§ 15. Der Sonderbundkrieg. 97 
einfand, machte sich durch Nichtsthun fast so verachtet wie 
der deutsche Bundestag. Metternich erstreckte seine Polizei¬ 
meisterei auch auf die Schweiz, indem er von ihr nament¬ 
lich die Ausweisung von freisinnigen Flüchtlingen aus 
Deutschland und Italien mit Drohworten verlangte; und 
die Tagsatzung war ihm meist zu Willeu, während die 
einzelnen Kantone etwas fester das Gastrecht wahrten. 
Daß 1818 die Jesuiten sich in Freiburg festsetzten 
und, 1828 aus Frankreich ausgewiesen, in Masse dahin 
strömten, ärgerte Viele; aber zu einer kräftigen Gegen¬ 
wirkung kam es nicht, bis die Julirevolution das Volk 
aufweckte. 
Als die rothen Söldnerregimenter, welche für Karl X. 
gestritten hatten (S. 59), in die Schweiz zurückkehrten, 
erschollen schriftliche Weckrufe gemäßigter Patrioten, denen 
der Vorort Bern Sept. 1830 durch ein warnendes Kreis¬ 
schreiben an die Kantone erst die allgemeine Aufmerksam¬ 
keit zuwandte. Bern verlangte nämlich, daß gegen die 
aufreizenden Zeitungen eingeschritten und alle Ruhestörung 
vermieden werde. Zürich antwortete darauf, die Bewe¬ 
gung der Gemüther habe nichts Beunruhigendes, wofern 
sie richtig geleitet werde. Bald traten Versammlungen 
der Einsichtigeren da und dort zusammen und besprachen, 
wie die Bürgerwünsche nach größerer Rechtsgleichheit er¬ 
füllt werden könnten; suchten dann die Regierungen diese 
Wünsche hinzuhalten, so versammelten sich Volksmassen, 
bei denen die Schreier und Gleichmacher in's Vorder¬ 
treffen traten; wurde darauf von oben herab gedroht, so 
riefen die Glocken den Landsturm heraus. Da kam es 
denn auch wohl zu Schüsse». Irgendwie hatten durch 
solchen Druck der Volkspartei 10—11 Kantone ihre Ver¬ 
fassungen rasch so umgestaltet, daß das Land demokratisirt 
wurde, wenn auch einzelnen Städten noch Bevorzugungen 
zuerkannt blieben. Der Bauer war dem Fürsprech oder 
Professor oder Patricier doch ziemlich unsanft auf die 
Füße getreten; die Staatslasten wurden gleichmäßiger 
vertheilt, die Zahl der Stimmfähige« ungemein erweitert, 
Leseb. d. Weltgesch. IV. (2. A.) 5
	        
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