108
x\ct3t gingen bic Feütbe bieifter bor, Dancfelmann bei beut Kurfürsten zu
verbächtigen. Die Höflinge miebeit ihn, konspirierten aber hinter seinem Rücken
gegen ihn. Die Herren vom Geheimenrat waren erbittert, weil sie meinten,
durch Dancfelmann ihres Einflusses beraubt zn sein, welcher Meinung ein Ge-
fanbter in Wien ben Ausbnicf gab: „Tic hiessen wohl bannn Geheinteräte,
weil alles vor ihnen geheim gehalten werbe." Die hohen Militärs beklagten
sich barüber, baß bie Leitung bcs Kriegskommissariats einem Bruder Danckel-
ntanns, ber nicht dem Müittirftanbe angehörte, übertragen war. An ber Spitze
ber Feinde Dancfelmanns stand der Oberkammerherr, Freiherr Kolb von Warten¬
berg, ein seiner, geschmeidiger Hofmann, ber eine große persönliche Liebens-
würbigfeit zur ochau trug. Es gelang ihm, durch einige Äußerungen in dem
Kurfürsten den Verdacht zu erregen, daß Dancfelmann nach ber Herrschaft über
ben Kurfürsten strebe. Wie bas Gift ber Verleumdung gewirkt hatte, ersteht
man aus der Äußerung Friedrichs: „Dancfelmann will den Kurfürsten
spielen; doch ich werde ihm zeigen, daß ich selbst Herr bin."
Das Vertrauen war erschüttert. Ein freches Gaukelspiel der Feinde mußte den
bcieits erregten Verdacht zur Gewißheit machen. Da Friedrichs Herrscher-
autorität, über welche er peinlich wachte, in Gefahr stand, so wurde Danckel-
manu der erbetene Abschied bewilligt. Jedoch gewährte ihm der für feine
Dienste dankbare Kurfürst ein Jahrgehalt von 10 000 Thalern.
Doch damit waren die Feinde nicht zufrieden. Man bedeutete dem Kur¬
fürsten: „Dancfelmann kenne alle Geheimnisse des Staates; welche Gefahr, daß
er Übeln Gebrauch davon machen werde; schon habe er seine Sachen über die
Grenze nach Stettin geschafft; er werde sich an fremde Mächte wenden, Dienste
bei ihnen nehmen." Um einem möglichen Staatsverrate vorzubeugen, erfolgte
am 20. Dezember 1097 die Gefangennahme Dancfelmanns. Man führte ihn
zunächst nach der Festung Spandau, später nach Peitz. Seine Güter wurden
konfisziert und ihm der Prozeß gemacht. Der Kurfürst befahl allen Räten,
auf „Eib und Pflicht", alles von Dancfelmann Begangene, so S. Ks. D. hohem
x\ntereffe zuwider, anzuzeigen. Viele Belastungen gingen ein. Nur der Geh.
Rat v. Rhetz versicherte, nichts angeben zu können. Der Kursürst selbst setzte
Klagepunkte auf, darunter folgende: „Warum der v. Dancfelmann bei dem eng-
fischen Traktate mein Interesse nicht besser prospiziert; ob es recht, daß man
sticht sein Privatinteresse dem des Herrn vorzuziehen, indem er gern noch länger
mürbe zugegeben haben, baß mein Sohn nicht wohl erzogen mürbe; ob es recht,
baß er alle Kollegien mit seinen Brüdern und Kreaturen besetzet und so viele
davon in den Geheimenrat gebracht?"
Jahrelang zog sich der Prozeß hin, ohne entschieden zu werden. Wieder-
holt wurde Dancfelmann verhört. Der Hoffiskal Durham erklärte 1702:
„Sein Eid verpflichte ihn zu sagen, baß bie gegen ben gewesenen Oberpräsi¬
denten gemachten Beschuldigungen sehr zweifelhafter Art feien, unb empfehle er,
nochmals untersuchen zu lassen, ob bie Sache auch so beschaffen fei, daß man