§ 15. Der Sonderbundkrieg. 97
einfand, machte sich durch Nichtsthun fast so verachtet wie
der deutsche Bundestag. Metternich erstreckte seine Polizei¬
meisterei auch auf die Schweiz, indem er von ihr nament¬
lich die Ausweisung von freisinnigen Flüchtlingen aus
Deutschland und Italien mit Drohworten verlangte; und
die Tagsatzung war ihm meist zu Willeu, während die
einzelnen Kantone etwas fester das Gastrecht wahrten.
Daß 1818 die Jesuiten sich in Freiburg festsetzten
und, 1828 aus Frankreich ausgewiesen, in Masse dahin
strömten, ärgerte Viele; aber zu einer kräftigen Gegen¬
wirkung kam es nicht, bis die Julirevolution das Volk
aufweckte.
Als die rothen Söldnerregimenter, welche für Karl X.
gestritten hatten (S. 59), in die Schweiz zurückkehrten,
erschollen schriftliche Weckrufe gemäßigter Patrioten, denen
der Vorort Bern Sept. 1830 durch ein warnendes Kreis¬
schreiben an die Kantone erst die allgemeine Aufmerksam¬
keit zuwandte. Bern verlangte nämlich, daß gegen die
aufreizenden Zeitungen eingeschritten und alle Ruhestörung
vermieden werde. Zürich antwortete darauf, die Bewe¬
gung der Gemüther habe nichts Beunruhigendes, wofern
sie richtig geleitet werde. Bald traten Versammlungen
der Einsichtigeren da und dort zusammen und besprachen,
wie die Bürgerwünsche nach größerer Rechtsgleichheit er¬
füllt werden könnten; suchten dann die Regierungen diese
Wünsche hinzuhalten, so versammelten sich Volksmassen,
bei denen die Schreier und Gleichmacher in's Vorder¬
treffen traten; wurde darauf von oben herab gedroht, so
riefen die Glocken den Landsturm heraus. Da kam es
denn auch wohl zu Schüsse». Irgendwie hatten durch
solchen Druck der Volkspartei 10—11 Kantone ihre Ver¬
fassungen rasch so umgestaltet, daß das Land demokratisirt
wurde, wenn auch einzelnen Städten noch Bevorzugungen
zuerkannt blieben. Der Bauer war dem Fürsprech oder
Professor oder Patricier doch ziemlich unsanft auf die
Füße getreten; die Staatslasten wurden gleichmäßiger
vertheilt, die Zahl der Stimmfähige« ungemein erweitert,
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