Full text: Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien

2^6 Cinna - 
hielt nach der Unterjochung seines Volkes die Herr¬ 
schaft. Das. 6, 8. 
Cinna, l) C. Helvins, s. Helvii, 6. — 2) 
s. Cornelii, 24—26. 
Cippus, 1) eine steinerne Säule auf einem Be¬ 
gräbnisse, überhaupt jede steinerne Säule mit In¬ 
schriften, z. B. Legionenverzeichnisse re. — 2) ein 
von Cäsar (näher beschrieben b. g. 7, 73.) vor 
Alesia zum weiteren Schutze der schon vorhandenen 
Werke angelegter Verhau, aus Baumstämmen mit 
starken Aesteu bestehend, die, oben zugespitzt und 
unten fest verbunden, in 5 hintereinander gezogenen 
Gräben eingesenkt waren, so daß die zugespitzten 
Aeste darüber hervorragten (delibrata ac prae- 
acuta cacuniina); dadurch entstand ein dichter und 
undurchdringlicher Verhau. Aus dem Zusatze des 
Cäsar: hos cippos nominabant hat Napoleon ge¬ 
schlossen, es sei dies eine neue Erfindung des Cäsar. 
Circeii, uralte, angeblich von den Söhnen der 
Circe zuerst bewohnte, später auf Tarquiuius Su¬ 
perbus als Gründer zurückgeführte Küsteustadt La¬ 
tiums mit gutem Hafen; j. Cireello mit den Rui¬ 
nen Citta-Veechia. Liv. 1, 56. Plin. 3, 5, 9. 
Melci 2, 4, 9. In der Nähe das promunturium 
Circeium auf einer durch die pontinischen Sümpse 
vom Festlande fast ganz abgeschiedenen Landspitze, 
wohin manche alte Erklärer die Sagen von der 
Kirke verlegten. 
Circuitio, 1) der 3 Fuß breite, äußere mit Brust¬ 
wehren versehene Gang um die Belagerungsthürme. 
Vgl. Belagerung, 9. — 2) die Controlirung 
der Wachen (vgl. Dis ciplina inilitaris, 8.), 
weshalb die von den Tribunen mit diesem Ge¬ 
schäfte Betrauten (namentlich aus den Rittern, in 
der Kaiserzeit die Centurionen) circuitores oder 
circitores hießen. 
Circumscriptor, der Uebervortheiler, Betrü¬ 
ger, besonders derjenige, welcher die Unerfahren- 
beit der Jünglinge oder der Pupillen bei seinen 
Betrügereien mißbrauchte. Cic. Cat. 2, 4, 7. Phil. 
14, 3, 7. Juv. 15, 135., wo Heinrich S. 511 die 
Bedeutung genau entwickelt. 
Circuinvallatio s. Belagerung, 2. 
Circus s. Roma, 17, 20. 
Cirta, Klqxcc, Stadt der Massylier im Binnen¬ 
lande Nnmidiens, auf steilem Felsen an einem 
östlichen Nebenfluß des Ampsaga, das heut. Cou- 
stantine in Algerien; die größte und reichste Stadt 
des Landes in fruchtbarer Gegend, Residenz der 
Könige, später tönt. Colonie und 312 n. C. dem 
K. Konstantin zu Ehren Constantina benannt. Sali. 
Juq. 21. Liv. 30, 12. 
Cisium s. Vehicula. 
Civilis, Julius Claudius, ein Bataver von 
edler Abkunft, war, nachdem sein Bruder Julius 
Paulus angeblichen Verrathes halber hingerichtet 
worden, schon mehrere Male unter Nero und Vi¬ 
tellins eingekerkert, aber wieder freigelassen wor- 
d'n, 67 ff. it. C. Nach Vespasians Thronbesteigung 
lies der erbitterte Civilis seine Landsleute zu den 
Waffen. Den Batavern, welche wegen der Wich¬ 
tigkeit ihres Landes bisher von den Römern als 
socii behandelt, jetzt aber durch römischen Druck 
gereizt waren, schlossen sich die benachbarten deut¬ 
schen Stämme, besonders die Friesen, an. Civilis 
schlug die Römer am Rhein zu Wasser und zu 
Lande, besiegte darauf den Mummius Lupereus 
und belagerte dann die Festung Castra vetera 
- Civitas. 
