204 II. Die Zeit neuer Staatenbildungen. 
vielgerühmte Danewerk, eine tausendjährige ausgedehnte 
Schanzenlinie. Prinz Friedrich Karl hatte es im Osten 
umgangen, nur die dänische Nachbut wurde noch von Gab- 
lenz mit seinen Oestreichern bei Oeversee 6. Febr. ereilt. 
Schon am 18. Febr. besetzten die Allürten Kolding auf der 
jütischen Grenze und breiteten ihre Macht bis zum Lymsiord 
aus. Auch die Düppel er Schanzen wurden nach längerer 
Beschießung 18. April von den Preußen erstürmt, wobei das 
Zündnadelgewehr (im Grunde seit 1841 eingeführt, aber jetzt 
erst allgemein verwendet) sich tüchtig erprobte, sofern die 
gedeckten Dänen doch größere Verluste erlitten als die An¬ 
greifenden. — Ein Waffenstillstand gab Gelegenheit zu 
Friedensverhandlungen, in welchen die deutschen Vormächte 
17. Mai noch eine Personalunion zwischen Dänemark und 
den Herzogtümern vorschlugen. Als aber die Dänen dar« 
iiber gar nicht berathen wollten, bestunden jene auf voll¬ 
ständiger Trennung der Herzogthümer, griffen wieder zu 
den Waffen, setzten 29. Juni nach dem wohl vertheidig¬ 
ten Alsen über und gewannen auch diese Insel. Selbst 
zur See zeigten sie sich den Dänen gewachsen. England 
und Frankreich konnten sich über eine Einmischung zu 
Gunsten Dänemarks nicht verständigen; sie hielten auch 
den schwedischen König Karl XV. zurück, der für feinen 
dänischen Bruder etwas wagen wollte; so mußte Däne¬ 
mark 30. Olt. im Wiener Frieden die Herzogthümer 
einfach an die beiden Vormächte abtreten. 
Aber wie die Beute theilen? Ganz Deutschland, auch 
Oestreich wäre es zufrieden gewesen, wenn nun der Au- 
gtiftenburger die Herzogthümer erhalten und also ein neuer 
Mittelstaat sich gebildet hätte. Preußen dagegen, dessen 
Selbstgefühl durch den Sieg gesteigert war, begann nun 
das Erbrecht des Prinzen anzuzweifeln, und nöthigte et¬ 
was barsch die Hannoveraner und Sachsen zum Rückmarsch 
ans Holstein, um mit Oestreich allein das Land zu ver¬ 
walten. Mit dem Prinzen aber besprach sich Bismarck, 
ob er wenigstens den Kieler Hafen und die Verfügung 
über die Wehrkräfte des Landes seinem Könige überlassen
	        
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