Rex convivii —
welche ihnen die Mittel zum anständigen Auf¬
treten und Leben reichlich gewährten, theils eine
Einnahme ans liegenden Gründen, zsfiEvog
(Od. 6, 293,), theils außerordentliche Gaben,
Ehrengeschenke, öcöqcc (Hom. II. 8, 162. 12, 311.
Od. 4, 66.). Der König war zugleich Oberprie¬
ster, Richter und Feldherr. Angesehene Männer
seines Volkes standen ihm mit ihrem Rathe zur
Seite. Hom. II 3, 149. Od. 2, 14. Der König
unb seine Edlen (auch ost ßccailfjfg, ysQortsg
genannt) bildeten den Hauptbestandtheil des Staa¬
tes, während dem eigentlichen Volke oft nur ge¬
ringe Rechte zustanden, s. Staatsformen, 3.
— II) In Rom wurden die in der ersten Periode
der Stadt herrschenden Könige gewählt, ursprüng¬
lich aus den Stämmen der Tities uud Ramnes,
zu denen später noch die Luceres kamen. Von
dem Tode des vorhergehenden Königs bis zur
Neuwahl regierten interreges (s. d.), welche aus
den Senatoren genommen wurden. Der vom
Senat Erkorene mußte in den Euriatcomitien be¬
stätigt werden. Oie. r. p. 2, 12, 17. Dion. Hai.
2, 58. Der Augur mußte dann unter Beobach¬
tung der Wahrzeichen (Liv. 1, 18. Pint. Kum.
7.) dem Neuerwählten die Weihe geben (ihn in-
auguriren), so daß er dadurch auch als ein von
den Göttern anerkannter erschien. Darnach wurde
ihm in neuen Enriateomitien das imperium ver¬
liehen. Der König schlug die Gesetze vor uud
war Vollzieher der im Senat und in den Eomi-
tien beschlossenen Gesetze, führte im Senat den
Vorsitz, sowie auch in den Volksversammlungen,
hatte die Anführung im Kriege und schloß in
Verbindung mit dem Senate den Frieden. Auch
richtete er in geringfügigen Sachen, ohne das
Volk zu fragen, und präfibirte im allgemeinen
im Gerichte. Beachteuswerth ist neben manchen
anderen Ähnlichkeiten der Königsgewalt bei
Griechen und Römern die Uebereinstimmung hin¬
sichtlich der ihr zukommenden oberpriesterlichen
Gewalt, welche auch in Rom die Könige mit den
Göttern und betn ganzen Cultus in Berührung
brachte. Liv. 1, 20. 2. 2. Dem Könige gingen
12 Victoren mit ben Fasces voran als Zeichen
königlicher Würbe (Cic. r. p. 2, 17.); bazu kamen
bie sella curulis unb bie toga praetexta, wäh-
renb Krone unb Scepter anfänglich nicht bazu
gehörten. Die Einkünfte ber Könige würben ans
bestimmten Staatsländereien gewonnen; banebeit
befaßen sie Privatgut. Liv. 2, 5.
Ilex convivii s. Convivium.
Rex nemorensis s. Artemis.
Rex sacriflcnlus, sacrificns ober sacrö-
riiin, eine Priesterwürbe, bie bei ben Römern
sogleich nach Vertreibung ber Könige eingesetzt
würbe zur Besorgung berjenigen sacra, welche
früher bem Könige obgelegen hatten. Liv. 2, 2.
3, 39. Auf ähnliche Weife behielten hier unb ba
bie Griechen nach Abschaffung ber Königswürde
beit Titel eines ßccadsvg für einen denselben ver¬
tretenden Priester bei. Die Gattin bes Rex sacr.,
welche auch Priesterliche Functionen hatte, hieß
Regina sacrorum. Die Wahl des Rex sacr.
wurde von dem Pontifex maximus unter Bei¬
stand des ganzen Collegiums unb ber Augures
vorgenommen, nnb zwar blos aus bent Staube
ber Patricier. Er hatte fein Amt lebenslänglich
unb war äußerlich von sehr hohem Rang; er
Rliampsimtos. . 989
staub in biefer Beziehung sogar über bem Pon¬
tifex max., war diesem jedoch in Bezug auf seine
Amtsthätigkeit untergeben. Er konnte neben seiner
Würde kein weltliches Amt bekleiden. Liv. 40,
42. Dieses Amt bestand fort bis in die fpäte
Kaiserzeit.
