fullscreen: Die Geschichten des sächsischen Volks

den I6tcn ober i7ten Februar 1247 am Blutfluß starb. 
Mit ihm erlosch der Mannsstamm Ludwigs des Barli¬ 
gen völlig und Thüringen wurde mit Meißen ver¬ 
einigt. 
Zehntes Capitel. 
Verfassung und innerer Zustand von Thüringen 
bis zur Vereinigung mit Meißen, 1247. 
Die Landgrafen von Thüringen waren gleich den 
Herzogen die obersten Feldherrn und Richter im Lande, 
führten gleich ihnen die Landes- und Blutfahne und hatten 
mit ihnen gleichen Rang und gleiche Rechte. Eine große 
Stütze der landgräflichen Macht war das allgemeine Land¬ 
gericht' zu Mittel hausen, welches jährlich dreimal 
unter freiem Himmel gehalten wurde und bei welchem der 
Landgraf selbst den Vorsitz führte. Er wählte sich sechs 
Beisitzer aus dem hohen Adel und mit diesen gemeinsam 
noch sechs andere Angesehene und Rechtsgelehrte. Nach 
jeder Hauptsitzung wurden die Gesetze und Gerechtsamen der 
Landgrasschaft vorgelesen. Außer diesem Landgericht gab 
es noch vier Dingstühle zu Gotha, Thomas brück, 
Weißensee und zu Buttelstedt. Bei diesen Ding- 
ftühlen führten Vögte, die vom Landgrafen abhängig wa¬ 
ren, den Vorsitz. Unter den Dingstühlen, auch Vogt¬ 
dinge genannt, standen die Untervögte, Schulthei¬ 
ßen, Stadtgerichte und Klostervögte. In Thü¬ 
ringen gab es wenigstens 12 Grafschaften, über 20 Herr¬ 
schaften und 30 sehr reiche Klöster. Das reichste darunter 
war Reinhardöbrunn, dessen Abt bischöflichen Rang 
hatte, dann kam Georgenthal, welches 500, und Ol¬ 
disleben, welches 350 Hufen Land besaß. Diese Klö¬ 
ster thaten viel zur Aufnahme des Landbaues und der Ge¬ 
werbe. Die vielen Grafen und Herrn verursachten es, daß 
in Thüringen das Faustrecht weit ärger wütbete als in 
Meißen. 
Das Aufblühen der Städte setzte den Raufereien und
	        
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