eintreten, dessen sind mir gewiß . . . Sollte es anders
kommen, so würden wir ... unsere Pflicht ohne Zaudern
und ohne Schwäche zu erfüllen wissen"
schon diese Äußerung war eine amtliche internationale Be¬
drohung mit der fyanb am Degengriffe. Die Phrase „La
Prusse cane“ (Preußen kneift!) bildete in der Presse eine Er¬
läuterung zu der Tragweite der Parlamentsverhandlungen
vom 6. und 7. Juli, die für unser nationales (Ehrgefühl nach
meiner Empfindung jede Nachgiebigkeit unmöglich machte.
Ich entschloß mich, am 12. Juli von Darzin nach Ems
aufzubrechen, um bei Seiner Majestät die Berufung des
Reichstags behufs der Mobilmachung zu befürworten. Als
ich durch Ivussow fuhr, stand mein Freund, der alte Pre¬
diger mulert, vor der Tür des pfarrhofes und grüßte
mich freundlich; meine Antwort im offnen wagen war
ein Lufthieb in (Quart und Terz, und er verstand, daß ich
glaubte, in den Krieg zu gehen. In den Hof meiner Ber¬
liner Wohnung einfahrend, und bevor ich den Wagen ver¬
lassen hatte, empfing ich Telegramme, aus denen hervor¬
ging, daß der König nach den französischen Bedrohungen
und Beleidigungen im Parlament und in der Presse mit
Benedetti zu verhandeln fortfuhr, ohne ihn in kühler Zurück¬
haltung an seine Minister zu verweisen. Während des
Essens, an dem Moltfe und Roon teilnahmen, traf von der
Botschaft in Paris die Meldung ein, daß der Prinz von
hohenzollern der Kandidatur entsagt habe, um den Krieg
abzuwenden, mit dem uns Frankreich bedrohte. Mein
erster Gedanke war, aus dem Dienste zu scheiden, weil
ich nach allen beleidigenden Provokationen, die vorher¬
gegangen waren, in diesem erpreßten Nachgeben eine
Demütigung Deutschlands sah, die ich amtlich nicht ver¬
antworten wollte. Dieser Eindruck der Verletzung des
nationalen Ehrgefühls durch den aufgezwungenen Rück¬
zug war in mir so vorherrschend, daß ich schon entschlossen
war, meinen Rücktritt aus dem Dienst nach Ems zu melden.
Ich hielt diese Demütigung vor Frankreich und seinen
renommistischen Kundgebungen für schlimmer als die von
©Imütz1), zu deren Entschuldigung die gemeinsame vor-
1) 29. November 1850.
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