beiden Ktiegsfyäufern, Leinwand aus den beiden Schatz¬
häusern und die ganze Grabausstattung, die vom Hofe ge¬
liefert wird gemäß dem, was für den Erbfürst Meru geliefert
war. Da kam also dieser flti1) und brachte mir einen Befehl,
um mich deshalb zu loben. In diesem Befehl war gesagt:
,3ch werde dir alles Gute erweisen als Belohnung für die
große (lat, die du getan hast, weil du diesen deinen Vater ge¬
bracht hast/ Niemals ist Gleiches früher geschehen.
„Ich habe diesen meinen Vater in seinem Grabe der
Totenstadt begraben2); niemals wurde ein ihm Gleicher
[früher in solcher ID eise] bestattet.
„Dann fuhr ich nach Memphis mit den Gaben dieser Zremd-
länder, die dieser Gras gebracht hatte. Ich legte alle Gaben
nieder, welche dieser mein Vater niedergelegt hätte, nachdem
ich sie an der Spitze dieses meines Heeres aus dem Negerlande
Zum Hofe gebracht hatte; der Diener da3) wurde (deshalb)
in der Majestät des Palastes gelobt. Der Diener da betete den
Gott an (?) für den König, weil die Belohnung des Dieners
da so groß war, obwohl er doch nur ein Gefolgsmann war (?).
Mir wurde ein Kasten aus Karobenholz gegeben, gefüllt
mit... und mit Gl. Das Beste an ... und an Kleidern
wurde mir gegeben, das Gold der Belohnung4) wurde
mir gegeben, Speisegaben und Geflügelgaben wurden mir
gegeben. Dann begrüßte ich [Seine Majestät], und mein
Herr erinnerte sich [meiner].
„Der Diener da sagt ferner: Ein Befehl des (Dberrichters
und Wesirs, . . . [und Grafen von] Necheb, des Leiters der
Propheten Jni kan, als er ... in der Stadt der oberägyp-
tifchen hathor war: 3ch solle diesen meinen Vater sogleich
bringen, und dieser mein Vater solle sogleich in seinem Grabe
1) Die einzelnen Ausdrücke bei der wiederholten Erwähnung
des flri sind nicht klar; sicher ist nur, daß 5lri von der Residenz aus dem
Sabni mit Leuten und Materialien entgegen geschickt wird, damit
die Leiche dem Ritual gemäß behandelt werden sann.
2) Das Grab des ITtechu liegt neben dem des Sabni.
3) D. H. „ich"; vgl. 5. 41, flrtm. 1.
4) Ägyptische Grden bestehen in massiven Goldringen; ihre Ver¬
leihung bedeutet also nicht nur eine (Ehrung, sondern auch ein materiel¬
les Geschenk.
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