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von Gold glänzt? Sollen wir berichten von den Ketten der Ritter und den
Zügeln der Pferde, aus reinstem Golde; von so vielen Sporen und Schwert-
scheiden mit Edelsteinen bedeckt, und den Ringen, Wehrgehenken, Harnischen
und Helmen, die von Gold strahlen. Wie viele wertvolle Geräte in den
Kirchen; wie viele Reliquien mit Perlen und Gold eingefaßt! Welche Ge-
wänder der Altäre und Priester! Was kann reicher sein als eure Kirchen¬
schätze?
Wie groß ist ferner bei den Fürsten wie bei den Bürgerschaften die Er-
fahrung in den Waffen, wie groß die Übung; wie groß die Zucht des Gemein¬
wesens. Die in Deutschland geborenen Knaben lernen früher reiten als sprechen,
unbeweglich hangen sie in den Sätteln, während das Pferd dahinrennt. Sie
tragen die längeren Lanzen der Herren; abgehärtet gegen Kälte und Hitze
werden sie von keiner Anstrengung überwältigt. Kein schwäbischer oder fränkischer
Reiter begibt sich unbewaffnet auf die Reise. So leicht trägt er die Waffen
wie seine Glieder.
Die deutschen Krieger, nicht nur adlige, sondern auch Bürger aus der
niederen Klasse, haben Rüstkammern in ihren Häusern, und bei jedem nnver-
muteten Überfall oder Lärmruf kommen fie sofort bewaffnet hervor. Erstaun¬
lich ist es und fast unglaublich, wie groß ihre Geschicklichkeit ist, die Pferde zu
lenken, zu wenden und im Kreise zu führen, wie groß ihre Kunst im Pfeil-
schießen, die Übung im Lanzenwerfen, die Beweglichkeit der Schilde, die Kennt-
nis im Fechten mit den Schwertern, die Erfahrung mit den Wnrfmafchinen
und Belagerungsgerät. Wer die öffentlichen Zeughäuser der Deutschen gesehen
hat, muß die sonstigen Rüstkammern verlachen.
Ein anderer Grund ist, der euer Reich mindert uud es vernichten wird,
wenn ihr nicht vorbeugt. Die Vielheit der Fürsten wird von den Weisen
verworfen. Wenn ihr jedoch die frühere Höhe wieder erreichen wollt, so leget
die früheren Tugenden, die früheren Sitten wieder an. Und was vor allem
notwendig ist, ziehet die Einheit der Spaltung vor. Wofern ihr dies tut,
werdet ihr ohne Zweifel den alten Namen wieder erlangen und vielen großen
Völkern Gesetze vorschreiben.
3. Kaiser Maximilians I. Landfriedensgesetz. 1495.
H. O. Lehmann, Quellen zur deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte. Berlin 1891.
S. 209 ff.
Wir Maximilian, von Gottes Gnaden römischer König, zu allen Zeiten
Mehrer des Reiches k. entbieten allen und jeglichen unseren und des heiligen
römischen Reiches Kurfürsten, Fürsten, geistlichen und weltlichen Prälaten, Grafen,
Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amt-
leuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern und Gemeinden
und sonst allen andern unsern und des Reiches Untertanen und Getreuenin
was Würden, Standes oder Wesens die seien, denen dieser unser königlicher
Brief oder dessen Abschrift zu sehen oder zu lesen vorkommt, unsere Gnade und
alles Gute. ,
Als wir hiervor zu der Höhe und Last des heiligen römischen Reiches er-
wählt und nun zur Regierung desselben gekommen sind und nun vor Augen
sehen die stete, unaufhörliche Anfechtung der Christenheit, so seit langer Zeit
geübt und dadurch viel Königreiche und die Gewalt christlicher Lande in der
Ungläubigen Untertänigkeit gebracht sind, also daß die Ungläubigen ihre Macht