seinem Ende die Gewohnheit fest, jeden Abend bei seiner Geliebten zuzubringen,
nnd auch der von seinen Günstlingen wiederholt gemachte Versuch, sie durch
andere Frauen zu verdrängen, deren Reize den König vorübergehend fesselten,
scheiterten an der aufrichtigen Zuneigung, die ihr der König bis in sein Alter
bewahrte. So bewarb sich der König bald nach seiner Thronbesteigung mit die
Neigung der Hofdame der verwitweten Königin Elisabeth Christine, Fräulein
Julie von Boß. Nach langem Zögern erklärte sich dieselbe bereit, in eine Ver¬
bindung mit dem König zu willigen, aber nur unter der Bedingung, das; sie
ihm, und zwar unter Zustimmung der Königin, zur linken Hand angetraut
werde. Die Königin, welche schon längst jeden Einfluß auf ihren Gemahl ver¬
loren hatte, gab ihre Zustimmung, in der Hoffnung, den Hof dadurch von der
Rietz befreit zu sehen, unb erkaufte durch ihre Einwilligung die Bezahlung ihrer
Schulden. Nach der Geburt eines Sohnes würbe Julie von Pos; zur Gräfin
von Jugenheim erhoben. Sie starb schon im März 1 789, unb ihr früher Tod
versetzte beit König in aufrichtige Trauer. Aber nur kurze Zeit hielt dieselbe
an. Schon im folgenden Jahre schritt der König zu einer neuen zur linken
Hand geschlossenen Ehe mit der Gräfin Dönhoff, die ihn durch ihre Reize und
durch ihre Liebenswürdigkeit zu fesseln gewußt hatte. Die von ihr geborenen
Kinder, ein Sohn und eine Tochter, erhielten den Titel Graf und Gräfin von
Brandenburg. Ter erstere hat sich als nachmaliger Ministerpräsident unter
König Friedrich Wilhelm IV. hohe Verdienste erworben, bie letztere ist als
Gemahlin bcs Herzogs Ferdinand von Anhalt-Köthen bekannt geworden. Als
die Gräfin Dönhoff nach politischem Einfluß strebte und den König auch in
Staatsangelegenheiten zu beherrschen versuchte, wurde sie vom Hofe verbannt.
Bis in die neueren Zeiten ist vielfach bie Behauptung aufgestellt worden, die geist¬
liche Behörde habe die El)re der evangelischen Kirche und die Pflicht ihres Wächter-
amtes soweit verleugnet, daß sie in aller Form ihre Einwilligung zu diesen Ver¬
bindungen ausgesprochen habe. Aber weitn auch dafür bestimmte Beweise nicht
vorliegen, so bleibt es doch immer aufs tiefste zu beklagen, daß sich überhaupt ein
Geistlicher finden konnte, der pflichtvergessen und gewissenlos genug war, über
bie unerlaubten Verbinbungeit bcs Königs noch bett Segen der Kirche zu sprechen.
Seit dem polnischen Feldzuge war die Gesundheit des Königs erschüttert.
Die Schläge, unter denen Österreich und der Süden Deutschlaubs litten, er¬
regten bei ihm nur bas Gefühl ber Genugthuung, baß Preußen durch den ein¬
gegangenen Separatfrieden vor Ähnlichem gesichert schien. Aber noch vor feinem
(Silbe sollte er Gelegenheit haben, einzusehen, baß Frankreich den Gegensatz zwi¬
schen Österreich und Preußen nur zum eigenen Vorteile ausbeutete. Zur Ver¬
geltung für die Bereitwilligkeit, mit welcher Preußen den Frieden von Basel
abgeschlossen hatte, würbe in bie geheimen Artikel des Friedens von Enntpo
Form io, den Österreich mit Frankreich schloß, die Bestimmung aufgenommen,
daß Preußen von jeder Neuerwerbung bei der in Aussicht genommenen Auf¬
hebung der ehemals geistlichen Herrschaften ausgeschlossen bleiben sollte. Friedrich