erwähnt, ich habe bei der Kapitulation von einen Zieber
befallen mit verbitzener Wuth im Bette gelegen, so ist öas
eine grobe Lüge. Nach vollzogener Kapitulation bin ich
vor Hatfotv hinaus geritten unö habe mit öem Herzog von
Berg unö Prinz von Ponte Corvo eine Unterreöung gehabt.
Noch am selbigen Tage ritt ich bis Stocfelsöorf unö öem
2. Tag verfolgte ich meine Reise nach Hamburg.
gez. v. Blücher.
6.
Rus öem Gutachten der 3mmeöiatunter=
[uchurtgskmtmifjion vom 5. Rprit 1810.1)
. . . Nach öiefer treuen Darstellung öer Ereignisse bei
Lübeck unö Hatlau sinö mir öer unvorgreiflichen Meinung,
öatz öem commanöirenöen General nirgenös eine Verletzung
seiner Pflichten gezeugt meröen kann, folglich öiese Kapitu¬
lation öarum zu Öen seltenen gehört, öie sich rechtfertigen,
weil
1. man sich vorher unglücklich geschlagen unö öie Truppen
öaöurch zerstreut unö muthlos waren,
2. man feinen Ausweg hatte, sonöern zwischen öer
Grenze Holsteins unö öem $einöe eingeschlossen war,
3. man an eine zehnfache Übermacht eines siegreichen
Zeinöes sich übergab.
Die im Gefecht unö bey öiefer Gelegenheit vorgekomme¬
nen Fehler fallen größtenteils öem Herzoge von Braun-
schweig-Dls unö öem General v. Natzmer zur Last sowie
öem Kommanöeur öer Artillerie am Burgthore, öem Lieute¬
nant Kühnemann II . . .
(Es geht öemnach unser unterthäniges Gutachten öahin,
daß
1. öer General v. Blücher als völlig gerechtfertigt zu
betrachten;
x) Aus: 1806. Das Preußische Dffizierkorps und die Unter¬
suchung der Kriegs er eignisse, 5. 258 ff.; die herausgehobenen Stellen
finden sich auf 5. 266 und 267.
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