Rha, 'Pa, Strom im asiatischen Sarmatien,
der im Lande der Hyperboreer aus zwei Quellen
entspringt und nach Vereinigung beider Arme
(jetzt Wolga unb Kama), die Richtung seines
Laufes mehrmals wechselnd, in das kaspische Meer
mündet; j. Wolga.
Rliadamanthys, 'PaSü^av&vg, Sohn des Zeus
und der Europa, Bruder des Minos (Hom. H.
14, 322.), floh vor diesem aus Kreta nach Okalea
in Boiotien und vermählte sich dort mit Alkmene.
Nach Homer (Od. 4, 564.) wohnt er, als bevor¬
zugter Sohn des Zeus, nach dem irdischen Leben
im eit)fischen Gefilde, wohin Zeus einige vorzüg¬
lich begnadigte Heroen feiner Verwandtschaft le¬
bendigen Leibes gelangen ließ. Spater galt er
wegen feiner Gerechtigkeit für einen Richter in
den ethfifchen Gefilden (Find. ol. 2, 75.) oder in
dem Hades. Ihm wird das älteste Gesetz der
Blutrache zugeschrieben. — Od. 7, 323. berührt
Homer eilte Sage von Rhadamanthys, von der
wir nichts näheres wissen.
Rhaetia s. Raetia.
Rhakios s. Divinatio, 7.
Rliakötis s. Alexandria, 10.
'Pa/ußaxict, Ortschaft der Oriten an der Küste
von Gedrosieit, wo Alexander eine Colonie an¬
legte. Arr. 6, 21, 5.
Rhanmüs, 'Pa^vovg, Demos in Attika am
Euripos, 60 Stadien von Marathon, mit einem
Castell sowie mit einem berühmten, wahrscheinlich
von den Perfern zerstörten Themislempel, in dessen
Nähe später ein Tempel der Nemesis (bah. rPa-
fivovöLu, Rhamnusia virgo) gebaut würbe. Das
in ihm steheitbe colossale Eultbild, itt ber Rechten
eine Schale, itt ber Linken einen Apfelzweig Hal¬
tenb, war ein Werk bes Agorakritos, nach attberu
bes Pheidias. Von beiden Tempeln haben sich
ansehnliche Trümmer erhalten. Paus. 1, 33, 2 ff.
Strah. 9, 396. Plut. Phoc. 25. Demetr. 33. Ov.
trist. 5, 8. 9. rnct. 3, 406.
RliamnusTa f. Nemesis.
Rliampsimtos, 'PccfiipLVLTog, ein reicher my¬
thischer König Aegyptens, Sohn bes Proteus, von
dessen Schatzhans Herobot (2, 121 ) eine ähnliche
Geschichte erzählt, wie bie von bent Schatzbieb-
stahl bes Trophonios unb Agamebes (s. Agä¬
rn e des). Ferner erzählt Herobot (2, 122.),
Nhampsinit sei lebendig in bie Unterwelt ge¬
stiegen nnb habe mit Demeter gewürfelt, balb
verloren, balb gewonnen, unb fei zuletzt, von ber
Göttin mit einem golbenen Handtuch beschenkt,
auf bie Oberwelt zurückgekehrt. Davon leiteten
bie Aegypter folgendes Fest her: bie Priester web¬
ten an einem Tage ein Gewanb nnb führten mit
biefem Gewanbe einen aus ihrer Mitte mit ver
bunbenen Augen ans bett Weg zum Heiligthum
ber Demeter, in welches er von zwei Wölfen
hinein unb heraus geführt würbe. Ursprünglich
liegen diesen Mythen Vorstellungen, die sich auf
bett Ackerbau beziehen, zu Grunde. Das reiche
Schatzhaus bezeichnet den reichen Schooß der Erde,
aus dem die Schätze der Saat herüorgelockt und'