Metadata: Das preußische und deutsche Heer ; Teil 2 = H. 89 d. Gesamtw. (Teil 2 = H. 89 [d. Gesamtw.])

4 Oie Vst,zierslaufbahn wird allen Ständen geöffnet 
ferfett und Überblick. Rus der ganzen Nation können daher alle Individuen, 
die diese Eigenschaften besitzen. aus die höchsten Ehrenstellen im Militär 
Anspruch machen, filier bisher stattgehabte Vorzug des Standes hört beim 
Militär ganz auf, und jeder ohne Rücksicht auf seine Herkunft hat gleiche 
Pflichten und gleiche Rechte. . . . 
Sobald eine vakante Offizierstelle besetzt werden soll, sollen die premier- 
und Sekondleutnants aus den 14 beim Regiment vorhandenen Portepee¬ 
fähnrichen die drei vorzüglichsten herausroählen. 
3u diesen Portepeefähnrichsstellen kann jeder junge Mann, der das 
17. Lebensjahr vollendet, und nachdem er vorher mindestens drei Monate als 
Gemeiner gedient hat, gelangen, sobald er die gehörigen Kenntnisse besitzt, 
die von einer in der Hauptstadt des Armeekorps dazu niedergesetzten Kom¬ 
mission geprüft worden, und sobald seine Aufführung bis dahin tadellos 
gewesen und solches durch glaubhaftes Attest dargetan ist. 
Auch jeder Unteroffizier und Gemeine, der schon länger gedient hat, 
sann Portepeefähnrich werden, sobald er durch ein Examen die erforderlichen 
Kenntnisse dartut und seine Aufführung gut, gesittet und tadellos gewesen 
ist, worüber der Kapitän und die Offiziere der Kompagnie ein schriftliches 
Attest ausstellen müssen. 
3m Kriege erstreckt sich die töahl auch über alle Unteroffiziere und Ge¬ 
meine, und ein jedes Individuum kann durch eine ausgezeichnete Tat zum 
Offizier gewählt werden, wenn er dabei von guter Aufführung und die 
tapfere Tat mehr als eine gewöhnliche ist. 
b) Die Befreiungskriege und die allgemeine Wehrpflicht. 
4. Die Bildung der ostpreuhifchen Landwehr? 
Jm Anschluß an die Beratungen der ostpreußischen Stände3 über die (Errich¬ 
tung einer Landwehr und eines Landsturmes heißt es in einem Briefe des Burg¬ 
grafen Alexander von Dohna: 
„Keine Sitzung verging ohne irgendeinen recht herzerhebenden herrlichen 
3ug, ohne daß nicht in aller Augen die Tränen des heiligsten, schönsten 
(Eifers gewesen wären. (Ein jeder war von der Notwendigkeit und dem höhe¬ 
ren Nutzen der Landwehr und im äußersten letzten Fall auch des Land¬ 
sturms überzeugt — jedem leuchtete ein, daß nur dann Napoleon und die 
1 Brief Alexanders von Dohna an feinen Bruder Wilhelm vom 27. Februar 
1813. Bus „Landwehrbriefe 1813", herausgegeben von (E. KroIImann, Danzig 
1913. S. 228. 
2 Die ostpreußischen Stände hatten in ihrer Sitzung vom 7. Februar den 
von Alexander von Dohna im wesentlichen ausgearbeiteten (Entwurf, dem der 
Generalgouverneur von Ostpreußen, General v. I)orck, zugestimmt hatte, mit eini¬ 
gen Änderungen angenommen. Ludwig v. Dohna reiste als Deputierter der Stände 
am 13. Februar zum König Friedrich Wilhelm III. nach Breslau und sonnte am 
28. Februar feinem Bruder berichten, es leide keinen Zweifel, daß die Pläne an¬ 
genommen würden. Bereits am 14. ITtärz kam die Kunde nach Königsberg, daß 
der König die Landwehr genehmigt habe.
	        
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