(Xanten), durch 8 barbarische Veteraneneohorten, 
me im römischen Heere dienten, verstärkt, 69 n. C. 
I ac. hist. 3, 12 — 26. Die von Vefpafiaii gesand¬ 
ten Truppen, welche die Festung zu entsetzen such¬ 
ten, kämpften mit Mangel und empörten sich des¬ 
halb. Die durch solche Ereignisse entstandene Auf¬ 
regung fachte Civilis noch mehr an und rief selbst 
in Gallien einen Aufstand hervor, wo die dort 
stehenden Legionen sich ihm anschlossen, während 
der römische Feldherr Flacons Hordeonins ruhig 
m Mainz jafc und die Empöruug Nahruug ge¬ 
winnen ließ. J5o gelang es dem Civilis, dessen 
Umsicht und Talent zahlreiche Schaaren zu den 
Waffen rief, Castra vetera einzunehmen und 2 Le¬ 
gionen zu schlagen. Tac. hist. 4, 33 ff. 55 ff. 62. 
Da nun aber die Gallier mit den Batavern nicht 
in Einklang handelten, so wurden jene unter Ju¬ 
lius Tutor von Eerealis besiegt, so wie auch Ci¬ 
vilis bei Vetera gänzlich von demselben geschlagen. 
lac. hist. 5, 14 ff. Obgleich die Aufständischen 
noch mächtig genng waren, so scheint doch eine 
friedlichere Gesinnung bei den Batavern sich gel¬ 
tend gemacht zu haben, als Cerealis nach der In¬ 
sel der Bataver übergesetzt war; es kam eine Ver¬ 
sammlung und in derselben ein Friedensschluß zu 
Staude. Tac. liist. 5, 23—26. Die Unterredung 
zwischen den beiden Heerführern fand auf einer 
in der Mitte abgetragenen Brücke des Nabalia- 
flufses statt, aber mit den ersten Worten des Ci¬ 
vilis bricht die Darstellung des Taeitus ab. Der 
eigentliche Zweck des Krieges, Befreiung von dem 
fremden Joche, war nicht erreicht, aber mich das 
Verhältniß der Bataver nicht erschwert, wohl aber 
ihnen Steuerfreiheit bewilligt {Tac. Germ. 29.). 
Meyer, der Freiheitskrieg der Bataver unter Ci¬ 
vilis (Hamburg 1856). 
Civitas, das Bürgerrecht. Bis auf Servius 
Tullius waren nur die Patricier eigentliche Bür¬ 
ger (f. Patres), feit diesem Könige auch die Ple¬ 
bejer oder Neubürger. Die Rechte des Bürgers 
waren 1) im öffentlichen Leben a) ius suffragii, 
das" Stimmrecht in den Comitien, b) ins bonorum, 
das Recht, alle obrigkeitlichen Stellen erlangen zu 
dürfen, welches die Plebejer während des Stunde- 
kampfes nach und uach erlangten und feit 337 
v. C. ^vollständig besaßen, c) seit der lex Valeria 
vom I. 509 v. C. auch das ius j^rovocationis, 
das Recht, gegen Todesurtheile der Magistrate an 
das Volk zu appellireu, ein Recht, das später auch 
aus Vermögensbußen, die von den Magistraten 
verhängt wurden, ausgedehnt ward, d) seit den 
leges Porciae (zwischen dem 2. und 3. puuischen 
Kriege) auch Freiheit von allen entehrenden Stra¬ 
fen, wie Ruthenstreiche, Kreuzigung oder Peitschen¬ 
hiebe; — 2) in privatrechtlicher Hinsicht a) conu- 
biurn, das Recht, eine nach dem Civilrecht gültige 
Ehe schließen zu können, b) commercium, das 
Recht, römisches Eigenthum zu erwerben. — Die 
Civität wurde erlangt durch Geburt von römischen 
Eltern, durch Mauumission (s. Libertinus) und 
durch Verleihung. Diese stand ursprünglich den 
röm. Königen, später den Tribntcomitien zu. Mau 
war aber sparsam damit und beschenkte zuerst nur 
die uach Rom Uebersiedelnden mit der Civität, 
später ganze Städte und Völker (s. Municipium 
und Caerites). Kaiser Caracalla dehnte die Ci¬ 
vität ans alle im römischen Reiche lebenden freien 
Personen aus, was er nur that, .um den Fiskus
	        
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