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Amt oder einen Titel erhielt, mußte eine bestimmte Summe in die
Rekrutenkasse zahlen.
3. Seine Sorge für das Heerwesen, a. Die Grüße und Zu¬
sammensetzung des Leerer. Friedrich Wilhelms Hauptforge uud
besondere Liebe galt den Soldaten. Er hatte erkannt, daß Preußens
Stellung und Entwicklung von feinem Heere abhänge; darum suchte
er die Wehrkraft des Landes soweit als möglich zu verstärken
und seine Truppen in steter Kriegsbereitschaft zu halten. Er brachte
das Heer vou 38 000 auf 83 000 Mann, so daß auf ungefähr
30 Einwohner ein Soldat kam. Infolgedessen war Preußen 1740
feiner militärischen Macht nach der dritte oder vierte europäische
Staat, während es seiner Größe nach an zehnter, seiner Bevölkerung
nach erst an dreizehnter Stelle stand.
Die größere Hälfte der Soldaten waren angeworbene Ausländer.
Da diese aber meist wenig zuverlässig waren und die Werbung sehr
viel Geld kostete, tat Friedrich Wilhelm den ersten Schritt zur
Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. Schon früher
hatten die adligen Hauptleute die Bauernföhne ihrer Güter in ihre
Kompagnien eingestellt und nach etwa zweijähriger Dienstzeit be¬
urlaubt, um sie jährlich auf zwei Monate zu den Herbstübungen
wieder einzuziehen. Im Jahre 1733 führte der König dieses System
durch das Kantonreglement für den ganzen Staat ein. Das
Land wurde in Bezirke (Kantone) geteilt, die für bestimmte Regi¬
menter die Rekruten zu stellen hatten. Die für den Heeresdienst
ausgewählten Burschen mußten als Abzeichen eine rote Binde am
Arme tragen. Die Wehrpflicht ruhte aber noch fast ausschließlich
aus dem Bauernstande, da viele Städte und die Söhne der wohl¬
habenden Bürger, der evangelischen Geistlichen und höheren Beamten
militärfrei waren. Die Dienstzeit der Landeskinder dauerte gewöhnlich
zwanzig Jahre. Die angeworbenen Soldaten dienten, solange sie
waffenfähig waren. Das Kantonreglement bildete bis nach 1807
die Grundlage der preußischen Heeresverfasfuug.
b. Die Ausbildung der sokdaten. Die Truppen wurden mit
der peinlichsten Sorgfalt einexerziert. Fürst Leopold von Anhalt-
Dessau, der „alte Dessauer", führte den eisernen Ladeftock, das
Bajonett, den Gleichschritt, das gleichzeitige Abfeuern
der Gewehre und die Aufstellung in drei Gliedern ein.
Die Disziplin war sehr streng, und oft wurde die Prügelstrafe
angewendet. Deshalb desertierten die Soldaten häufig. Die wieder
eingebrachten Deserteure wurden zum „Spießruten- oder Gassenlaufen"
verurteilt; im Wiederholungsfälle wurden sie erschossen.
Das Kantonreglement Friedrich Wilhelms I. Atzler, Qu. Nr. 82.