1258 Zeuxidamos — Zonaras.
er das Heer zum Kampfe und zum Siege führte,
hieß er Imperator, Victor, Opitulator, Stator
(der Fluchthemmende, Liv. 1, 12.). Diesem höch¬
sten Staatsgotte wurden die capitolinischen und
großen Spiele zu Rom gefeiert, und auf dem
Albanerberge als I. Latiaris (oder Latialis), dem
Beschützer des Latinerbundes, die Feriae Lati-
nae. Da die menschlichen Schicksale unter seiner
Leitung standen, so waren ihm die wichtigsten
Abschnitte des Jahres geheiligt, wie die Iden
iedes Monats. Man rief seine Hülfe an bei je¬
dem wichtigen Unternehmen; der Landmann
feierte ihm ein Fest beim Beginne der Saat wie
bei dem der Ernte, die Weinlese wurde durch ein
allgemeines Fest des Jupiter in ganz Latium
eröffnet. Alle durch Religion und Sitte geheilig¬
ten Verhältnisse und Einrichtungen, wie die Ehe,
das Gast- und Völkerrecht, der Eid, standen unter
feinem Schutze. Auch war er, wie der griechische
Zeus. ein Gott der Weissagung, der durch Blitz
und Donner, durch Träume, durch den Flug, die
Stimmen und das Fressen der Vögel die Zukunft
verkündete. — Als die griechische Mythologie auf
die römische Religion übertragen wurde, erklärte
man Jupiter für den Sohn des Saturnus und
der Ops, die mit Kronos und Rhen ideutificirt
worden waren. Auch Juno und Minerva wurden
ihm wahrscheinlich erst in Folge griechischen Ein¬
flusses als Gemahlin und Tochter verbunden;
denn der altitalische Jupiter scheint außer aller
Familienverbindung einsam nnd erhaben in seiner
Herrlichkeit dagestanden zu haben.
Zeuxidamos, Zsvl-idafiog, 1) Sohn des 2eo=
tychides, Vater des spartanischen Königs Archi-
damos II. Hdt. 6, 71. Thue. 2, 47. — 2) Sohn
eines Archidamos, Enkel des Theopompos (s. d.,
1.), dem er 718 v. E. als König von Sparta
folgte. Paus. 3, 7, 6.
Zeuxippos, Zsv&nnos, ein Boioter, kämpfte
als Anhänger Roms gegen Philipp III. von Ma¬
kedonien, wurde von seinen Landsleuten verbannt,
weßhalb die Römer seine Rückberufung verlang¬
ten, indeß von ihrer Forderung abstanden, als
die Boioter sich heftig dagegen sträubten. Pol.
32, 2. Liv. 33, 27.
Zeuxis, Zsügig, l) kämpfte als Feldherr Antio-
chos' III. gegen den medifchen Satrapen Molon,
dessen Angriff anf Seleukeia er vereitelte, ward
aber nachmals von ihm besiegt. Später kämpfte
er abermals gegen den Molon am Tigris. Nach
dem Kriege Syriens mit den Römern begab er
sich als Gesandter Syriens nach Rom. Pol. 5,
45 ff. 16, 1. 22, 7. — 2) f. Maler, 4.
Zinsen (roxog von tz-xtgo, vgl. Fenns) sind
gleichsam die Frucht des ausgeliehenen Capitals,
die der Schuldner dem Gläubiger zu zahlen hat.
Die Höhe des Zinsfußes in Hellas wird entweder
nach Obolen und Drachmen, welche monatlich von
einer Mine fällig werden, oder nach dem Theil
der, fei es jährlich, sei es aus eine andere be¬
stimmte Zeit, ausgeliehenen Summe bezeichnet,
z. B. £7il nivxE oßoloig — sniSsv-uzoi x6v.oi —
10 pr. C. pr. a. Die Zinsen wurden nämlich
theils monatlich, theils jährlich oder, wie bei
Bodmereiverträgen, nach Contract bezahlt. Sie
schwankten in Athen zwischen 10 und 36 pr. C.
pr. a. (— ini zqiol Squx^ocls', 331JZ pr. C. pr. a.
