thumbs: Lehrbuch der deutschen Geschichte

Die ältesten Bewohner. Bürgerliche Einrichtungen. Kriegswesen. 21 
derswo gute Gesetze. — Besonders heilig hielten sie das Band der 
Ehe, in welche Jünglinge und Jungfrauen erst in reiferem Alter 
traten. 
Der Ehemann brachte der Frau eine Morgen gäbe (Rindergespann, 
Schlachtroß, Schild, Waffen) als ihr bleibendes Eigenthum. Erst in 
späterer Zeit kam eine Mitgift auf, die vom Vater der Braut mitge- 
geben wurde. 
3. Die Lebensweise der alten Germanen war einfach. Von 
Jugend auf abgehärtet, waren sie nur wenig bekleidet, die Männer 
meist mit Thierhäuten, die Frauen mit den von ihnen selbst bereiteten 
linnenen und wollenen Geweben. Krieg und Jagd war die Hanptbe- 
schästignng der Männer, daher man schon die Knaben im Gebranch 
der Waffen übte. Doch wußten die Germanen auch die zum Landbau 
nöthigsten Gerätschaften zu verfertigen. Von Künsten kannten sie 
nur die Dichtkunst, die sie in Verbindung mit Gesang übten. Ihre 
Lieder, die den Ruhm der Helden sangen, und zur Schlacht begeister¬ 
ten, pflanzten sich durch mündliche Überlieferung fort; denn das 
eigentliche Lesen und Schreiben war ihnen unbekannt. Nur auf Stäbe 
eingeschnittene Erinnerungszeichen (die s. g. Runenschrift) wandten 
sie besonders bei Ausstellung von Gesetzen an. — 
Die Lieder waren in der Regel im Munde des ganzen Volkes; 
eine besondere Sängerkaste (tote die Barden bei den (Selten) gab es 
bei dem deutschen Volke nicht. Im Norden bei den Skandinaviern 
wurden die Sänger auch Skalden genannt. 
4. Fleisch und Milch bildete die gewöhnliche Nahrung; eine Art 
Bier wurde aus Gerste und Hafer, Meth aus Honig und Wasfer be- 
reitet. Zur Erholung von den Mühen des Krieges und der Jagd 
hielten die Germanen Gastmähler und Trinkgelage, bei denen auch 
über wichtige Angelegenheiten berathell wurde. Trunkliebe und leiden- 
fchaftliches Würfelspiel, bei welchem sie oft die persönliche Freiheit ver- 
spielten und dann dem Gewinnenden als Sklaven dienten, waren ihre 
H auptsehler. 
§• 20. 
Bürgerliche Einrichtungen. Kriegswesen. 
1. Städte und festgebaute Wohnhäuser kannten die Germanen nicht. 
Wo eine Quelle, eiu Hain, ein Weideplatz sie einlud, schlugen sie in 
der Mitte ihrer Feldmarken ihre Hütte auf. Im eigenen Hans und 
Gehöfte war der freie Mann Priester, Richter und zugleich unum- 
schränkter Herr über seiu Weib, seine Kinder und seine Knechte. Ge- 
wohnlich erbte der älteste Sohn das ganze Eigenthum des Vaters; 
die jüngeren schlössen sich einem reichen Grundbesitzer oder glücklichen 
Kriegsfürsten als Gefolge an (s. u. Nr. 4). 
Mehrere Gehöfte bildeten eine Markung oder Gemeinde, die im 
gemeinsamen Besitz von Wald und Weideland (Almend) waren; aus 
mehreren Gemeinden entstand, ein Gau oder eine Gaugenossenschaft.
	        
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