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der guten Vorbedeutung wegen. Freilassungen
kamen nicht selten vor, entweder durch Loskauf
der Sclaven, von dem, was sie sich erspart hatten;
wahrscheinlich jedoch konnte der Herr seine Ein¬
willigung verweigern. Auch kam es vor, daß
Sclaven, die im Seedienst (wobei sie besonders
als Ruderer gebraucht wurden) sich ausgezeichnet
hatten, wie bei beit Arginusen, massenweis frei¬
gelassen wurden. Auch nach ber Schlacht bei Chai-
roneia würben bic mitkämpfenden Sclaven (auch
bei Marathon schon haben Sclaven mitgestritten)
für frei erklärt; dasselbe fand statt als Belohnung
für die geschehene Anzeige schwerer Verbrechen.
Auch testamentarische Freilassungen (ütvsIsv&sqco-
ols) sind nicht selten. — Die Freigelassenen (ans-
IsvO-sQoi) traten in bas Verhältniß der Metoiken
und waren an den ehemaligen Herrn als ngo-
ßtdtrje gebunden. Undankbarkeit gegen ben Herrn
berechtigte biesen zu einer Klage änoGxaßCov, bie
im Falle ber Vernrtheilnng erneute ©datieret zur
Folge hatte, im Falle ber Freisprechung benselben
von allen Pflichten gegen ben TtQoanxrrjg befreite
unb den freigebornen Metoiken gleichstellte (s. auch
Bevog). Vgl. Becker, Charikles III, S. 1 ff.
Dumnorix f. Diviaticus.
Duris, JovQig, von Samos, griech. Historiker
um 250 v. C., schrieb Iotoqlccl (auch 'EXlrjvLKu u.
Mccv.iSovLY.u genannt), die vom I. 370 anfingen und
wenigstens noch den Demetrios Poliorketes behandel¬
ten; Ta Ttsgl AyaQ’oyilsa, Edfiicov cüqul N. a. Werke.
Er war ein vielgelesener Schriftsteller und wird ost
von Diodor, Plntarch, Athenaios u. A. angeführt.
Sammlung der Bruchstücke von Hullemann (1841)
und bei Müller, fragm. hist. Graec. II, 466 ff.
Durius, zlovQLog, j. Duero, bedeutender Fluß
Hispaniens, entspringt ans dem Jdubeda im Ge¬
biete ber Pelenbonen, strömt bei Numantia vorbei,
bilbet bann bie Grenze zwischen Lusitania unb
dem tarraconensischen Hispanien und mündet zwi¬
schen Kale unb Langobriga (beim Heut. Oporto)
ins atlantische Meer. Rechts nimmt er benAreva,
Pisoraea (jetzt Pisuerga) unb Astura (j. Estola),
links ben Cuba (j. Coa) auf. Er sollte golbhaltig
sein. Strab. 3, 153. 162. Sil. 1, 234.
Durocortörum, Hauptstabt ber Renti im bel¬
gischen Gallien, j. nach betn späteren Namen Remi
Rheims, wichtig als Mittelpunct mehrerer sich
kreuzender Straßen. Caes. b. g. 2, 3. 6, 41.
Duronia, eilte in ber Nähe ber canbinischen
Pässe gelegene Stabt ber Samniten. Liv. 10, 39.
Duronii, eine plebejische gens: 1) L. Dnro-
nins, im I. 181 v. C. Prätor, verwaltete Apulien
itttb Istrien, um bett Seeräubereien ber Jstrier
zu steuern. Liv. 40, 18. Ihm würbe bie Unter¬
suchung über bie Bacchanalien übertragen. Die
Seeräuber im abriaiischeit Meere züchtigte er.
Liv. 40, 42. — 2) M. Duronins, von betn
Redner M. Antonius als Censor ans dem Senat
gestoßen, 98 v. C., weil er als Tribun ein zur
Beschränkung bes Auswaitbes bei Gastmählern ge¬
gebenes Gesetz cassirt hatte, rächte sich bnrch eine
gegen biesen angestellte actio ambitus, welche er¬
folglos blieb. Val. Max. 2, 9, 5. Gic. de or.
2, 68, 274.
