Full text: Aus der deutschen, besonders brandenburg-preußischen Geschichte vom Anfange des 16. Jahrhunderts bis zur Auflösung des römisch-deutschen Reiches (Teil 2)

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geschnitten und das Gift derer, so solche Schriften dichten und machen, ferner 
nicht ausgebreitet und die hochberühmte Kunst der Druckerei allein in auten 
und löblichen Sachen gebraucht und geübt werde, so haben wir weiter aus 
kaiserlicher und königlicher Oberhoheit und rechtem wissen auch mit ein¬ 
helligem Hat unserer und des Reiches Kurfürsten und Stände, bei 
unserer und der- Reiches Rcht und Rberacht und andern vorberührten 
pönen (Strafen) geboten, gebieten auch solches wissentlich in Kraft dieses 
unsers Ldikts, das wir hiermit für ein unverbrüchlich Gesetz zu halten er¬ 
kennen : daß hinfort kein Buchdrucker oder jemand anders, er sei, wer oder 
wo er wolle, in dem heiligen römischen Reich, auch in unsern Erbkönig- 
reichen, Fürstentümern und Landen keine Bücher noch andere Schriften, in 
denen etwas begriffen ist, das den christlichen Glauben wenig oder viel an¬ 
rühret, zum ersten drucke und dann nachdrucke ohne Wissen und willen 
der Ordinarien desselben QMs oder ihrer Substituten und verordneten mit 
Zulassung der Fakultät in der heiligen (Beschrift einer der nächst gelegenen 
Universitäten. Hber andere Bücher, sie seien in welcher Fakultät und be¬ 
greifen, was sie wollen, die sollen mit wissen und Willen der (Ordinarien 
und außerhalb keineswegs gedruckt, verkauft, noch zu drucken oder zu ver¬ 
kaufen unterstanden, verschaffet noch gestattet werden, in keiner weise. 
Derfaßt vom päpstlichen Legaten Aleander. Luthers Werke. Leipzig, Ausg. XVII. 
13. Luthers Gefangennahme. Sonnabend, 4. Mai 1521. 
Da nhun £utherus wieder zuruckzog, und das gleite in wenig tagen 
seine endtschaft erreichet, stunde es gleich wol noch sorglich umb Ihn. Darmit 
er aber nicht übereilet wurde oder, da (Ehurfurft Friedrich zu Sachsen Ihn 
ubers gleit schützen wurde, Keine weiterunge daraus entstehen mochte, be¬ 
stellte Thurfurst Friederich In höchster geheimb, wan er an seines Landes 
grentze kerne, daß er alsdan gefangen und heimlich weg gefuhret wurde, 
darmit aber der Luther wusste, wie er diese gefengnuß vorstehen solte, wardt 
es Ihm in geheim vertrauet. TTHun hatte er in feinem wagen bey sich 
Nicolaum von Rmbsdorff und (Ern Friöertch Mecum (MyKonius), die mehren 
seine gef er ten, unter denen vertrauet ers nur dem Lambsdorff allein, aber 
(Er Friberich wüste von diesem Handel gar nichts. Da sie nhun an die 
grentze hart bey der Schweine nicht weit von Eisenach kommen, thut sich 
ein Reisiger nach Reutterischer art aus dem walde herfur und dummelet 
sich mil dem gaule. Das wird (Er Friderich Mecum gewahr und warnet 
seine geferten, (Es wurde nicht recht zugehen, sondern gefahr furhanden 
fein. Indeß wischet der Junker auch mit einem Knechte aus dem walde 
herfur und rucken für den wagen, der Reuter sehet einen lernten mit dem 
fuhrmann an, was er da für teutte führe und schlagt Ihn mit feinem 
Rrmbruji unter den gaul, So sch legt der Junker seinen Pfeil vor die 
seine und heit sie dem Luther für, (Er soll sich gefangen geben, die An¬ 
dern 3weene gefehrten erschrecken und bitten umb gnade, Rber da sie 
den Luther erfraget und er beckennt, das er es wehre, bald setzen )ie Ihn 
auf teinen gaul, und fuhren Ihn Im walde hin und wieder biß in die 
sinkende Rächt Ins schloß wartburgk hart ob (Eisenach, da verschlossen sie 
Ihn als einen gefangenen 5um aller hertesten In ein gemach, das von 
allen leuten einsamb war, Ruch wüste der thorwerter nicht anderst, Dan 
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