¬
alter, eine Naturreligion; nicht aber wurden die
Gegenstände der Natur selbst, wie sie in die
Sinne fallen, als göttliche Wesen betrachtet und
verehrt, sondern die in denselben lebendig wirken¬
den Kräfte traten den Menschen als etwas gött¬
liches entgegen, wurden als geistige Mächte ge¬
dacht und zu persönlichen Wesen erhoben. Der
Mensch fchuf sich feine Götter nach feinem eigenen