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Viehversicherungsvereine.
toren usw. vorhanden, welehe alle möglichst viel verdienen wollen —
so ist dies leicht erklärlich. 25 40 der Prämieneinnahmen
gehen im voraus für Unkosten darauf, und schon aus diesem
Grunde müssen die Prämien ziemlich hoch sein. Dazu kommt
aber noch, dab die Mitglieder hauptsächlich aus solehen Vieh-
besitzern bestehen, die erfabrungsgemãb, sei es duroh örtliche oder
sonstige Verhältnisse bedingt, grõöbere Verluste erleiden, und dies
muß gelbstredend wieder auf die Hõhe der Prämien einwirken.
Wesentlich billiger arbeiten die Ortsvereine, welehe kaum 4 956
Verwaltungskosten von der Prämieneinnahme haben, während bei
den besseren gröberen Gesellschaften dieselben kaum unter 25 96
herabgehen. Also bei 1000 Mark Prämieneinnahmen stehen den
Ortsviehversicherungsvereinen 960 Mark und den besten groben
Gesellschaften erst 750 Mark, ja bei manchen sogar nur 600 Mark
als Entschãdigungssumme zur Verfügung. Selbstverständlich mub
dies dureh eine höhere Prämie ausgeglichen werdeen. Pür dlie
Ortsvereine sprechen aber auber der billigen Verwaltung noch eine
ganze Reihe von anderen Vorzügen. Die Kontrolle über die Haltung
und Pflege des Viehes, welohe von sämtlichen Mitgliedern aus-
geübt wird, ist eine viel bessore. Besonders gilt dies aber auoh
in Schadenfãllen, und da hier alle Weitläufigkeiten ausgeschlossen
sind, ist die Verwertung von noch zum Genusse tauglichen Tieren
eine wesentlich bessere. Uberversicherungen, die bei gröberen
Gesellschaften leicht vorkommen können, sind bei Ortsvereinen
günzlich ausgesohlossen. Bei den größeren Gesellschaften ist der
fote Buehstabe des Statuts mabgebend, und wie leieht kann es
vorkommen, dab man sieh, ohne daß dies einoem bewubt wird,
einen Verstob gegen einen der zahlreichen Paragraphen zu Schulden
kommen läßt, was zur Verweigerung der Entschädigung führen
kann, wie Preund Frommelt leider erfanpren mubte!
Frommelt: Weil ieh nicht der Direktion binnen 3 Tagen An-
zeige von der Krankheit des Pferdes erstattet hatte und einen
andern, nicht von der Kasse vorgeschriebenen Tierarzt zugezogen
hatte, wurde die Entschädigung versagt. Dab dies in den Ver-
sicherungsbedingungen stand, erfuhr ieh erst später; denn wer
von uns liest solehe weitlãufigen Bedingungen dureh!
Framz: Allerdings haben die Ortsvereine auoh ein Grundgesetz.
Aber diess Satzungen sind Kurz und gemeinverständlich. Was
aber nicht kKlar und bündig ausgedrückt ist, darüber entscheidet,
der Vorstand, nöõtigenfalls beschlieben die Mitglieder. Gerade bei
der Viehversicherung kommen sehr eigentümliche Fälle vor, die
sehr oft in den Satzungen nieht vorgesehen sind. In solehen Fällen
heißt es bei den gröberen Gesellschaften: „Wir bedauern, Ihnen
die Entschädigung versagen zu müssen, nach unserm Statut ist
dies aber nichi anders möglich.“ Im Ortsverein wird man sioh
aber, wenn kein grobes Verschulden vorliegt, sagen: Der Schaden