Duumviri hießen in den römischen Muntctpiett
und Colonieen die beiden höchsten Magistratsper¬
sonen, welche alle Jahre wechselten. In der Kai¬
serzeit bilbete fick aber ber Unterschieb, daß die j
— Dux.
Municipien in ber Regel Quatuorviri, bie Colo¬
nieen bagegen Dnnmviri hatten. Ihr vollstänbiger
Name war duumviri iuri dicundo, unb ihr Amts¬
dienst glich im Kleinen dem der römischen Con-
suln, obwol sie niemals Consulu hießen, sonbern
nur etwa im Scherz so genannt würben, wie Cic.
Pis. U. pro dom. 23. Sie waren bie obersten
Stabtrichter, Prästbenten bes stabtifchen Senats
unb Aufseher über bie ganze stäbtische Verwaltung.
&ie trugen bie praetexta unb würben von zwei
Victoren begleitet, welche Stöcke trugen. Die Wahl
derselben geschah in ber Kaiserzeit allenthalben
von betn Municipalsenat, früher auch in ben Mu-
nicipalcornitieu, itttb nur Senatoren waren später
wählbar; boch verlor bieses Amt in ber Kaiserzeit
viel von seinem alten Ansehen, weil ihre Juris¬
diction sehr beschränkt wurde uttb bie Freiheit ber
Stabte überhaupt zu sinken begann.
Duumviri Capitales s. Perduellio.
Duumviri uaväles, außerorbeutliche Seeprä-
! fecten, besorgten tie Einrichtung und Ausrüstung
der Kriegsschiffe und scheinen auch Oberanführer;
ber Flotten gewesen zu sein, wie Appian (Samn.
7 , vgl. Pol. 3, 25.) den Dnnntvir Cornelius im
Kriege gegen die Tarentiner erwähnt. Die Ein¬
setzung dieses Amtes bestimmt Livins (9, 30.) ans
312 v. C.
Duumviri aedi faciundae unb aedi dedi-
caudae besorgten nach erhaltenem Auftrag bett
Ban ober bie Weihung bes Tempels. Liv. 28,
42. 7, 28.
Duumviri sacrorum ober sacris faciundis
ober Sibylllni s. Divinatio, 15.
Dux, 1) jeder Heerführer zu Lande n. zu Wasser. 1
In bett Zeiten ber röm. Republik war ber Consnl
ber erste Befehlshaber seines Heeres, ober bie
tribuni militum eonsulari potestate, so oft biese
in ber Zeit von 445—366 v. C. 'an Stelle ber
Consulu gewählt waren. In Zeiten ber Gefahr
bekam ber Consnl, welcher gerade bie fasces hatte
(Liv. 8, 12.)/von bem Senate bett Auftrag, einen
dictator (f. b.) zu erwählen. Derselbe mußte
aus ber Zahl ber Konsulaten ernannt werben
(dicere, Liv. 2, 18.), eine Regel, bie oft verletzt
worben ist. Unter ihm commanbirte ein von ihm
ernannter magister equitum. Doch war bies immer
nur ein zeitweiliger unb vorübergehender Ober¬
befehl. Wenn beibe Cottsuln bei bem Heere gegen¬
wärtig waren, so wechselte ihr Befehl Tag um
Tag (Liv. 22, 41.); reichten sie aber nicht hin für
bie Führung ber aufgestellten Heere, so verlängerte
man ben vorjährigen Consulu ihr imperium (pro-
rogare) unb schickte selbst Prätoren in bie Pro¬
vinzen zur Uebernahme bes militärischen Ober¬
befehls. Vor bem Abgänge ans Rom zogen biese
Oberbefehlshaber auf bas Capitol, um bort Opfer
unb Gelübbe barzubringen, und von da gingen
sie, mit dem Feltzherrnkleide (paludamentum),
einem wollenen, purpurbesetzteu Gewände, ange¬
than (Liv. 42, 49.) unb von ihrer cohors prae-
toria umgeben, ins Feld. Dieser Generalstab be- 2
stand aus dem Quästor, den Legaten und den
Kriegstribunen sammt den Präfecten der Bundes¬
genossen. Die Bestimmung des Quästors war
jedoch (außer bei besonderem Aufträge) nicht die
eines Befehlshabers, sondern er hatte die Geld¬
angelegenheiten und die Verproviautirung des
Heeres zu besorgen. Die Legaten ernannte sich