Wäre — inizQiroi); wie denn auch die Pächter da¬
mals mehr Prozente als bei uns, nämlich 8—12,
gewöhnlich wol 10 bezahlten. Der Werth des
Geldes war größer, und der Credit geringer.
Vor Solou hatte der Gläubiger Pfandrecht an
den Leib des Schuldners; nachher war gegen bös¬
willige Schuldner trotz strenger Gesetze nur
mangelhafter Schutz. Die zQccns&zcu (s. d.) in
Athen machten sich ein Geschäft daraus, Geld
gegen mäßige Zinsen zu nehmen und gegen
höhere auszuleihen (davtifciv). Alle bedeutende¬
ren Zahlungen geschahen im Privatleben durch
ihre Vermittlung, und ihr Credit ging durch
ganz Hellas. Es gab auch gewiß schon Wucher;
durch Gesetze war derselbe kaum beschränkt, aber
die zoxoyXvyoi und rjfisQodavEiazac waren ver¬
achtet und verhaßt. Ausgeliehen wurde entweder
(ttOvyyQacpov, ^fipodorov) ohne Handschrift,
Pfand oder Hupothek, oder auf Handschrift (xftQÖ-
ygacpov, meist aus Papyros), oder auf Contract
(ovyyQucpii, in einem Diptychon von Wachstafeln
geschrieben und von Zeugen unterzeichnet). Ver¬
schuldete Grundstücks und Häuser wurden mit
Tafeln oder Pfosten (ogoi) bezeichnet, auf welchen
Schuld und Gläubiger vermerkt standen. In Be¬
zug auf die Möglichkeit, Hypothek und Capital
zu verlieren, unterscheidet man die Seezinsen (zo-
xog vKvrixos, Exd'octg) von dem sichern Land¬
zins (syyvog oder f'yysiog). Jener war natürlich
nach Verhältniß des Risico's höher, vgl. darüber
"EfjLTcoQog. — Ueber das Verhältniß der Zinsen
bei den Römern s. Fenus.
Zioberis, Steppenfluß im nördlichen Parthien,
der unter der Erde verschwindet, dann wieder
hervorkommt und sich mit dem Rhidagus ver¬
einigt; j. Dschiudscheran. Gart. 6, 4, 4.
Yipoites, Zmoizr\g (Zsin.), 1) ein bithynischer
Fürstensohn zur Zeit Alexanders d. Gr., suchte
die Schwächung der persischen Macht zur Er¬
weiterung seines Reiches zu benutzen und unter¬
jochte mehrere griechische Kolonien an der Pro-
pontis, sowie er sich später in den Diadochen-
kämpsen auch mit Glück gegen Lysimachos und
Seleukos vertheidigte und zuerst unter den bithy-
nischen Fürsten den Königstitel annahm, 326—
278 v. C. Diod. Sic. 19, 60. Plut. qu. gr. 49.
— 2) des vorigen jüngerer Sohn, lehnte sich
gegen den älteren Bruder Nikodemos I. (s. d.)
auf, kämpfte anfänglich glücklich, wurde zuletzt
aber von demselben und seinen Verbündeten, den
Galliern, besiegt (277 v. C ). Paus. 10, 15.
Zodiacus s. Sternbilder, 1. und Mathe¬
matische Geographie a. C.
Zölle f. Bovlij, 12., Staatshaushalt, I,
7. uud Vectigal.
Zoilos, Zcottog, ein griechischer Rhetor aus
Amphipolis in Makedonien, wahrscheinlich zur
Zeit des Ptolemaios Philadelphos, 285 — 247
v. C. Sein kleinlicher Tadel des Homeros er¬
warb ihm den Namen 'O^rjQOfidazi^, feine bei¬
ßende Sprache überhaupt den des xt>o>i> qtjzo-
QlKOg.
Zona, cingulum, cinctus, der Gürtel, schloß
die Tnnica um den Leib und zwar weder zu
eng noch zu weit. Ungegürtet (discinctus, de-
missa tunica) auszugehen war nicht anständig.
Die Sklaven waren alte cincti. Bei der Toga
fand der Gürtel niemals Anwendung.
Zonaräs, ZcovaQag, Ioannes, lebte im 12.